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Ohne Worte....

Verfasst: Di 26. Mär 2013, 20:50
von Medizinmann
http://www.n-tv.de/ratgeber/Jagdgewehr- ... 64311.html

Die deutschen Gerichte spinnen ja...., is aber eh nix Neues im Land der übermäßigen political correctness.

Re: Ohne Worte....

Verfasst: Di 26. Mär 2013, 20:58
von yoda
Und der Hells Angel der einen SEK-Polizisten durch die geschlossene Tür!! erschossen hat wurde freigesprochen, war ja Notwehr. Das SEK hat sich nämlich nicht als Polizei zu erkennen gegeben und somit wars OK auf die Tür zu schießen. So sinds die Deutschen :tipphead:

Re: Ohne Worte....

Verfasst: Di 26. Mär 2013, 21:07
von Keks_in_a_dosn
ohne Worte,
wie man alles komplizierter machen kann. Er hat sie gestellt und somit konnte es schnell abgeschlossen werden.....

Re: Ohne Worte....

Verfasst: Di 26. Mär 2013, 21:17
von Casull
Also diesen Richtern würde ich mal gönnen, dass sie gleich ein PAAR MAL überfallen werden. Vielleicht wäre ihre Meinung dann eine andere!

Ich gönne sonst niemandem schlechtes, aber bei solchen Sturköpfen geht das anscheinend nicht anders.

Lg, Casull

Re: Ohne Worte....

Verfasst: Mi 27. Mär 2013, 05:38
von razorback
na nun bleibt bitte mal am Boden....

Dasselbe wäre auch in Ö passiert.
Der Jaga im Tarnanzug hätt sich besser mit einer gscheiten Kamera bewaffnet anstatt Guerilla zu spielen.

Und mit "...durch die Tür erschießen..." wär der besagte angel in Ö im Häfen gelandet, wegen Notwehrüberschreitung oder wie immer die einschlägigen Absätze halt heißen.

Und @casull was hat der ganze Vorfall mit Überfällen zu tun ??

Re: Ohne Worte....

Verfasst: Mi 27. Mär 2013, 06:18
von Bud Spencer
razorback hat geschrieben:na nun bleibt bitte mal am Boden....

Dasselbe wäre auch in Ö passiert.
Der Jaga im Tarnanzug hätt sich besser mit einer gscheiten Kamera bewaffnet anstatt Guerilla zu spielen.

Und mit "...durch die Tür erschießen..." wär der besagte angel in Ö im Häfen gelandet, wegen Notwehrüberschreitung oder wie immer die einschlägigen Absätze halt heißen.

Und @casull was hat der ganze Vorfall mit Überfällen zu tun ??
Womit begründest du deine Aussagen? Mit deiner Meinung?! :roll:

Mir scheint du hast keine Ahnung über das in Europa äusserst liberale Österreichische-Notwehrrecht.
Auch hat jemand der eine Straftat beobachtet ein Anhalterecht, bis Behörden eintreffen. Wenn er dabei zum Selbstschutz bewaffnet ist, ist dies konform.
Verfahren wird zwar eingeleitet od geprüft. Aber mit ziemlicher Sicherheit gehst als freier Bürger nach Hause.

Erst unlängst wurde ein Verfahren eingestellt, wo ein älterer Herr am Abend einen Warnschuss auf drei Feuerwehrleute abgab, weil diese sich beim betreten des Grundstücks nicht zu erkennen gaben!

Re: Ohne Worte....

Verfasst: Mi 27. Mär 2013, 06:57
von Teal'c
razorback hat geschrieben: Der Jaga im Tarnanzug hätt sich besser mit einer gscheiten Kamera bewaffnet anstatt Guerilla zu spielen.
ja klar, und dann hätte er ne Anzeige bekommen, weil er gegen das Datenschutzgesetz verstossen hat.... :roll:

Re: Ohne Worte....

Verfasst: Mi 27. Mär 2013, 07:12
von Kapselpracker
Hi!
Wird eine Person mit einem Jagdgewehr bedroht, ist dies nach Ansicht des Gerichts ein missbräuchlicher Gebrauch der Waffe, der entsprechende Maßnahmen rechtfertigt. ....
Das heisst jetzt, hätte der Jäger ein Sportgewehr genommen wäre ihm nichts passiert ??

mfg Andi

Re: Ohne Worte....

Verfasst: Mi 27. Mär 2013, 07:16
von Teal'c
Kapselpracker hat geschrieben:Hi!
Wird eine Person mit einem Jagdgewehr bedroht, ist dies nach Ansicht des Gerichts ein missbräuchlicher Gebrauch der Waffe, der entsprechende Maßnahmen rechtfertigt. ....
Das heisst jetzt, hätte der Jäger ein Sportgewehr genommen wäre ihm nichts passiert ??

mfg Andi
nein, denn damit darf er ja nur Sport betreiben :!: :lol:

dafür bräuchte er dann ein "Selbstverteidigungsgewehr" oder ein "Einbrecher-stellen-Gewehr".... :doh:

Re: Ohne Worte....

