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Privater Schießstand Rechtl. Lage????
Verfasst: Sa 19. Jan 2013, 20:54
von Bernedti
Servus Leute
Was muss man eig Machen um einen Mehr oder weniger Privaten Outdoor Schießstand legal zu machen???
Kugelfang Abzäunung sind mir klar aber was muss ich sonst noch machen???
Es geht mir darum
Ein Freund von mir is Bauer un bei ihm Schieß ma ab und an mit der .22lr und ich hab in Halt erzählt das ich mir nen UHR zuleg
der war ganz begeistert und hat das halt ned wirklich für sich Behalten können und jetzt sind halt ein Paar mehr Leute (Sind jetzt noch nicht Sportschützen) die das Ding testen wollen
Da das mit Schwarzpulverschießen aber bei uns in Gmunden eher eng aussieht und ich nicht alle überreden will 70km zum Nächsten CAS-Event zu fahrn habn mei Spetzl und ich Gedacht
warum nicht bei Seinem Hang hinterm Haus
Da sind ca 200m Feld und dann geht ein leichter Hang mit ca 25% Steigung 100m noch weiter
Aber zurück zum Thema
ein großer teil ist immer mit dem Schafzaun eingezäunt würde das Als abzäunung reichen??
mfg Berni
Re: Privater Schießstand Rechtl. Lage????
Verfasst: Sa 19. Jan 2013, 21:00
von therion
Du musst sicherstellen, dass kein Geschoss das Gelände verlassen kann. Ein Schafzaun wird dieses Erfordernis nicht erfüllen.
Re: Privater Schießstand Rechtl. Lage????
Verfasst: Sa 19. Jan 2013, 21:05
von Bernedti
Dafür Währe der Hang gedacht
Aber sonst schütt ma hat nu an Erdhaufen auf
Re: Privater Schießstand Rechtl. Lage????
Verfasst: Sa 19. Jan 2013, 21:08
von yoda
Eingefriedet muss das Gelände auch sein auf dem ihr schießen wollt, gibt hier schon einige Threads darüber, benutz mal die Sufu.
Re: Privater Schießstand Rechtl. Lage????
Verfasst: Sa 19. Jan 2013, 22:16
von savage3000
denk auch unbebedingt an die lärmbelastung der anrainer! die könnten dieses sehr redliche vorhaben schnellstens kippen
Re: Privater Schießstand Rechtl. Lage????
Verfasst: So 20. Jan 2013, 00:58
von eXistenZ
Sollte der UHR in einem FFW-Kaliber sein (zB. .45 Colt) gilt es außerdem zu bedenken das nur WBK/WP-Besitzer und/oder Besitzer von registrierten Waffen (zentrales Waffenregister) im gleichen Kaliber auf einem "Privatschießstand" (nicht öffentlich genehmigt) Zugriff auf derartige Munition haben dürfen.
Re: Privater Schießstand Rechtl. Lage????
Verfasst: So 20. Jan 2013, 09:54
von Floody
eXistenZ hat geschrieben:Sollte der UHR in einem FFW-Kaliber sein (zB. .45 Colt) gilt es außerdem zu bedenken das nur WBK/WP-Besitzer und/oder Besitzer von registrierten Waffen (zentrales Waffenregister) im gleichen Kaliber auf einem "Privatschießstand" (nicht öffentlich genehmigt) Zugriff auf derartige Munition haben dürfen.
So weit ich informiert bin ist diese Sache mit dem neuen WaffG gefallen.
Re: Privater Schießstand Rechtl. Lage????
Verfasst: So 20. Jan 2013, 10:54
von Floody
woolf hat geschrieben:Floody hat geschrieben:eXistenZ hat geschrieben:Sollte der UHR in einem FFW-Kaliber sein (zB. .45 Colt) gilt es außerdem zu bedenken das nur WBK/WP-Besitzer und/oder Besitzer von registrierten Waffen (zentrales Waffenregister) im gleichen Kaliber auf einem "Privatschießstand" (nicht öffentlich genehmigt) Zugriff auf derartige Munition haben dürfen.
So weit ich informiert bin ist diese Sache mit dem neuen WaffG gefallen.
Keineswegs! Die einzige Ausnahme gilt (wie oben geschrieben) nur für Besitzer einer (registrierten) Kat C Waffe in einem FFW-Kaliber.
Danke!
Re: Privater Schießstand Rechtl. Lage????
Verfasst: So 20. Jan 2013, 13:28
von Noldi
Falls ihr den Stand sogar genehmigen lassen möchtet, Verein ist um vieles leichter und mit weniger Auflagen als als Gewerblicher

Re: Privater Schießstand Rechtl. Lage????
Verfasst: So 20. Jan 2013, 14:00
von Bernedti
Danke für die vielen Antworten erst mal
@ Noldi
rein aus interesse Was müsste man da machen???
Re: Privater Schießstand Rechtl. Lage????
Verfasst: So 20. Jan 2013, 14:40
von savage3000
soll das ganze denn für die breite masse sein berni?
Re: Privater Schießstand Rechtl. Lage????
Verfasst: So 20. Jan 2013, 15:05
von Coburn
Breite Masse is eher hinderlich (Mmn) wegen Anrainer. aber genau sowas bräucht ma bei uns in der Gegend
Und ich stimme zu: a verein is sicher de günstigste lösung, wenn das was offizielles sein soll.
@bernedti: Host a PM
Re: Privater Schießstand Rechtl. Lage????
Verfasst: So 20. Jan 2013, 15:37
von Bernedti
Das soll nur für einmal sein
Das einzige was Bei uns Sinn machen Würde währe ein 300m Freiluftstand für Gewehr und 25m Freiluft Kurzwaffe Ähnlich wie in Hirtenberg nur Vorerst auf Vereinsbasis
Weil 100m Stande gibts bei uns ind der Umgebung eh genug und FFW auch nur darst halt da ned Plackpowdern
Was hier sicherlich ein Problem ist ist einen Grund zu Finden der groß genung ist und der Weit genung Weg von Wohngebäuden ist
Ich mein Wenn genug Interessenten dabei währen und man einen grund findet dann währe das sicher ein Durchführbares Projekt
Immerhin Wurde ja der Schießpark in Viecht auch von einem Bekannten von mir gegründet also unmöglich is nix
Aber das sind halt dann einige warscheinlich große Investitionen die ich mir alleine nicht Leisten kann
Re: Privater Schießstand Rechtl. Lage????
Verfasst: So 20. Jan 2013, 18:12
von Noldi
300m und ein Stand auf dem man zb. IPSC Rifle machen könnte, dann würden da sicher ein paar mitarbeiten. Das ist immerhin genau das was in OÖ abgeht. Blackpowder Stand wäre in der Nähe von Haag.
Am geschicktesten wäre für sowas Autobahnnähe (siehe Viecht). Perfekt ein ehemaliger Steinbruch etc. im Wald. Richtung Schwanenstadt gäbs neben der Westbahn ein paar tiefe Gruben (allerdings ob die nicht schon wieder zu nahe an den Häusern sind ...), ansonst keine Ahnung. In der Gmundner Gegend kenne ich mich nicht wirklich aus, aber für mich wäre die Entfernung wahrscheinlich positiv.