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Will Waffen aus Erbe verkaufen! Was muss ich beachten...
Verfasst: Sa 30. Nov 2013, 11:08
von Zivildiener
Hallo liebe Waffenfreunde!
Ich stecke ein wenig in einer heiklen Situation. Ich habe, von meinem mittlerweile verstorbenen Opa, eine Menge an Langwaffen vererbt bekommen. Da weder ich noch sonst wer in der Familie damit was anfangen kann, möchte ich die Dinger loswerden.
Ich besitze allerdings keinen Waffenpass und auch keinen Jagdschein. Außerdem waren nicht alle Waffen auf der Waffenkarte meines Opas eingetragen. Ich vermutete daher, dass er die illegal besessen hat.
Meine Frage ist daher, was muss ich beachten wenn ich die Teile verkaufen will bzw. an wenn wende ich mich, damit das ganze legal abläuft. Ich möchte da auf keinen Fall Probleme haben. Ich habe außerdem auch Zivildienst abgeleistet...
Ich möchte auch gern ein Gewehr (Ferlach, Franz Sodia 9,3/72) behalten. Das stammt scheinbar noch vom Urgroßvater und hat somit auch persönlichen Wert für mich.
Hier eine Liste der Gewehre:
Waren im Waffenpass eingetragen:
- Steyr Daimler Puch AG, Mannlicher Mod. m Kal. 7x64 mit Zielfernrohr Swarovsky Habicht 6
Anschütz GmbH, Kal. 22 mit Zielfernrohr Swarovsky Habicht 3 NOVA 3-12x50 P
Ferlach, Franz Sodia, Kal. 9,3/72
Mannlicher Alt. Österr. Kal. 7x57 R
Böhler Rasant Kal. 222 mit Zielfernrohr Hensoldt / Wetzlar
Steyr Daimler Puch AG Orig. Mannlicher Schönauer Mod. 1952, Kal. 6.5x68
Anschütz Magnum, Kal. 22 mit Zielfernrohr Geco 2,5 x
Nicht im Waffenpass eingetragen:
- Gustav Genschow & Co Deutsches Sportmodell, Kal. 5,4 mm
Gustav Genschow Doppellauf Schrottflinte MH 1944
JW - 15 A, Kal. 22 L.R mit Zielfernrohr Walther 4x32
Diana 100, Kal. 4,5/177
Die Gewehre sind (so weit ich das beurteilen kann) alle in einem ausgezeichnetem Zustand. Mein Opa war etliche Jahre Bezirksoberjäger und hat sehr darauf aufgepasst.
Könnt Ihr mir auch sagen was die Teile ungefähr wert sind bzw. wo der beste Platz zum verkaufen wäre (Internet?). Darf ich die Gewehre so überhaupt verkaufen? Was würde passieren, wenn ich einfach mal auf der BH anrufen würde? Nehmen die mir die Gewehre gleich ab und bekommen ich (oder meine Oma) eine Strafe?
Danke für die Beantwortung, damit wäre mir sehr geholfen
Stefan
PS: Außerdem habe ich noch ungefähr 10 Kilo aller möglichen Patronen. Was mach ich mit die?
Re: Will Waffen aus Erbe verkaufen! Was muss ich beachten...
Verfasst: Sa 30. Nov 2013, 11:16
von BigBen
Wo kommst du her? In Östereich sind das alles Waffen die (noch) ab 18 Jahren frei erwerbbar und solche Waffen müssen in keinen "Waffenpass" eingetragen werden...der Waffenpass ist eigentlich ausschließlich eine Berechtigung zum FÜHREN (geladen) von Kategorie B Waffen wie Pistolen, Revolver oder halbautomatische Gewehre. Wenn du aus AT bist, bist du definitiv zu faul die Suchfunktion hier im Forum zu benutzen...
Re: Will Waffen aus Erbe verkaufen! Was muss ich beachten...
Verfasst: Sa 30. Nov 2013, 11:20
von Bud Spencer
KEINE DIESER WAFFEN SIND ILLEGAL! Alles sind Kat. C&D bzw. Luftgewehre.
Ich nehme an, dass er sie in einen europ. Feuerwaffenpass hatte. Da der Waffenpass an sich in der Regel nicht für solche Waffen ausgestellt wird. aber egal.
