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einschränkung waffenpass
Verfasst: Mi 25. Sep 2013, 09:12
von Hellboy
grüß euch,
auf meinem nagelneuen waffenpass (heute bekommen

) steht auf der rückseite die erwartete einschränkung mit "gilt nur für die dauer der tätigkeit bei der fa XX"
ist die dauer der tätigkeit jetzt die dauer des dienstes (inkl hin-/rückreise ??) oder die dauer des "für die fa. tätig sein = dienstverhältnis ?
lg hellboy
Re: einschränkung waffenpass
Verfasst: Mi 25. Sep 2013, 09:22
von kawaz
Zeitlich und örtlich ist der WP meiner Meinung nach nicht eingeschränkt - kannst rein theoretisch auch am Sonntag deine Waffe ins Gasthaus "ausführen"

Re: einschränkung waffenpass
Verfasst: Mi 25. Sep 2013, 09:24
von Varminter
Dauer des Dienstverhältnisses.
Re: einschränkung waffenpass
Verfasst: Mi 25. Sep 2013, 09:47
von Stickhead
Für die Dauer des Dienstverhältnisses.
Re: einschränkung waffenpass
Verfasst: Mi 25. Sep 2013, 10:02
von Mandella
Stickhead hat geschrieben:Für die Dauer des Dienstverhältnisses.
+1
Re: einschränkung waffenpass
Verfasst: Mi 25. Sep 2013, 10:17
von Hellboy
jetzt stellt sich noch die frage wie das zu handhaben ist bei einer polizeikontrolle ?
falls die das anders sehen würden, hätt ich gerne irgendwas mit, zb den bescheid wo drin steht ob eine einschränkung auf zeit/ort zulässig ist und wie der genaue wortlaut der einschränkung zu verstehen ist ..
im waffg steht nur dass eine einschränkung möglich ist usw, aber nichts konkretes, wo finde ich das gesuchte ? (zum ausdrucken und mitnehmen

)
Re: einschränkung waffenpass
Verfasst: Mi 25. Sep 2013, 10:33
von joe77
Das stand im "alten" Runderlass drinn:
(Stand 05.011.2012)
§21
3. Beschränkungsvermerk gem. Abs. 4
Als die Dauer der Tätigkeit ist z.B. die Dauer der Ausübung des Berufes (etwa eines
Kassenbotens oder Taxilenkers) anzusehen. Wechselt eine solche Person ihren Beruf oder
wird die berufliche Tätigkeit eingestellt, so fällt dadurch die Befugnis zum Führen von
Schusswaffen der Kat. B weg, d.h. der Berechtigungsumfang des Waffenpasses reduziert
sich auf den einer Waffenbesitzkarte.
Ein solcher Vermerk könnte etwa lauten:
„Berechtigung zum Führen gilt für die Dauer der Beschäftigung als ........................................“
Beschränkungsvermerke im Sinne dieser Best
immung haben zur Folge, dass lediglich im
Falle der Änderung (Berufswechsel) oder der Einstellung
(Ruhestand) der im Vermerk
bezeichneten Tätigkeit die Berechtigung zum Führen von Schusswaffen der Kat. B
automatisch wegfällt.
Ergänzend dazu wird angemerkt, dass eine Beschränkung auf konkrete Örtlichkeiten oder
Zeiträume
in § 21 Abs. 4 WaffG nicht vorgesehen
ist.
im "neuen" Waffengesetz 2012 find ichs jetzt nicht mehr, kann aber darann liegen das generell keine "Erläuterungen" drinn sind,...
Re: einschränkung waffenpass
Verfasst: Mi 25. Sep 2013, 10:35
von kawaz
Aus dem Waffengesetz 2012
Wird ein Waffenpaß nur im Hinblick auf die besonderen Gefahren ausgestellt, die bei der Ausübung
einer bestimmten Tätigkeit auftreten, so hat die Behörde die Befugnis zum Führen durch einen Vermerk im
Waffenpaß so zu beschränken, daß die Befugnis zum Führen erlischt, sobald der Berechtigte diese Tätigkeit
künftig nicht mehr ausüben will oder darf. Tritt dies ein, so berechtigt ein solcher Waffenpaß nur mehr zum
Besitz der Waffen im bisherigen Umfang; einer gesonderten Rechtfertigung bedarf es hierfür nicht.
heißt im Klartext solange du bei der Firma beschäftigt bist darfst deine Waffe immer und fast überall mitführen
Re: einschränkung waffenpass
Verfasst: Mi 25. Sep 2013, 11:49
von Stickhead
Ich würd mir auf jeden Fall den Dienstausweis mitnehmen. Dann sollte es keine Probleme geben.
Re: einschränkung waffenpass
Verfasst: Mi 25. Sep 2013, 11:55
von Bud Spencer
Komisch, dass sie bei dir die Firma erwähnen.
Hab bis jetzt nur Bewachungsorgan, Sicherheitsdienst gesehen...
Was machst wenns das Unternehmen wechselst, aber in der Branche bleibst
Bei einer Kontrolle: Dienstausweis vorlegen.
Ein Tipp: Sag immer wenn ein Polizist mit dir ins Gespräch kommt (zB Verkehrskontrolle udgl), dass du im Besitz eines gültigen WPs bist und eine Waffe am Körper führst.
Sollte er sie bemerken ohne das du ihn informiert hast, könnte die Sache unangenehm werden. Stressfaktor, potentielle Gefahr.... junge/nicht geübte Polizisten könnten die situation falsch einschätzen...
Du weißt was ich meine

