Volquartsen
Verfasst: Sa 14. Aug 2010, 18:28
Ist meiner Meinung nach nur Auslegungssache. Moderne Waffen werden nunmal immer modularer und einfacher bzw werkzeuglos zerlegbar.Warnschuss hat geschrieben:Also die KK-HAs (.22lfB) sind grundsätzlich kein Kriegsmaterial.
Ob jetzt die Takedownversion wegen einer "über das sportliche Maß hinausgehend schnellen Zerlegbarkeit" als verbotene Waffe zählen könnte, kann ich in diesem Fall nicht sagen.
Das stimmt so leider nicht direkt, auch wenn es meist so ist.Warnschuss hat geschrieben:Also die KK-HAs (.22lfB) sind grundsätzlich kein Kriegsmaterial.
Ja, war nur grob aus dem Gedächtnis zitiert. Im Gesetz ist die Rede von "Schußwaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind".impact hat geschrieben:Ist meiner Meinung nach nur Auslegungssache. Moderne Waffen werden nunmal immer modularer und einfacher bzw werkzeuglos zerlegbar.Warnschuss hat geschrieben:Also die KK-HAs (.22lfB) sind grundsätzlich kein Kriegsmaterial.
Ob jetzt die Takedownversion wegen einer "über das sportliche Maß hinausgehend schnellen Zerlegbarkeit" als verbotene Waffe zählen könnte, kann ich in diesem Fall nicht sagen.
Das "sportliche" in dem Zitat bilde ich mir ein ist aber nicht im Gesetztestext? "Üblich", nicht?
Kann hier nur aus den Erläuterungen zur Verordnung betreffend Kriegsmaterial zitieren. Hier steht es explizit drin.Vintageologist hat geschrieben:Das stimmt so leider nicht direkt, auch wenn es meist so ist.Warnschuss hat geschrieben:Also die KK-HAs (.22lfB) sind grundsätzlich kein Kriegsmaterial.
Kein Kriegsmaterial sind u. a.:
a) halbautomatische Kleinkalibergewehre für Patronen des Kalibers .22 mit Randfeuerzündung;
b) halbautomatische Gewehre für Patronen mit Zentralfeuerzündung, sofern das Magazin einen
festen Bestandteil (nicht abnehmbar) der Waffe bildet und nicht mehr als 5 Patronen aufnehmen
kann;
c) der Remington "Wood(s)master"; das Gewehr Winchester 100; das Gewehr FN (Browning
Selbstladebüchse BAR); die Selbstladebüchsen Heckler und Koch SL6, SL7 und 770
d) halbautomatische Schrotgewehre (Flinten).
Die unter a) bis d) angeführten Schusswaffen gelten allerdings nur dann nicht als Kriegsmaterial,
wenn sie keine typisch militärischen Merkmale wie etwa Zweibein, Bajonetthaltevorrichtung, Mündungsfeuerdämpfer,
Griffstück, abnehmbaren, ausziehbaren oder klappbaren Kolben aufweisen.