Verfasst: Mi 27. Mär 2013, 07:22
von Fangschuss
yoda hat geschrieben:Und der Hells Angel der einen SEK-Polizisten durch die geschlossene Tür!! erschossen hat wurde freigesprochen, war ja Notwehr. Das SEK hat sich nämlich nicht als Polizei zu erkennen gegeben und somit wars OK auf die Tür zu schießen. So sinds die Deutschen :tipphead:
Hast ja auch so in Südafrika. Pistorius, der einen auf der Toilette eingeschlossenen Einbrecher durch die Tür erledigt hat :tipphead:

Die Frage ist doch eher, wer war der Schütze? Als Normalsterblicher reicht eine Kleinigkeit...

Re: Ohne Worte....

Verfasst: Mi 27. Mär 2013, 07:37
von Kapselpracker
Teal'c hat geschrieben:...nein, denn damit darf er ja nur Sport betreiben ...
dafür bräuchte er dann ein "Selbstverteidigungsgewehr" oder ein "Einbrecher-stellen-Gewehr".... :doh:
Das ist wirklich Lächerlich, m.M. nach ist das Urteil eine Farce, ich würde an den seiner Stelle alle Instanzen durchgehen.
Leider aber werden wir nie erfahren wie es letzt endlich ausgeht.

mfg Andi

Re: Ohne Worte....

Verfasst: Mi 27. Mär 2013, 08:24
von BigBen
Hat eigentlich irgendjemand den Artikel ernsthaft gelesen, verstanden worum es eigentlich geht und genug sonstige Information (wo genau wurden die Diebe gestellt...war es sein Grundstück? War es eingefriedet?) um beurteilen zu können ob das Urteil gerechtfertigt ist oder nicht? In DE ist klar gesetzlich geregelt, wann jemand eine Jagdwaffe führen darf...und genau darum geht es im Endeffekt! Das Gesetz sieht es nunmal nicht vor, dass ein Jäger mit seinem Gewehr in der Gegend rumläuft um Gesetzeshüter zu spielen. In Österreich wäre das vermutlich anders gelaufen (sofern es sich um das Grundstück des Waffenbesitzers gehandelt hätte)...aber das Waffenrecht ist in Bezug auf C und D Waffen in AT nunmal wesentlich liberaler.

Re: Ohne Worte....

Verfasst: Mi 27. Mär 2013, 09:06
von Bud Spencer
BigBen hat geschrieben:Hat eigentlich irgendjemand den Artikel ernsthaft gelesen, verstanden worum es eigentlich geht und genug sonstige Information (wo genau wurden die Diebe gestellt...war es sein Grundstück? War es eingefriedet?) um beurteilen zu können ob das Urteil gerechtfertigt ist oder nicht? In DE ist klar gesetzlich geregelt, wann jemand eine Jagdwaffe führen darf...und genau darum geht es im Endeffekt! Das Gesetz sieht es nunmal nicht vor, dass ein Jäger mit seinem Gewehr in der Gegend rumläuft um Gesetzeshüter zu spielen. In Österreich wäre das vermutlich anders gelaufen (sofern es sich um das Grundstück des Waffenbesitzers gehandelt hätte)...aber das Waffenrecht ist in Bezug auf C und D Waffen in AT nunmal wesentlich liberaler.
In Ö spielt die Tatsache ob es sich um ein Grundstück des Waffenbesitzers handelt eine untergeordnete Rolle. Noch mehr bei Jägern bei Ausübung der Jagd.
§ 80. Anzeige- und Anhalterecht

Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. März 2013)
(1) Wer von der Begehung einer strafbaren Handlung Kenntnis erlangt, ist zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft berechtigt.
(2) Wer auf Grund bestimmter Tatsachen annehmen kann, dass eine Person eine strafbare Handlung ausführe, unmittelbar zuvor ausgeführt habe oder dass wegen der Begehung einer strafbaren Handlung nach ihr gefahndet werde, ist berechtigt, diese Person auf verhältnismäßige Weise anzuhalten, jedoch zur unverzüglichen Anzeige an das nächst erreichbare Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes verpflichtet.
Wenn ich also gesetzeskonform auf der Jagd bin und meine Jagdwaffen führe, jemanden bei einer Tat erwische, darf ich ihn sehr wohl festhalten. Auch mit der "Waffe in Schach halten", da von jemanden mit krimineller Absicht ja eine Bedrohung ausgeht.
Bei "normalen" WBK Besitzern hast recht, wird nur der eigene Grund und Boden zulässig sein.

