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Messer; was ist ok; was ist pfui?

Verfasst: Fr 29. Nov 2013, 17:22
von h.-j.
Immer wieder höhre ich, dass bei einem taschen- klappmesser die klinge nicht länger als eine handbreite sein darf. Das kann ich nicht glauben... was ist das denn für eine angabe???
Wie schauts beim führen eines messers aus und welche messer sind erlaubt. Springer etc.

MfG
H.-J.

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Re: Messer; was ist ok; was ist pfui?

Verfasst: Fr 29. Nov 2013, 17:50
von Steirer
Nach § 1 des Waffengesetzes aus dem Jahr 1996, sind Waffen Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,

1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen

oder

2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.

Die Abgrenzung bei Messern von „Waffen“ im technischen Sinn und von sonstigen Gebrauchsgegenständen kann im Einzelfall schwierig sein. Eine Einordnung eines Gegenstandes unter den Begriff „Waffe“ im Sinne des § 1 WaffG oder etwa unter § 17 WaffG – verbotene Waffe – erfolgt immer in Bezug auf die konkrete Ausgestaltung (z.B. Klingenlänge und Gesamtlänge) eines bestimmten Gegenstandes. Vom Ergebnis dieser Einstufung hängt es letztlich ab, ob bzw. welche waffenrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich Erwerb, Besitz und Führen angewendet werden. Gewöhnliche Messer (das sind Messer mit stumpfem Rücken, wie Jagdmesser, Hirschfänger, Brotmesser, Tischmesser und Küchenmesser) und insbesondere Taschenmesser aller Art sind in der Regel nicht als Waffen im technischen Sinn, sondern als Gebrauchsgegenstände anzusehen. Selbst dann, wenn sie eine Feststellungsvorrichtung für die Klinge (sogenannte „Fixiermesser“) besitzen.

Erst dann, wenn ein solches feststellbares Taschenmesser darüber hinaus noch eine besondere Vorrichtung zum Aufspringen der Klinge besitzt („Springmesser“ und „Fallmesser“), liegt eine Stichwaffe bzw. Stoßwaffe vor und ist als Waffe im Sinne des § 1 Waffengesetz 1996 zu werten. Ein solches „Spring“- oder „Fallmesser“ ist im Regelfall seinem Wesen nach so gestaltet, dass sein Charakter als Waffe überwiegt. Auch Dolche, Stilette und Degen sowie ausklappbare sogenannte „Butterfly-Messer“ sind nach Urteilen des Obersten Gerichtshofes jedenfalls als Waffen im Sinne des österr. Waffengesetzes 1996 anzusehen.
Der Erwerb, der Besitz und das Führen der genannten Waffen ist Personen über 18 Jahren, über die kein Waffenverbot verhängt wurde, erlaubt. Eine waffenrechtliche Urkunde zum Erwerb, Besitz und Führen dieser Waffen ist daher nicht erforderlich. Das Waffengesetz unterscheidet dabei nicht zwischen österreichischen Staatsbürgern und Fremden.
Die im Waffengesetz festgelegten Strafbestimmungen sehen bei Verwaltungsübertretungen eine Geldstrafe bis zu € 360,-, bei einer gerichtlich strafbaren Handlung eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, in qualifizierten Fällen eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vor.
Beim Führen von Waffen bei Veranstaltungen können spezielle Bestimmungen in den das Veranstaltungswesen regelnden Gesetzen der einzelnen Bundesländer zur Anwendung kommen. Das Versammlungsgesetz verbietet die Teilnahme von bewaffneten Personen.
Daher dürfen Personen, die Gegenstände bei sich haben, die geeignet sind und dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben, nicht an Versammlungen teilnehmen.

http://www.messer-portal.com/basiswisse ... esterreich" onclick="window.open(this.href);return false;

Re: Messer; was ist ok; was ist pfui?

Verfasst: Sa 30. Nov 2013, 09:46
von Raven
Das is doch mal verständlich formuliert! :D

Hab diese Woche tatsächlich versucht rauszufinden, ob denn nun Klappmesser mit Einhandöffnung und Feststellung in AT legal zu führen sind...
Da wurde ich nicht schlau draus..

Jetzt muß ich, da Grenznah zu de, nur noch ne Schnittmenge ziehen was ich auch mit über die Grenze nach DE nehmen darf ohne ständig drüber nachdenken zu müssen....
:think:

Re: Messer; was ist ok; was ist pfui?

Verfasst: Sa 30. Nov 2013, 14:33
von Revierler_old
Alles was nicht als Waffe eingestuft ist (das sind: Dolche, Springmesser, Butterflies, Bajonette) kann bei uns bedenkenlos geführt werden (ausg. zB Gericht).
Die als Waffe eingestuften nur ab 18 Jahren und wenn kein Waffenverbot vorliegt. Darüber hinaus gibt es keine Regelungen in Österreich.

Wenn man oft nach Deutschland fährt entweder nur zweihändig zu öffnende (ausg. Einhandfolder ohne Arretierung) oder am Besten Schweizermesser. Die gehen immer und sind auch in der Bevölkerung akzeptiert.

Re: Messer; was ist ok; was ist pfui?

