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WBK mit 21

Verfasst: Do 4. Okt 2012, 16:01
von huezzn
Hallo wertes Forum!

Habe mich gerade registriert hier und will mich kurz vorstellen.

Mein Name ist Kevin, ich komme aus dem südlichen Burgenland und möchte, da mein 21. Geburtstag bald ansteht, um eine WBK ansuchen.

Der Grund dafür? Faszination an der Technik, das Schießen am Schießstand ansich und Sammeln (besonders die "alten" Dinger ;-)

Habe die Zeit beim Bundesheer geleistet (als tapferer Aufklärer, wohlgemerkt ;-) und war auch dort 6 Wochen an der Grenze mit scharfer Munition unterwegs (falls mir das vielleicht hilft).
Mein Vater hat bereits seit langem die WBK, diese wurde letztes Jahr sogar auf 6 erweitert, wegen Interesse an historischen Waffen.
Mein Ziel wäre fürs erste eine WBK mit 2 Plätzen zu erhalten.

Natürlich habe ich mich so gut wie es geht im Internet erkundigt, auch einen befreundeten Polizisten gefragt, habe jetzt aber dennoch ein paar Fragen, da in Foren oft verschiedene Meinungen herrschen (bitte nicht böse sein wenn jetzt Fragen dabei sind, die woanders schon beantwortet wurden, ich möchte wirklich nur absolut sicher gehen dass alles klappt).

1. Meine wahren Gründe habe ich ja schon gesagt, nur hab ich von meinem Freund bei der Polizei erfahren, dass Sammeln lieber nicht erwähnt werden sollte (ansonsten eventuell Eintrag "nur Waffen vor 1945 oder so). Bei Selbstverteidung habe ich auch so ein ungutes Gefühl... was sind denn wirklich gute Gründe, ohne irgendwelche Zusätze wie Sportschießverein (was ja eigentlich nicht sein darf) im WBK zu haben?

2. Ist die Annahme richtig, dass ich beim Psychologen (bei diesem bin ich ja VOR dem Antrag) nicht den selben Grund wie beim Antrag selbst angeben muss? (beim Psychologen NICHTS von SV sagen, beim Antrag schon?)

3. Sind Verkehrspsychologen als Gutachter grundsätzlich (will jetzt natürlich nicht alle in einen Topf werfen) abzuraten?

Liebes Forum, ich freu mich über jede Antwort! Und bitte habt Nachsicht mit mir für eventuelle Fragen, die schon in der Weite des Internets (wahrscheinlich auch hier) beantwortet wurden :-)

LG

Kevin

Re: WBK mit 21

Verfasst: Do 4. Okt 2012, 16:03
von BigBen
Geh sei doch so lieb und benutz die Suchfunktion, das Thema wurde mittlerweile echt schon 100 mal durchgekaut, irgendwann wirds fad ;-)

Re: WBK mit 21

Verfasst: Do 4. Okt 2012, 16:09
von Stickhead
zu 1: Diese Zusätze gibt es nicht ;)
zu 2: Was du dem Psychologen sagst ist egal. Selbstverteidigung wird deshalb immer als "bester" Grund erwähnt, weil da die Behörde bei gegebener Verlässlichkeit die WBK ausstellen muss.
zu 3: Ich hab mein positives Gutachten vom KfV bekommen. Keine Ahnung, ob da was drann ist.

Im Übrigen kann ich mich nur Bens Beitrag anschließen ;)

Und: Willkommen an Board!! :)

Re: WBK mit 21

Verfasst: Do 4. Okt 2012, 16:23
von huezzn
Hallo Jungs!

Wie bereits erwähnt, hab ich mir gedacht, dass es auf die Antworten schon Fragen gibt und ich kann natürlich verstehen (da ich es selbst kenne von anderen Foren, in denen ich aber nicht in der Rolle des Fragenstellers schreibe ;-), dass ihr darauf so reagiert.

Was mir nur ein paar Sorgen macht: Einer sagt, Sportschießen angeben, der andere sagt, auf keinen Fall, weil da bekommst du dann die "Vereinspflicht" aufgehalst (Vorweis von 6 Monaten Mitgliedschaft). Manche sagen, Selbstverteidigung ist völlig legitim, andere sagen, dass ist ein Grund für die Ablehnung des Antrages.

Ich will alles andere, als euch auf die Nerven zu gehen mit diesen "Anfängerfragen", komme ohne diese aber leider nicht aus auf dem Weg zur Bestätigung meiner Annahmen.

Deswegen würde ich, falls das schnell geht, doch noch bitten, meine bisherige Annahme zu bestätigen, falls ich richtig liege.

Beim Psychologen gebe ich an, dass ich meine Konzentration durch das Schießen am Schießstand festigen kann.

Beim Antrag für die WBK auf der BH gebe ich SV und das sportliche Schießen an.

Ich würde mich mit einem "ja" wirklich sehr freuen und mit dem Fragen aufhören :-)

LG

Kevin

Re: WBK mit 21

Verfasst: Do 4. Okt 2012, 16:31
von h.-j.
"Bereithalten zur Selbstverteidigung innerhalb der Wohn- oder Betriebsräume"

§ 22. (1) Eine Rechtfertigung im Sinne des § 21 Abs. 1 ist jedenfalls als gegeben
anzunehmen, wenn der Betroffene glaubhaft macht, daß er die genehmigungspflichtige
Schußwaffe innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten
Liegenschaften zur Selbstverteidigung bereithalten will.