Das Jagdesetz gesteht Jagdschutzorganen sogar noch mehr ein!
§ 47
Befugnisse der Jagdschutzorgane
(7) Darüber hinaus sind die Jagdschutzorgane befugt, in den Fällen und unter Beachtung der §§ 35 und 36 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991, eine Person zum Zweck ihrer Vorführung vor die Behörde auch festzunehmen und, falls sich diese Person der Festnahme durch Flucht entzieht, sie auch über das Jagdgebiet hinaus zu verfolgen und außerhalb desselben festzunehmen. (Anm: LGBl.Nr. 32/2012)

Re: Ohne Worte....

Verfasst: Mi 27. Mär 2013, 10:27
von Hellboy
war das ganze sein eigenes gelände, der schrott sein eigentum ??

sonst wärs als wenn sich wer in volltarnung mim ssg auf ein haus legt, und die bank anvisiert, weil es hat ja schon öfter mal wer eine ausgeraubt.
und dieses führen sehe ich auch als nicht zulässig, nur weil er jagen darf mit dem gewehr, is er meines erachtens ned berechtigt sich auf die lauer zu legen in einem gebiet das ihm ned gehört und nicht sein revier ist.

sollte es allerdings sein grund und der schrott sein eigentum sein, isses was andres!

Re: Ohne Worte....

Verfasst: Mi 27. Mär 2013, 11:42
von Bud Spencer
Hellboy hat geschrieben:war das ganze sein eigenes gelände, der schrott sein eigentum ??

sonst wärs als wenn sich wer in volltarnung mim ssg auf ein haus legt, und die bank anvisiert, weil es hat ja schon öfter mal wer eine ausgeraubt.
und dieses führen sehe ich auch als nicht zulässig, nur weil er jagen darf mit dem gewehr, is er meines erachtens ned berechtigt sich auf die lauer zu legen in einem gebiet das ihm ned gehört und nicht sein revier ist.

sollte es allerdings sein grund und der schrott sein eigentum sein, isses was andres!

Wir bringen hier dauernd Gesetzeslage für DE und Ö durcheinander!!! Die haben mit Selbstverteidigung keine Berechtigung für Schusswaffen! (Munition und Waffe getrennt usw) Man darf sich zwar im Notfall mit der Waffe verteidigen. Der Besitz wird dadurch aber nicht legitimiert!
Wenn ein Jäger, Sportschütze oder Waffensammler in DE etwas anderes macht als seiner Tätigkeit nachzugehen oder einen direkten Angriff auf sein leben abwehrt, so verwendet er die Waffe missbräuchlich.

Unser gesetz ist in Bezug auf Notwehr, Anhalterecht, Rechte von Jägern weitgehend liberaler und bürgernäher!
Für Ö würde gelten:
Das ist reine Argumentationssache. Aber du hast recht, wenn er zugibt, dass er "tagelang auf der lauer war", wirds problematisch.
Die Jagdkarte berechtigt dich zum Führen der Kat. C in ganz Österreich, ÄHNLICH eines Waffenpasses. (Landesjagdgesetze beachten)
Nur macht es halt keiner
§ 35. WaffG Führen meldepflichtiger oder sonstiger Schußwaffen
(1) Das Führen meldepflichtiger oder sonstiger Schußwaffen ist Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet nur auf Grund eines hierfür von der Behörde nach dem Muster der Anlage 1 (Anm.: Anlage 1 nicht darstellbar) ausgestellten Waffenpasses gestattet.
(2) Außerdem ist das Führen meldepflichtiger oder sonstiger Schußwaffen zulässig für Menschen, die
1.Inhaber eines für das Führen einer anderen Schußwaffe ausgestellten Waffenpasses sind;
2.im Besitz einer gültigen Jagdkarte sind, hinsichtlich des Führens von solchen Jagdwaffen;
3.als Angehörige einer traditionellen Schützenvereinigung mit ihren Gewehren aus feierlichem oder festlichem Anlaß ausrücken;
dies gilt auch für das Ausrücken zu den hiezu erforderlichen, vorbereitenden Übungen;
4.sich als Sportschützen mit ungeladenen Waffen auf dem Weg zur oder von der behördlich genehmigten Schießstätte befinden.
(3) Die Behörde hat einen Waffenpaß auszustellen, wenn der Antragsteller verläßlich ist und einen Bedarf (§ 22 Abs. 2) zum Führen solcher Schußwaffen nachweist. Die §§ 25 bis 27 gelten; § 25 Abs. 4 jedoch mit der Maßgabe, daß die meldepflichtigen oder sonstigen Schußwaffen nach der Entziehung der Bewilligung zum Führen dieser Waffen beim Besitzer verbleiben.