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Mietwohnung und WBK

Verfasst: Fr 1. Nov 2013, 15:02
von Lyrics
Hallo Leute!

Darf ein Vermieter die Aufbewahrung von Waffen in den von ihm vermieteten Liegenschaften für Mieter verbieten?
Führen weiss ich, dazu benötigt man seine Genehmigung - aber die Aufbewahrung und beispielsweise Reinigung etc.?

Lg

Re: Mietwohnung und WBK

Verfasst: Fr 1. Nov 2013, 15:51
von savage3000
Rein aus Gefühl raus kann er es verbieten ! Als Vermieter kann ich alles im Vertrag festlegen , wie zB ,ob Haustiere in der Mietwohnung erlaubt sind . Würde es halt eher nicht sagen , und ned demonstrativ am Balkon die Bixxn putzen ...

Re: Mietwohnung und WBK

Verfasst: Fr 1. Nov 2013, 15:56
von Fangschuss
Lyrics hat geschrieben:Hallo Leute!

Darf ein Vermieter die Aufbewahrung von Waffen in den von ihm vermieteten Liegenschaften für Mieter verbieten?
Führen weiss ich, dazu benötigt man seine Genehmigung - aber die Aufbewahrung und beispielsweise Reinigung etc.?

Lg
Wenn das bei Unterschrift des Mietvertrages unterzeichnet wurde. Sonst nicht - Du hast bei einem aufrechten Mietvertrag in der Wohnung das Hausrecht. Das bedeutet, in dem gemieteten, eingefriedeten Bereich darfst Du sogar ohne WP eine Waffe führen! Der Vermieter darf die Wohnung ohne Deine Erlaubnis grundsätzlich nicht betreten.

Re: Mietwohnung und WBK

Verfasst: Fr 1. Nov 2013, 16:00
von Lyrics
ok danke!

Re: Mietwohnung und WBK

Verfasst: Fr 1. Nov 2013, 19:57
von gewo
Fangschuss hat geschrieben:Der Vermieter darf die Wohnung ohne Deine Erlaubnis grundsätzlich nicht betreten.
hi

ist zwar off topic, aber nein, das stimmt nicht

einfach schnell irgendwo aus dem netz gegoogelt (steht eh ueberall fast wortident das gleiche):
zitat: ....Ein Mieter hat das Betreten des Mietgegenstands durch den Vermieter oder durch eine von diesem beauftragte Person zu dulden, wenn wichtige Gründe vorliegen. Beispiele dafür sind etwa die Vorbereitung oder Durchführung von Erhaltungsarbeiten oder die Ablesung von Messgeräten zur Verbrauchserfassung. Die Begehung ist, außer bei Gefahr im Verzug, entsprechend anzukündigen (ein bis zwei Wochen vorher) und mit dem Mieter abzustimmen. Bei Gefahr im Verzug könnte sich der Vermieter aber jederzeit Zutritt verschaffen. Wichtig für den Mieter ist zu wissen, dass er schadensersatzpflichtig ist, wenn er dem Vermieter zu Unrecht den Zutritt verweigert. Erzwingt der Vermieter dann den Zutritt per einstweiliger Verfügung, muss der Mieter die Kosten übernehmen...."

und in der sache selbst:

mit einem mietvertrag tritt der vermieter sein hausrecht an den mieter ab
der jmieter kann dann entscheiden wer in der wohnung eine waffe fuehren bzw besitzen darf oder nicht

heikel kann die situation in wohngemeinschaften ect sein ...

Re: Mietwohnung und WBK

Verfasst: Fr 1. Nov 2013, 23:01
von Lyrics
naja ich wohne in einem typischen mietshaus in wien.. 7 stöcke.. haufen wohnungen.. keine ahnung..
wäre echt schade wenn alles nur an dem mietvertrag scheitern würde aber mal sehen, werd mir den mal genauer ansehen was diesbezüglich drinsteht.

Re: Mietwohnung und WBK

Verfasst: Fr 1. Nov 2013, 23:09
von gewo
Lyrics hat geschrieben:naja ich wohne in einem typischen mietshaus in wien.. 7 stöcke.. haufen wohnungen.. keine ahnung..
wäre echt schade wenn alles nur an dem mietvertrag scheitern würde aber mal sehen, werd mir den mal genauer ansehen was diesbezüglich drinsteht.
hi

mach dir keine gedanken
da steht sicher nix drinnen...