Re: einschränkung waffenpass
Verfasst: Mi 25. Sep 2013, 12:02
von Hellboy
Bud Spencer hat geschrieben:Komisch, dass sie bei dir die Firma erwähnen.
Hab bis jetzt nur Bewachungsorgan, Sicherheitsdienst gesehen...
Was machst wenns das Unternehmen wechselst, aber in der Branche bleibst

dann werd ich wohl einen neuen pass brauchen .. darf dann die neue firma zahlen

Re: einschränkung waffenpass
Verfasst: Mi 25. Sep 2013, 12:08
von Bud Spencer
Hellboy hat geschrieben:Bud Spencer hat geschrieben:Komisch, dass sie bei dir die Firma erwähnen.
Hab bis jetzt nur Bewachungsorgan, Sicherheitsdienst gesehen...
Was machst wenns das Unternehmen wechselst, aber in der Branche bleibst

dann werd ich wohl einen neuen pass brauchen .. darf dann die neue firma zahlen

Nein musst nix zahlen. Binnen 2 Wochen einspruch erheben mit meiner begründung und sie müssten dir den pass eigentlich kostenfrei austauschen.
Btw: Hab meinen vorigen post noch was hinzugefügt

Re: einschränkung waffenpass
Verfasst: Mi 25. Sep 2013, 12:25
von rupi
hab heute nebenbei am Amt gefragt wie das ausschaut bei so einer Einschränkung
Antwort vom SB: solange du bei der Firma angestellt bist die angeführt ist gilt der Waffenpass 24/7
Re: einschränkung waffenpass
Verfasst: Mi 25. Sep 2013, 12:45
von Hellboy
passd, danke euch
hab mittlerweile einen erlass gefunden wo drin steht dass zeit und ort nicht zulässig sind, also eh genau das oben beschriebene .. werd den betreffenden paragraphen ausdrucken und einfach nach möglichkeit immer mitführen oder am fahrzeug bereithaben
@bud: is eh klar, wenn ich eine waffe führe dann geb ich der polizei sowieso bescheid, sobald ich mit denen in kontakt komme. besser einmal mehr den wp herzeigen als in den lauf blicken ..
Re: einschränkung waffenpass
Verfasst: Mi 25. Sep 2013, 12:48
von BigBen
Hellboy hat geschrieben:passd, danke euch
hab mittlerweile einen erlass gefunden wo drin steht dass zeit und ort nicht zulässig sind, also eh genau das oben beschriebene .. werd den betreffenden paragraphen ausdrucken und einfach nach möglichkeit immer mitführen oder am fahrzeug bereithaben
@bud: is eh klar, wenn ich eine waffe führe dann geb ich der polizei sowieso bescheid, sobald ich mit denen in kontakt komme. besser einmal mehr den wp herzeigen als in den lauf blicken ..
Der Erlass bringt dir garnix...denn eine unzulässige Einschränkung erhält Gültigkeit wenn du sie nicht beeinspruchst. Die Einschränkung wie du sie hast ist aber OK und es sollte nicht nötig sein irgendwelche weiteren Dokumente da weiter mitzuführen.