Verfasst: Sa 30. Nov 2013, 14:40
von BlackAce
Revierler hat geschrieben:Alles was nicht als Waffe eingestuft ist (das sind: Dolche, Springmesser, Butterflies, Bajonette) kann bei uns bedenkenlos geführt werden (ausg. zB Gericht).
Die als Waffe eingestuften nur ab 18 Jahren und wenn kein Waffenverbot vorliegt. Darüber hinaus gibt es keine Regelungen in Österreich.

Wenn man oft nach Deutschland fährt entweder nur zweihändig zu öffnende (ausg. Einhandfolder ohne Arretierung) oder am Besten Schweizermesser. Die gehen immer und sind auch in der Bevölkerung akzeptiert.

Dass hier http://www.amazon.de/Victorinox-Taschen ... atenmesser
aber wahrscheinlich nicht. Ist mit einer Hand zu öffnen und arretiert.

Re: Messer; was ist ok; was ist pfui?

Verfasst: Sa 30. Nov 2013, 15:18
von Revierler_old
Genau. Dieses Modell nicht. Das ist die Ausnahme. Einhändig mit Arretierung.

Re: Messer; was ist ok; was ist pfui?

Verfasst: Sa 30. Nov 2013, 16:30
von Hausmasta
Beim Verkauf eines Springmessers muss ich also nur drauf achten, dass der Käufer mind. 18 Jahre alt ist.
Ob ein Waffenverbot vorliegt kann ich als Privater ja nicht kontrollieren.
Also so wie beim Verkauf einer Kat. C Waffe?

Re: Messer; was ist ok; was ist pfui?

Verfasst: Sa 30. Nov 2013, 16:58
von Revierler_old
Du darfst keinem unter 18 ein Springmesser verkaufen, richtig.

Re: Messer; was ist ok; was ist pfui?

Verfasst: So 1. Dez 2013, 11:05
von razorback
wie @Raven schon bemerkt hat, sollte man besonderes Augenmerk auf den Inhalt seiner Taschen legen, sobald man in die Bundesrepublikei reist (was ja bei uns Ösis doch recht oft vorkommt).
dort schauts nämlich in Sachen Messer (Besitz bzw. Führen) gaaanz mau aus.

Hier gibts einen recht guten Artikel:
http://www.ferner-alsdorf.de/2012/10/wa ... wurfstern/" onclick="window.open(this.href);return false;

Wie es in den anderen angrenzenden Staaten ist, weiß ich nicht, aber auf Grund des vorstehenden Artikels werd ich mich in Zukunft bei Reisen ins benachbarte Ausland detailliert darum kümmern, was ich denn als "Taschenfeitel" mithaben darf...... (oder wofür sie mich dort vielleicht sogar einsperren)

Re: Messer; was ist ok; was ist pfui?

Verfasst: So 1. Dez 2013, 17:53
von KGR84
Was passiert denn wenn ich bei einer Personenkontrolle (als Österreicher) mit einem verbotenen Messer angetroffen werde?

Mir ist letztens als ich von D zurückgekommen bin aufgefallen, dass ich mein Messer gar nicht rausgetan hatte, da das irgendwie schon an mich angewachsen ist habe ich gar nicht daran gedacht.

War zwar kein Problem habe in München mit nem Polizisten geplaudert und bin am Abend in ein paar Baars und Clubs unterwegs gewesen. Ist also eh keinem Menschen aufgefallen. Aber was wenn mich damit jemand sieht. Ich nehme an einen Türdlsteher wirds wurscht sein, der lässt mich dann nicht rein, aber ein Cop? Bekomme ich ne Verwarnung oder muss ich ne Strafe zahlen, und wird das dann auch Konfisziert?

Re: Messer; was ist ok; was ist pfui?

Verfasst: So 1. Dez 2013, 18:18
von Revierler_old
Klar. Gesetz nimmt eigentlich keine Rücksicht uaf Nationalität

Re: Messer; was ist ok; was ist pfui?

Verfasst: So 1. Dez 2013, 18:29
von Reaper
Wenn Du Dich auf dem Hoheitsgebiet der BRD bewegst, gilt für Dich das deutsche Recht, ohne Ansehen der Person.

Das Messer wär weg und es würde ein OwiG-Verfahren gegen Dich eingeleitet werden (Bußgeld).

"Einhandmesser", also alle Messer die mit einer Hand zu öffnen UND arretieren sind, werden als Waffen eingestuft, da wird es dann teuer.
Absolutes Führverbot gilt bei öffentlichen Veranstaltungen und in vielen öffentlichen Bereichen (z.B. Bahnhöfe), dort ist es dann aber mit Schildern angeschrieben.
Da kann es Dir passieren, dass Dich die Ordnungshüter auffordern den Rucksack zu leeren oder die Taschen umzudrehen.

Messer mit einer Klingenlänge über 12cm, Hieb- oder Stoßwaffen, sogenannte "verbotene Messer" (z.B. beidseitig angeschliffen) darst Du gar nie nicht führen, aber auch da gibt es wieder Ausnahmen (z.B. "berechtigtes Interesse" zum Führen) usw. :D

Am Einfachsten sagst, um was für ein Messer es sich handelt und ich sag Dir was man damit in Dummieland darf.
:roll:

Re: Messer; was ist ok; was ist pfui?

Verfasst: So 1. Dez 2013, 20:37
von Irwin J. Finster
Also hätten die deutschen Behörden mit der Machete die bei mir immer im Kofferraum liegt wohl keine Freude..... :mrgreen: