WBK beantragen?
Verfasst: Di 10. Dez 2013, 18:17
Hallo,
da zu meinen Ordonanzgewehren (FR8, Mosin Nagant) ein M95 dazugekommen ist, und eine K31 schon auf dem Weg zu mir ist, überlege ich mir ob es sinnvoll ist, die WBK zum Kauf von Vollmantelmunition zu beantragen.
Ich lebe und arbeite in der Steiermark, jedoch bin ich dort nur mit Nebenwohnsitz gemeldet, der Hauptwohnsitz befindet sich in Vorarlberg (Bezirk Bregenz). Ein Wechsel von Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz würde sicherlich einiges vereinfachen, jedoch will ich die Wohnsitze aus persönlichen Gründen nicht tauschen. Jetzt stellen sich mir zuerst folgende Fragen:
1.) Der Waffenschrank steht in der Steiermark, dies sollte keine Probleme darstellen.
2.) Kann ich den Psychologen für den Antrag in Vorarlberg auch in der Steiermark besuchen?
3.) Kann ich den Waffenführerschein in der Steiermark machen?
4.) Ich nehme an, dass ich als Vorarlberger den Amtsarzt besuchen muss, hier stellt sich wieder die Frage ob ich das in der Steiermark erledigen kann.
5.) Nach diversen Themen hier, betreffend die BH-Bregenz stellt sich mir die Frage ob eine Verband Mitgliedschaft sinnvoll ist, falls die BH den §22 nicht akzeptieren will.
Falls der Aufwand zu groß ist, sprich ich zu bestimmten Terminen mehrmals extra nach Vorarlberg fahren muss, lasse ich es. Privi stellt ja auch Teilmantelmunition in 8x56R und 7.5 x55 her.
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus
Stoffel
da zu meinen Ordonanzgewehren (FR8, Mosin Nagant) ein M95 dazugekommen ist, und eine K31 schon auf dem Weg zu mir ist, überlege ich mir ob es sinnvoll ist, die WBK zum Kauf von Vollmantelmunition zu beantragen.
Ich lebe und arbeite in der Steiermark, jedoch bin ich dort nur mit Nebenwohnsitz gemeldet, der Hauptwohnsitz befindet sich in Vorarlberg (Bezirk Bregenz). Ein Wechsel von Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz würde sicherlich einiges vereinfachen, jedoch will ich die Wohnsitze aus persönlichen Gründen nicht tauschen. Jetzt stellen sich mir zuerst folgende Fragen:
1.) Der Waffenschrank steht in der Steiermark, dies sollte keine Probleme darstellen.
2.) Kann ich den Psychologen für den Antrag in Vorarlberg auch in der Steiermark besuchen?
3.) Kann ich den Waffenführerschein in der Steiermark machen?
4.) Ich nehme an, dass ich als Vorarlberger den Amtsarzt besuchen muss, hier stellt sich wieder die Frage ob ich das in der Steiermark erledigen kann.
5.) Nach diversen Themen hier, betreffend die BH-Bregenz stellt sich mir die Frage ob eine Verband Mitgliedschaft sinnvoll ist, falls die BH den §22 nicht akzeptieren will.
Falls der Aufwand zu groß ist, sprich ich zu bestimmten Terminen mehrmals extra nach Vorarlberg fahren muss, lasse ich es. Privi stellt ja auch Teilmantelmunition in 8x56R und 7.5 x55 her.
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus
Stoffel