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darf mann mit fremder waffe zum schiessplatz fahren?
Verfasst: Do 25. Okt 2012, 22:47
von lex123456
Hi Leute
Ich hätte vorgehabt mit dem Revolver meiner Schwägerin den Schießstand zu besuchen, nach erstem OK hat sie heute gemeint, das man das eigentlich nicht darf. ?? Ich hab die wbk. Sollte doch eigentlich kein Problem sein mit einer fremden Waffe den stand zu besuchen oder?
Problematik Transport, bzw wenn was passiert.
kennt sich da wer aus?
Gruß
Lex
Re: darf mann mit fremder waffe zum schiessplatz fahren?
Verfasst: Do 25. Okt 2012, 22:49
von Incite
natürlich darfst du es, wenn du eine Wbk mit 2 Plätzen hast, darfst du mit 2 Waffen dort hinfahren
würde aber eine Überlassungsbestätigung ausstellen mit Unterschrift, DAtum, Uhrzeit....
Re: darf mann mit fremder waffe zum schiessplatz fahren?
Verfasst: Do 25. Okt 2012, 22:49
von Chefkoch41
Hast du einen WBK Platz frei?
Überlassungszettel geschrieben?
Re: darf mann mit fremder waffe zum schiessplatz fahren?
Verfasst: Do 25. Okt 2012, 22:52
von lex123456
Chefkoch41 hat geschrieben:Hast du einen WBK Platz frei?
Überlassungszettel geschrieben?
Wbk ist voll, Zettel wär ja kein Problem, bzw lassich haltmeine daheim.
Re: darf mann mit fremder waffe zum schiessplatz fahren?
Verfasst: Do 25. Okt 2012, 22:53
von therion
Daheim lassen ist nicht. Du darfst keinen Zugriff auf mehr Waffen als 2 haben. D.h. ihr könnt zB für kurze Zeit tauschen.
Re: darf mann mit fremder waffe zum schiessplatz fahren?
Verfasst: Do 25. Okt 2012, 22:53
von Incite
ob die WBK voll ist oder nicht ist ja wurscht denn du bist ja nicht im Besitz von mehr Waffen wie du sein darfst
du tauscht ja die Waffe mit deiner Beknannten für den Zeitraum X, deshalb ja auch die Überlassungsbestätigung
ich würds jedenfalls so machen
Re: darf mann mit fremder waffe zum schiessplatz fahren?
Verfasst: Do 25. Okt 2012, 22:55
von gewo
lex123456 hat geschrieben:Chefkoch41 hat geschrieben:Hast du einen WBK Platz frei?
Überlassungszettel geschrieben?
Wbk ist voll, Zettel wär ja kein Problem, bzw lassich haltmeine daheim.
hallo
daheimlassen reicht ned
damit hast du ja immer noch die verfuegungsgewalt ueber bzw die innehabung dieser waffe
und somit eine "zuviel"
geht nur mit tausch
Re: darf mann mit fremder waffe zum schiessplatz fahren?
Verfasst: Do 25. Okt 2012, 22:56
von lex123456
OK das heißt also, wenn ich ihr zb die glock überlass inkl schreiben, dann darf ich mit ihrem revo. Inkl schreiben rechtlich legal zum shießplatz. OK so ?
Re: darf mann mit fremder waffe zum schiessplatz fahren?
Verfasst: Do 25. Okt 2012, 22:58
von gewo
lex123456 hat geschrieben:OK das heißt also, wenn ich ihr zb die glock überlass inkl schreiben, dann darf ich mit ihrem revo. Inkl schreiben rechtlich legal zum shießplatz. OK so ?
genau
die kaesezettel kann man auch schon vorschreiben und kopieren
dann brauchst dann immer nur mehr das datum einsetzen und unterschreiben und fertig
Re: darf mann mit fremder waffe zum schiessplatz fahren?
Verfasst: Do 25. Okt 2012, 23:46
von therion
Du kannst auch gar keinen Zettel schreiben und ihr tauscht einfach so.
Re: darf mann mit fremder waffe zum schiessplatz fahren?
Verfasst: Fr 26. Okt 2012, 00:18
von gewo
therion hat geschrieben:Du kannst auch gar keinen Zettel schreiben und ihr tauscht einfach so.
hi
ja
geht auch
die schriftform ist ned zwingend vorgeschrieben
(hilft aber evt unnoetige diskussionen zu vermeiden)
wichtig ist dass du nie gleichzeitig ueber mehr waffen die verfuegungsgewalt hast als du plaetze hast
Re: darf mann mit fremder waffe zum schiessplatz fahren?
Verfasst: Fr 26. Okt 2012, 00:19
von therion
Ein Schrieb ist eben auch nicht mehr wert als eine mündliche Aussage. Aber gibt ja so Zettelfetischisten

Re: darf mann mit fremder waffe zum schiessplatz fahren?
Verfasst: Fr 26. Okt 2012, 00:25
von gewo
therion hat geschrieben:Ein Schrieb ist eben auch nicht mehr wert als eine mündliche Aussage. Aber gibt ja so Zettelfetischisten

hi
solange dein tauschpartner weiss was genau er sagen muss schon
wenn er/sie eine kontrolle hat und seine eigene gun ist ned da und er "vereinfacht" die sachlage indem er einfach kurz und buendig sagt du hast sie ausgeborgt (oder der beamte schreibt das in seinen bericht) OHNE zu erwaehnen dass er dafuer deine ueberlassen erhalten hat dann wird es spannend.
weil wenn du dann im nachhinein behauptest du haettest ihm eh eine von dir ueberlassen fuer den zeitraum dann wird die behoerde das ziemlich sicher als ausrede abqualifizieren
egal ob es wahr ist oder nicht
von daher ist der zettelfetischismus ned so uebel
Re: darf mann mit fremder waffe zum schiessplatz fahren?
Verfasst: Fr 26. Okt 2012, 00:39
von Christoph
; Gut verstecken und nicht herzeigen

Re: darf mann mit fremder waffe zum schiessplatz fahren?
Verfasst: Fr 26. Okt 2012, 00:52
von Steelman
therion hat geschrieben:Aber gibt ja so Zettelfetischisten

hallo therion,
ich bin auch so ein "Zettelfetischist"
denk mal an den thread betr Verkauf Kategorie "C" Waffen u. die nachfolgenden PN.
LG Steelman