Jeder der über 18 Jahre ist und über kein Waffenverbot besitzt kann solche von dir genannten Waffen besitzen. Du musst den Besitz binnen 6 Wochen melden und die Waffen registrieren. (am besten über einen Büchsenmacher)
Dir stehen folgende Möglichkeiten offen
-alles behalten so denn du die gesetzlichen bestimmungen erfüllst.
-Das behalten was du willst (und registrieren!) das andere veräußern
-oder Waffen bei der Polizei abgeben. Dann werdens vernichtet
Zum Erbrecht:
Waffen sind dem Notar anzuzeigen und in die Verlassenschaft aufzunehmen. Mach das bei C&D Waffen lieber nicht. Ist für ALLE Beteiligten mit Kosten und Aufwand verbunden. Ich bin sicher die Familie wird hier übereinstimmen

Re: Will Waffen aus Erbe verkaufen! Was muss ich beachten...
Verfasst: Sa 30. Nov 2013, 11:20
von sepp
Die Waffen welche du angeführt hast dürften ausnahmslos Kat. C + D sein.
Von daher darf die Waffen jeder der über 18 Jahre alt und gegen den kein
Waffenverbot besteht erwerben. Als Verkaufsplattform gibt es
http://www.waffengebraucht.at" onclick="window.open(this.href);return false;
http://www.egun.at" onclick="window.open(this.href);return false;
Du könntest ja Bilder der Waffen posten dann können dir die Kollegen im Forum
sicher eher einen ungefähren Wert nennen
lg sepp

Re: Will Waffen aus Erbe verkaufen! Was muss ich beachten...
Verfasst: Sa 30. Nov 2013, 11:33
von Zivildiener
Danke für die vielen prompten Antworten. Werde mal bei Zeiten Fotos der Gewehre machen und hier irgendwo im Forum posten...
Re: Will Waffen aus Erbe verkaufen! Was muss ich beachten...
Verfasst: Sa 30. Nov 2013, 11:33
von kawaz
Um Dir den ganzen Ärger mit den Interessenten zu ersparen trägst du das gesamte Paket zum Dorotheum oder Springer den alle paar Monate finden dort Auktionen statt - Deine Waffen werden vom fachkundigen Personal geschätzt, die Lose gehen oft zum saftigen Preis raus und wenn du Glück hast sind alle Waffen auf einmal weg
Re: Will Waffen aus Erbe verkaufen! Was muss ich beachten...
Verfasst: Sa 30. Nov 2013, 11:38
von Bud Spencer
kawaz hat geschrieben:Um Dir den ganzen Ärger mit den Interessenten zu ersparen trägst du das gesamte Paket zum Dorotheum oder Springer den alle paar Monate finden dort Auktionen statt
Da kriegt er aber an scheißdreck für...
Glaub mir
Re: Will Waffen aus Erbe verkaufen! Was muss ich beachten...
Verfasst: Sa 30. Nov 2013, 11:47
von Zivildiener
Das mit den Auktionen hört sich gut an für mich.
Ich will ja nicht reich werden damit, sondern die Dinger loswerden
...und wenn ein bissl was rausschaut für mich, auch nicht schlecht
Re: Will Waffen aus Erbe verkaufen! Was muss ich beachten...
Verfasst: Sa 30. Nov 2013, 11:49
von yoda
@Zivildiener
Sofern du Österreicher bist mach dir oder deiner Oma einen Account auf egun.de (wie ebay nur für Waffen) und versteigere die Waffen dort. Wichtig ist dass du die komplette Bezeichnung und das Kaliber ohne Fehler abschreibst, da man die Waffen sonst nicht findet und dass du ein paar aussagekräftige Fotos machst.
Re: Will Waffen aus Erbe verkaufen! Was muss ich beachten...
Verfasst: Sa 30. Nov 2013, 11:49
von trenck
Wichtig ist vor alle eines (auch wenn es eh selbstverständlich sein sollte): die Waffen und die Munition müssen, solange sie bei Dir lagern, sicher verwahrt sein und vor dem Zugriff Unberechtigter geschützt sein. D.h. nur Du und andere Volljährige aus Deiner Familie dürfen Zugriff darauf haben. Und zwar nur dann, wenn gegen diese Person kein Waffenverbot besteht.
Deshalb Vorsicht:
Nachdem Du den Nick "Zivildiener" verwendest, könnte es aber sein - falls du wirklich Zivildiener warst/bist - dass gegen Dich ein Waffenverbot besteht. Bitte hier die Suchfunktion benützen, gibt genug Material dazu.
