Seite 1 von 2
Registrierung beim Kauf?
Verfasst: So 3. Mär 2013, 17:48
von LandonAsher
Hallo
Wollte mal fragen, ob man eine Kat.C oder Kat.D Waffe gleich beim Händler, bei den man sie kauft, registrieren lassen muss?
Ich entschuldige mich gleich mal im voraus, falls das in einem anderen Thema schon behandelt wurde...
MfG
Re: Registrierung beim Kauf?
Verfasst: So 3. Mär 2013, 17:49
von yoda
Nein musst du nicht, du hast ein paar Wochen Zeit, nachzulesen im Waffengesetz.
Re: Registrierung beim Kauf?
Verfasst: So 3. Mär 2013, 17:53
von LandonAsher
Hallo
Danke für die schnelle Antwort!
Das es vor dem neuen Waffengesetz mit der Meldung so ablief war mir klar, wusste nur nicht das es bei der "neuen" Registrierung genauso abläuft!
MfG
Re: Registrierung beim Kauf?
Verfasst: So 3. Mär 2013, 17:56
von gewo
LandonAsher hat geschrieben:Hallo
Wollte mal fragen, ob man eine Kat.C oder Kat.D Waffe gleich beim Händler, bei den man sie kauft, registrieren lassen muss?
Ich entschuldige mich gleich mal im voraus, falls das in einem anderen Thema schon behandelt wurde...
MfG
hi
nein, musst du nicht
aber du bist verpflichtet die gekaufte waffe innerhalb von sechs wochen (frueher bei der §30 meldung waren es noch vier wochen) bei einem beliebigen haendler zu melden
der haendler bei dem du die waffe kaufst muss dir das auch ausdruecklich mitteilen
deine daten braucht er trotzdem
erstens fuer die anfrage wegen waffenverbot mit dem die dreitaegige abkuehlphase (wartefrist) vor der ausfolgung der waffe beginnt und
weil er deine kompletten daten inkl ausweisdaten und anschrift ect ja fuer die eintragung in seinem waffenbuch benoetigt
Re: Registrierung beim Kauf?
Verfasst: So 3. Mär 2013, 18:03
von Skymaster64
Frage, muss es der haendler machen oder darf ich mit der buergerkarte selbst melden?. Die funktion, ind die waffenanmeldung zu kommen, hab ich mit der buergerkarte probiert und es wuerde funktionieren
Re: Registrierung beim Kauf?
Verfasst: So 3. Mär 2013, 18:06
von LandonAsher
Blöde Frage...aber was ist wenn ich die Waffe innerhalb der sechs Wochen verkaufe?
MfG
Re: Registrierung beim Kauf?
Verfasst: So 3. Mär 2013, 18:20
von gewo
Skymaster64 hat geschrieben:Frage, muss es der haendler machen oder darf ich mit der buergerkarte selbst melden?. Die funktion, ind die waffenanmeldung zu kommen, hab ich mit der buergerkarte probiert und es wuerde funktionieren
hi
nach den buchstaben des gesetzes darf nur altbestand welchen man vor inkrafttreten der novelle (vor 1.10.2012) besessen hat selbst mit der buergerkarte gemeldet werden
Re: Registrierung beim Kauf?
Verfasst: So 3. Mär 2013, 18:24
von gewo
LandonAsher hat geschrieben:Blöde Frage...aber was ist wenn ich die Waffe innerhalb der sechs Wochen verkaufe?
MfG
hi
ich kenne dazu keine bestimmungen
aber:
die frist bis zu der du die waffe gemeldet haben musst sind sechs wochen
wenn du aber nach zb vier wochen zb am schiesstand die waffe an wen anderen verkaufst ....
dann bist du danach eben nicht mehr der eigentuemer
und hast zu diesem zeitpunkt auch keine meldeverpflichtung mehr
ganz im gegenteil:
eine nachtraegliche meldung - zu einem zeitpunkt an dem du nicht mehr der besitzer bist - ist voellig sinnfrei und vermutlich auch gar nicht zulaessig...
Re: Registrierung beim Kauf?
Verfasst: Mo 4. Mär 2013, 11:39
von pointi2009
der Verkauf von C Waffen läuft jetzt aber wie bei B Waffen ab oder?! Daher muss ich beim Melden ja auch den Vorbesitzer mit seinen Daten angeben, wie ist das wenn ich eine kaufe und innerhalb der Frist ohne vorheriger Meldung weiter veräussere?
Re: Registrierung beim Kauf?
Verfasst: Mo 4. Mär 2013, 12:03
von haunclesam
pointi2009 hat geschrieben:der Verkauf von C Waffen läuft jetzt aber wie bei B Waffen ab oder?! Daher muss ich beim Melden ja auch den Vorbesitzer mit seinen Daten angeben, wie ist das wenn ich eine kaufe und innerhalb der Frist ohne vorheriger Meldung weiter veräussere?
Das wäre mir neu!?
Re: Registrierung beim Kauf?
Verfasst: Mo 4. Mär 2013, 12:28
von pointi2009
na hoff das weiss wer

Re: Registrierung beim Kauf?
Verfasst: Mo 4. Mär 2013, 12:34
von gewo
pointi2009 hat geschrieben:der Verkauf von C Waffen läuft jetzt aber wie bei B Waffen ab oder?! Daher muss ich beim Melden ja auch den Vorbesitzer mit seinen Daten angeben, wie ist das wenn ich eine kaufe und innerhalb der Frist ohne vorheriger Meldung weiter veräussere?
wie kommst auf des?
es hat sich bei C, D nix geaendert ....
Re: Registrierung beim Kauf?
Verfasst: Mo 4. Mär 2013, 15:28
von pointi2009
ok dann sind wir genau bei dem Punkt, wenn ich eine C verkaufe, der Käufer nicht meldet, mich bei der Kontrolle jemand danach fragen wird

Re: Registrierung beim Kauf?
Verfasst: Mo 4. Mär 2013, 16:14
von joe77
das geistert mir auch länger im kopf rum pointi,...
Aber ich werde ihnen sowieso keine C+D Waffen zeigen bzw. Aushändigen bei der B-Waffen Kontrolle.
Werde ihnen meine B-Waffen zeigen + Verwahrung, und wenn die Frage auf C+D kommt werd ich ihnen den andern Schrank zeigen und sagen : Alle da drinnen gut Versperrt,..
Und aus.
Re: Registrierung beim Kauf?
Verfasst: Mo 4. Mär 2013, 16:17
von gewo
pointi2009 hat geschrieben:ok dann sind wir genau bei dem Punkt, wenn ich eine C verkaufe, der Käufer nicht meldet, mich bei der Kontrolle jemand danach fragen wird

hi
selbst wenn es sein sollte (was ich ned annehme)
dann sagst eben dass du sie verkauft hast...
basta
+
"interessanter" ist die version dass - eventuell erst nach jahren - eine ehemals auf dich registrierte waffe mal bei einem kapitalverbrechen benutz und dort zurueckgelassen wird
wenn die zwischenzeitlich niemand anderer gemeldet hat kanns spannend werden ....