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				.308 Vollmantel ohne WBK, Ja oder Nein
				Verfasst: Di 5. Mär 2013, 11:59
				von chris34G4
				Wie ists da rechtlich? Hab schon unterschiedliche Meinungen gehört.
 über die SuFu nix dazu gefunden.
			 
			
					
				Re: .308 Vollmantel ohne WBK, Ja oder Nein
				Verfasst: Di 5. Mär 2013, 12:04
				von Floody
				Nein. Und ich bin mir zu 100% sicher das du dazu genug finden müsstest.
			 
			
					
				Re: .308 Vollmantel ohne WBK, Ja oder Nein
				Verfasst: Di 5. Mär 2013, 12:07
				von chris34G4
				Danke
			 
			
					
				Re: .308 Vollmantel ohne WBK, Ja oder Nein
				Verfasst: Di 5. Mär 2013, 12:12
				von Varminter
				
			 
			
					
				Re: .308 Vollmantel ohne WBK, Ja oder Nein
				Verfasst: Di 5. Mär 2013, 12:18
				von buckshot
				wurde sicher mehr als einmal lang und breit diskutiert: ohne WBK/WP oder gültige Jagdkarte - Nein;
 
manche Händler interpretieren das aber angeblich anders....- das problem hat aber dann ggf. nicht (nur) der händler sondern der erwerber/besitzer der muni...
			 
			
					
				Re: .308 Vollmantel ohne WBK, Ja oder Nein
				Verfasst: Di 5. Mär 2013, 12:19
				von Varminter
				buckshot hat geschrieben:wurde sicher mehr als einmal lang und breit diskutiert: ohne WBK/WP oder gültige Jagdkarte - Nein;
 
manche Händler interpretieren das aber angeblich anders....- das problem hat aber dann ggf. nicht (nur) der händler sondern der erwerber/besitzer der muni...
I moch dir aus jeder VM a TM...  

 
			 
			
					
				Re: .308 Vollmantel ohne WBK, Ja oder Nein
				Verfasst: Di 5. Mär 2013, 13:10
				von Fangschuss
				Besitzen darfst sie, aber nicht kaufen. 
 
In der Praxis werden sie aber auch ohne WBK verkauft...Obwohl das nicht erlaubt ist 

 
			 
			
					
				Re: .308 Vollmantel ohne WBK, Ja oder Nein
				Verfasst: Di 5. Mär 2013, 13:29
				von chris34G4
				Mir gehts um meine 150 schuss prvi die ich gern verhökern möchte.
Wird bei Privatverkauf auch nicht anders sein oder?
			 
			
					
				Re: .308 Vollmantel ohne WBK, Ja oder Nein
				Verfasst: Di 5. Mär 2013, 14:37
				von Floody
				§ 18 Abs 4:
Abs. 1 gilt nicht für jene Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, die als Kriegsmaterial anzusehen sind. Der Erwerb dieser Patronen ist jedoch nur auf Grund eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte zulässig. Sie dürfen nur Menschen überlassen werden, die im Besitz einer solchen Urkunde sind.
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