Die BH oder eine andere Behörde würde ich deswegen nicht aufsuchen. Die Waffen selbst sind, wie von den Vorpostern bereits geschrieben, nicht illegal. Damit gilt die Regel Nummer 1 für alle klugen Untertanen: "Geh nie zu Deinem Fürsten, wenn Du nicht von ihm gerufen wirst."
Falls gegen Dich ein Waffenverbot besteht, sollte die Verantwortung für die Waffen an ein anderes Familienmitglied übertragen werden. Und der sollte, wie ebenfalls bereits bemerkt, die Waffen am besten zu einer Institution, die Versteigerungen durchführt, bringen. Und zwar vor dem 30.06.2014. ab diesem Zeitpunkt besteht nämlich Meldeplicht für solche Waffen im staatlichen ZWR. Dieses Heckmeck wollt Ihr Euch sparen, nehme ich an.
Für Dich heißt das dann allerdings (falls ein Waffenverbot besteht): im Moment kannst Du das Ferlacher Gewehr nicht in Deinen Besitz nehmen. Die gute Nachricht: ein Waffenverbot, das nur wegen des Zivildienstes erlassen wurde, kann man seit einiger Zeit wieder aufheben lassen (-> Suchfunktion).
Trenck
Re: Will Waffen aus Erbe verkaufen! Was muss ich beachten...
Verfasst: Sa 30. Nov 2013, 11:51
von trenck
Bud Spencer hat geschrieben:kawaz hat geschrieben:Um Dir den ganzen Ärger mit den Interessenten zu ersparen trägst du das gesamte Paket zum Dorotheum oder Springer den alle paar Monate finden dort Auktionen statt
Da kriegt er aber an scheißdreck für...
Glaub mir
Stimmt leider. Das gilt allerdings auch für andere Vertriebswege. Gebrauchte Jagdwaffen sind dzt. nicht wirklich stark nachgefragt.
Trenck
Re: Will Waffen aus Erbe verkaufen! Was muss ich beachten...
Verfasst: Sa 30. Nov 2013, 12:02
von Bud Spencer
trenck hat geschrieben:Bud Spencer hat geschrieben:kawaz hat geschrieben:Um Dir den ganzen Ärger mit den Interessenten zu ersparen trägst du das gesamte Paket zum Dorotheum oder Springer den alle paar Monate finden dort Auktionen statt
Da kriegt er aber an scheißdreck für...
Glaub mir
Stimmt leider. Das gilt allerdings auch für andere Vertriebswege. Gebrauchte Jagdwaffen sind dzt. nicht wirklich stark nachgefragt.
Trenck
Net deswegen die Schlagen AUCH vom verkäufer zw. 15-25% Auktionsgebühr ab. Zuzüglich zu der des Käufers.
@Trenk
Er muss die Waffen eigentlich binnen 6 Wochen nach ableben des Erblassers entweder bei der Behörde anzeigen bzw abgeben oder sie registrieren nicht erst im Juni 14!
Re: Will Waffen aus Erbe verkaufen! Was muss ich beachten...
Verfasst: Sa 30. Nov 2013, 12:12
von rupi
trenck hat geschrieben:Deshalb Vorsicht:
Nachdem Du den Nick "Zivildiener" verwendest, könnte es aber sein - falls du wirklich Zivildiener warst/bist - dass gegen Dich ein Waffenverbot besteht
Das Zivildienst-Waffenverbot gilt aber nur für Führen von Waffen und Besitz von Kat.B+Kat.A
Die ganzen alten Repetierer vom Opa sind Kat C und somit kein Problem beim Besitzen innerhalb der 15 Jahre Zivi-Waffenverbot
Re: Will Waffen aus Erbe verkaufen! Was muss ich beachten...
Verfasst: Sa 30. Nov 2013, 12:37
von trenck
woolf hat geschrieben:@ Trenck: gerade du als alteingesessener solltest es eigentlich besser wissen: Zivildiener haben kein "echtes" Waffenverbot, C+D zu besitzen ist daher kein Problem, und Meldepflicht entsteht ab dem Eigentumsübergang, nicht erst im Juni 2014, da Erben ein Erwerb ist und daher die Regelungen für den Altbestand nicht gelten.
Stimmt, ich schäme mich eh.
Trenck