Re: WBK mit 21

Verfasst: Do 4. Okt 2012, 16:48
von huezzn
Hallo woolf!

Danke dir für deine wirklich sehr gute Erläuterung!

Nochmals auch ein Danke an alle anderen, besonders für die Nachsicht mit mir. Wie gesagt, die verschiedenen Meinungen habe mich irritiert.

Werde also jetzt beim Psychologen und beim Antrag Selbstverteidigung UND Sportschießen angeben!

Ein wirklich großes Danke nochmal, hoffen wir dass es klappt ;-)

LG

Kevin

Re: WBK mit 21

Verfasst: Do 4. Okt 2012, 18:17
von therion
Es gibt auch ein Gesetz - das Waffengesetz. Kann man mit 21 Jahren lesen und verstehen und ersetzt die Meinungen von dummen Menschen.

Re: WBK mit 21

Verfasst: Do 4. Okt 2012, 19:32
von gunwitch
therion hat geschrieben:Es gibt auch ein Gesetz - das Waffengesetz. Kann man mit 21 Jahren lesen und verstehen und ersetzt die Meinungen von dummen Menschen.
Hallo???? :shock:

Re: WBK mit 21

Verfasst: Do 4. Okt 2012, 19:42
von BigBen
Der hat wohl wieder mal im Arroganzkistl geschlafen...und ich dachte ich bin ab und zu schlecht drauf...

Re: WBK mit 21

Verfasst: Do 4. Okt 2012, 20:14
von Incite
gunwitch hat geschrieben:
therion hat geschrieben:Es gibt auch ein Gesetz - das Waffengesetz. Kann man mit 21 Jahren lesen und verstehen und ersetzt die Meinungen von dummen Menschen.
Hallo???? :shock:
er hat ja auch Recht, schön langsam pack ich so Pfosten nicht mehr.

Meistens in der Kombination Dampfplauderer und dann noch einen auf Klugscheißer machen. Dann kommt eben das raus, ein junger Bursch will eine WBK und er bekommt irgendwas erzählt und fragt verunsichert in einem Forum nach.

Zu Beginn meiner Schießkarriere (ohne WBK) meinte auch der Verkäufer beim Kettner :roll: ein Repetierer ist nicht frei ab 18, ohne WBK keine Waffe bla bla und ich bin wieder heim. Auch hat noch so einer alter Trottel gesagt "ja ja, so ist das halt wenn man keine Jagdkarte hat"

Wollte mich schon damit abfinden und wurde dann im Verband Forum aufgebaut nochmal hinzugehen und darauf zu bestehen das sich der Verkäufer bei der Sicherheitsdirektion informiert und eine Waffenverbotsanfrage machen soll.

Fazit: Verkäufer ruft mich an "in 3 Tagen könnens das Gewehr abholen" :whistle: ABER ohne das Internet wäre ich jetzt kein Waffenbesitzer wenn ich auf die Aussage dieser zwei "Profis" gehört hätte...

Re: WBK mit 21

Verfasst: Do 4. Okt 2012, 21:03
von huezzn
Will wegen meiner blöden Fragen hier keinen Streit anfangen...

Danke nochmal an alle die mir geholfen haben :-)

Und ja, incite, das kann ich mir durchaus vorstellen, und gerade bei so einem heiklen Thema reicht es oft nicht, das Gesetz mitsamt dem Juristendeutsch zu lesen, deswegen frag ich hier ja nach :-)

LG

Re: WBK mit 21

Verfasst: Do 4. Okt 2012, 21:34
von Incite
huezzn hat geschrieben:Will wegen meiner blöden Fragen hier keinen Streit anfangen...

Danke nochmal an alle die mir geholfen haben :-)

Und ja, incite, das kann ich mir durchaus vorstellen, und gerade bei so einem heiklen Thema reicht es oft nicht, das Gesetz mitsamt dem Juristendeutsch zu lesen, deswegen frag ich hier ja nach :-)

LG
hier gibts doch keinen Streit ;)

Fragen sind auch gut, jeder hat mal klein angefangen. ich wollte damit nur sagen das man nicht alles für bare Münze nehmen soll was einem so erzählt wird.

lg

Martin

Re: WBK mit 21

Verfasst: Do 4. Okt 2012, 21:38
von warbird
Es kommen ja auf dem gebiet immer wieder die gleichen Fragen, vielleicht wären angepinnte FAQ nicht verkehrt.

Re: WBK mit 21

Verfasst: Do 4. Okt 2012, 22:33
von Varminter
warbird hat geschrieben:Es kommen ja auf dem gebiet immer wieder die gleichen Fragen, vielleicht wären angepinnte FAQ nicht verkehrt.

Eigentlich ist schon sehr viel Information angepinnt.

Das zum Bleistift:

http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=5642" onclick="window.open(this.href);return false;

Das Problem ist, die Neuen fangen nicht mit diesen Infos oder mit der Suchmaschine an.