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Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition

Verfasst: Mo 18. Nov 2013, 11:31
von helmsp
Ich weiss es gab schon genug Threads bezgl. Aufbewahrung und die Anworten sind abhängig vom Gemütszustand und Wissen des Kontrollierenden.

Ich hätte jedoch eine etwas andere Frage:
Mein Safe läuft über (nona, es war ja auch nur eine FFW geplant und nicht drei!) und nun muss ich paar Sachen "outsourcen". Da wir bald umziehen mag ich nicht einen zweiten Safe kaufen und diese irgendwo hinbohren/schrauben.
Wie schaut es aus wenn ich die FFW nach wie vor im Safe aufbewahre, jedoch die Munition in einem Pelican Case 1500 mit einem Schloss versperre und diese beispielsweise an einem Heizkörper mit einem Fahrradschloss festmache?
Mir ist bewusst, dass man FFW und Munition nicht getrennt aufbewahren muss jedoch erhoffe ich mir bei so einer Trennung, dass man bei der "Pelican Case"-Methode etwas toleranter ist.

Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition

Verfasst: Mo 18. Nov 2013, 11:40
von sepp
Denke schon das mit dem Pelicase ist als sichere Verwahrung deinerseits anzusehen.

Bei einer Verwahrungskontrolle sind in erster Linie die Kat. B Waffen interessant!

Ob und wieviel(bis zur Meldegrenze) du an Munition zu Hause hast und wo diese
genau aufbewahrt wird hat die Kontrollorgane eigentlich nicht zu interessieren :idea:

lg sepp :at1:

Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition

Verfasst: Mo 18. Nov 2013, 11:41
von Bud Spencer
Ich sags so:
Die Polizisten bei der Kontrolle sind nur dazu befugt, deine Waffen zu überprüfen und nicht in irgendwelchen Köfferchen oder in der Unterhosen Schublade herumzustöbern ;)

Persönlich halte ich eine von dir beschriebene Verwahrung der Munition für ausreichend.

Edih: Da Sepp war schneller! :D

Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition

Verfasst: Mo 18. Nov 2013, 12:07
von helmsp
Schanke dön!

Und jetzt natürlich die dazupassende Zwangsfrage: Falls Monsieur Kontrolleur jetzt aus wos was i für Gründen meine Munition sehen will, wie sage ich ihm klar, deutlich und arschkriecherisch, daß er das nicht darf/soll/muss? :violin:
Klar kann ich ihm sagen "ich habe keine" resp. nur ein Packerl .38er proforma reinlegen...

Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition

Verfasst: Mo 18. Nov 2013, 12:09
von sepp
helmsp hat geschrieben:Klar kann ich ihm sagen "ich habe keine" resp. nur ein Packerl .38er proforma reinlegen...
Nicht die schlechteste Idee ;)

lg sepp :at1:

Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition

Verfasst: Mo 18. Nov 2013, 12:11
von helmsp
Lügen haben kurze Beine, morgen kommst auf dem Bauch angerobbt!
Aber so werde ich es machen, erspart einem doch viel Geplapper und Rechtfertigungen. You are right sirs!

Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition

Verfasst: Mo 18. Nov 2013, 12:26
von Irwin J. Finster
Wenn proforma ein Packerl bei den Waffen liegt, wird höchstwahrscheinlich eh gar nicht mehr weitergefragt.....


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Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition

Verfasst: Mo 18. Nov 2013, 13:20
von gewo
Bud Spencer hat geschrieben:Ich sags so:
Die Polizisten bei der Kontrolle sind nur dazu befugt, deine Waffen zu überprüfen und nicht in irgendwelchen Köfferchen oder in der Unterhosen Schublade herumzustöbern ;)
hi

die behoerde interpretiert den auftrag zur kontrolle der ordnungsgemaessen verwahrung etwas weiter als er an sich gefasst ist.
es sind alle wahrnehmungen wesentlich die darueber eine aussage treffen lassen ob die person verwantwortungsvoll mit waffen umgehen wird oder nicht

dazu gehoert zweifelsfrei auch die frage wie munition (auch fuer C oder D waffen) verwahrt wird oder ob allfaellig vorhandene C bzw. D waffen gemeldet sind oder nicht