Re: Mietwohnung und WBK

Verfasst: Fr 1. Nov 2013, 23:34
von kawaz
Du bist ja nicht verpflichtet Deinem Vermieter mitzuteilen das du eine Waffe hast und von der Behörde wird es er auch nichts erfahren, also.....

Re: Mietwohnung und WBK

Verfasst: Sa 2. Nov 2013, 07:55
von Bud Spencer
Die einzigen Mietvertäge wo etwas von Waffen drinnen steht, sind Studentenheime.

Dort wird auf die Hausordnung verwiesen, die bei Verstoß gegen selbige die Kündigung bedeuten kann.

Re: Mietwohnung und WBK

Verfasst: Sa 2. Nov 2013, 09:11
von rhodium
Da rennt je nach Heim auch permanent Putzpersonal herum und geht einfach in die Zimmer. Vor diesem Problem stand ein Bekannter von mir ... er hat die Büchse schließlich ausgelagert.

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Re: Mietwohnung und WBK

Verfasst: Sa 2. Nov 2013, 09:52
von Bud Spencer
Also I wohn in einer Wohnung. ;) Aber ich habs auf der Hausordnung in einem Heim von einem Kollegen gelesen.
Irgendwas ala: Der besitz von Schusswaffen ist auf dem Gelände untersagt.

Re: Mietwohnung und WBK

Verfasst: Sa 2. Nov 2013, 13:20
von Fangschuss
gewo hat geschrieben:
Fangschuss hat geschrieben:Der Vermieter darf die Wohnung ohne Deine Erlaubnis grundsätzlich nicht betreten.
hi

ist zwar off topic, aber nein, das stimmt nicht

einfach schnell irgendwo aus dem netz gegoogelt (steht eh ueberall fast wortident das gleiche):
zitat: ....Ein Mieter hat das Betreten des Mietgegenstands durch den Vermieter oder durch eine von diesem beauftragte Person zu dulden, wenn wichtige Gründe vorliegen. Beispiele dafür sind etwa die Vorbereitung oder Durchführung von Erhaltungsarbeiten oder die Ablesung von Messgeräten zur Verbrauchserfassung. Die Begehung ist, außer bei Gefahr im Verzug, entsprechend anzukündigen (ein bis zwei Wochen vorher) und mit dem Mieter abzustimmen. Bei Gefahr im Verzug könnte sich der Vermieter aber jederzeit Zutritt verschaffen. Wichtig für den Mieter ist zu wissen, dass er schadensersatzpflichtig ist, wenn er dem Vermieter zu Unrecht den Zutritt verweigert. Erzwingt der Vermieter dann den Zutritt per einstweiliger Verfügung, muss der Mieter die Kosten übernehmen...."

und in der sache selbst:

mit einem mietvertrag tritt der vermieter sein hausrecht an den mieter ab
der jmieter kann dann entscheiden wer in der wohnung eine waffe fuehren bzw besitzen darf oder nicht

heikel kann die situation in wohngemeinschaften ect sein ...
Steht eh im Ansatz drinnen - Muss ausgemacht sein, außer Gefahr in Verzug!

Re: Mietwohnung und WBK

Verfasst: Sa 2. Nov 2013, 17:45
von Lyrics
klingt ja auf meinen fall bezogen alles durchwegs positiv.. :)

Re: Mietwohnung und WBK

Verfasst: Sa 2. Nov 2013, 18:41
von Hellboy
Bud Spencer hat geschrieben:Also I wohn in einer Wohnung. ;) Aber ich habs auf der Hausordnung in einem Heim von einem Kollegen gelesen.
Irgendwas ala: Der besitz von Schusswaffen ist auf dem Gelände untersagt.
interessant, hab damals nix mitbekommen von wegen darf ma ned, ich glaub, dass der punkt gar ned behandelt wurde in der hausordnung..

hab aber eh keine waffe im heim ghabt, allein schon wegn tresor verschrauben, reinigungspersonal usw ..