richtig ist dass das ueber den umfang des gesetzeswortlautes hinausgeht
und hoechst wahrscheinlich ist dass es dazu einen internen erlass gibt
im innenverhaeltniss beamter - behoerde ist eine solche kontrolle der verwahrung von munition oder der frage nach den meldebestaetigungen vorhandener C und D waffen also wohl legal und entspricht den vorschriften

richtig ist auch dass man sich die frage stellen kann ob diese erweiterte interpretation einer pruefung des UVS (ok, den gibts nimmer, aber halt der nachfolge des UVS..) oder in folge des VFGH standhalten wuerde

aber solange das keiner gemacht hat (und mit dieser rechtssache seine waffenrechtliche zuverlaessigkeit aufs spiel gesetzt hat) wissen wir es nicht.

das sollte man halt schon auch immer anmerken ...

Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition

Verfasst: Mo 18. Nov 2013, 13:29
von Stickhead
Sicher verwahren - Ärger ersparen

Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition

Verfasst: Mo 18. Nov 2013, 13:48
von BigBen
Legalität wird durch Gesetze definiert und nicht durch das "innenverhältnis beamter - behörde" ;-) - wobei es natürlich mühsamer ist sein recht durchzusetzen wenn die beamten rückendeckung ihrer behörde haben, aber mit legal/illegal hat das meiner meinung nach nichts zu tun.

Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition

Verfasst: Mo 18. Nov 2013, 14:00
von gewo
BigBen hat geschrieben:Legalität wird durch Gesetze definiert und nicht durch das "innenverhältnis beamter - behörde" ;-) ....
hi

ich trau es mir ja garned sagen
aber bidddäh des stimmt so ned
aus sicht der verwaltung ist ein vorgang immer rechtmaessig wenn es dazu einen behoerdenauftrag gibt ...

dem entgegenstehende hoechstgerichts entscheidungen sind aus sicht des gesetzgebers "betriebsunfaelle"

Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition

Verfasst: Mo 18. Nov 2013, 14:05
von BigBen
Die Beamten als ausführendes Organ sind weisungsgebunden, das ist schon klar...aber die Weisung selbst kann durchaus illegal sein - aber es wird halt in den seltensten Fällen ausjudiziert, sonst könnte man ja womöglich aus der Anzahl der Unfälle noch eine Absicht konstruieren ;-)

Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition

Verfasst: Mo 18. Nov 2013, 14:30
von gewo
BigBen hat geschrieben:Die Beamten als ausführendes Organ sind weisungsgebunden, das ist schon klar...aber die Weisung selbst kann durchaus illegal sein - aber es wird halt in den seltensten Fällen ausjudiziert, sonst könnte man ja womöglich aus der Anzahl der Unfälle noch eine Absicht konstruieren ;-)
hi

wir reden eh vom selben
und meinen wohl auch das gleiche

aber formal gesehen kann "der gesetzgeber" bzw des beamten nicht "illegal" handeln
(wenn wir mal nicht von an personen gebundene verfehlungen wie amtsmissbrauch oder korruption ausgehen)
weil er eben der gesetzgeber ist

wenn ein hoechstgericht spaeter feststellt dass eine handlungsweis nicht dem gesetzesrahmen entsprochen hat dann muss sie - oft erst mit langen uebergangsfristen - geaendert werden
das stimmt
...

Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition

Verfasst: Mo 18. Nov 2013, 14:50
von GSchoenbauer
:o wennst die Munition bisher im Safe aufbewahrt hast, bist eh a potentieller Selbstmörder oder Haussprenger

Re: Aufbewahrung/Verstauen dezidiert für Munition

Verfasst: Mo 18. Nov 2013, 15:03
von Bud Spencer
@gewo
Die Beamte haben aber nicht das Recht eine Hausdurchsuchung zu starten.
Das würde mein Grundrecht der unverletzbarkeit der eigenen wohnung verletzen.
Wenn ich ihnen sage: "das ist alle munition die ich habe" od "ich habe keine".
Dann haben sie das als gegeben hinzunehmen und können nix machen.

Ansonsten würden sie sowohl unsere bundesverfassun als auch die eu grundrechtscharta verletzen.

Da kommt nix (schon gar nicht interne bestimmungen) dagegen an. ;-)