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WBK beantragen?

Verfasst: Di 10. Dez 2013, 18:17
von Stoffel
Hallo,
da zu meinen Ordonanzgewehren (FR8, Mosin Nagant) ein M95 dazugekommen ist, und eine K31 schon auf dem Weg zu mir ist, überlege ich mir ob es sinnvoll ist, die WBK zum Kauf von Vollmantelmunition zu beantragen.
Ich lebe und arbeite in der Steiermark, jedoch bin ich dort nur mit Nebenwohnsitz gemeldet, der Hauptwohnsitz befindet sich in Vorarlberg (Bezirk Bregenz). Ein Wechsel von Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz würde sicherlich einiges vereinfachen, jedoch will ich die Wohnsitze aus persönlichen Gründen nicht tauschen. Jetzt stellen sich mir zuerst folgende Fragen:

1.) Der Waffenschrank steht in der Steiermark, dies sollte keine Probleme darstellen.
2.) Kann ich den Psychologen für den Antrag in Vorarlberg auch in der Steiermark besuchen?
3.) Kann ich den Waffenführerschein in der Steiermark machen?
4.) Ich nehme an, dass ich als Vorarlberger den Amtsarzt besuchen muss, hier stellt sich wieder die Frage ob ich das in der Steiermark erledigen kann.
5.) Nach diversen Themen hier, betreffend die BH-Bregenz stellt sich mir die Frage ob eine Verband Mitgliedschaft sinnvoll ist, falls die BH den §22 nicht akzeptieren will.

Falls der Aufwand zu groß ist, sprich ich zu bestimmten Terminen mehrmals extra nach Vorarlberg fahren muss, lasse ich es. Privi stellt ja auch Teilmantelmunition in 8x56R und 7.5 x55 her.

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus

Stoffel

Re: WBK beantragen?

Verfasst: Di 10. Dez 2013, 18:20
von gewo
Stoffel hat geschrieben: 1.) Der Waffenschrank steht in der Steiermark, dies sollte keine Probleme darstellen.
richtig
Stoffel hat geschrieben: 2.) Kann ich den Psychologen für den Antrag in Vorarlberg auch in der Steiermark besuchen?
soweit ich weiss, ja
Stoffel hat geschrieben: 3.) Kann ich den Waffenführerschein in der Steiermark machen?
ja
Stoffel hat geschrieben: 4.) Ich nehme an, dass ich als Vorarlberger den Amtsarzt besuchen muss, hier stellt sich wieder die Frage ob ich das in der Steiermark erledigen kann.
mit hoher wahrscheinlichkeit nein, bin aber nicht sicher ...

Re: WBK beantragen?

Verfasst: Di 10. Dez 2013, 22:13
von Reiflinger
Ich würde mir schon überlegen für ein paar Wochen den Hauptwohnsitz zu verlegen, wenn es sich persönlich irgendwie einrichten lässt. Wenn man so die Grußelgeschichten aus Vorarlberg hört. In der Steiermark gibt es da denke ich einige freundlichere Vorgangsweisen.

Re: WBK beantragen?

Verfasst: Mi 11. Dez 2013, 10:47
von Stoffel
Danke gweo,

ich werde mich erkundigen, ob der Verband Waffenrechtsschutz die Ablehnung vom §22(1) abdeckt, wenn ja nehme ich Kontakt mit der BH auf, lasse mir noch mal alles bestätigen und beantrage wenn alles klappt die WBK.

Re: WBK beantragen?

Verfasst: Mi 11. Dez 2013, 13:50
von dpool
Stoffel hat geschrieben:Hallo,
da zu meinen Ordonanzgewehren (FR8, Mosin Nagant) ein M95 dazugekommen ist, und eine K31 schon auf dem Weg zu mir ist, überlege ich mir ob es sinnvoll ist, die WBK zum Kauf von Vollmantelmunition zu beantragen.


Stoffel
Braucht man für Vollmantelgewehrmunition eine WBK?? :think:

Re: WBK beantragen?

Verfasst: Mi 11. Dez 2013, 13:52
von rupi
dpool hat geschrieben:
Stoffel hat geschrieben:Hallo,
da zu meinen Ordonanzgewehren (FR8, Mosin Nagant) ein M95 dazugekommen ist, und eine K31 schon auf dem Weg zu mir ist, überlege ich mir ob es sinnvoll ist, die WBK zum Kauf von Vollmantelmunition zu beantragen.


Stoffel
Braucht man für Vollmantelgewehrmunition eine WBK?? :think:
ja

Re: WBK beantragen?

Verfasst: Mi 11. Dez 2013, 14:05
von Thule
Jein. Nur für Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, soweit es sich nicht um Munition mit Verein-, Rauch-, Markierungs, Hartkern,-Brand oder Treibspiegelgeschoß handelt die als Kriegsmaterial anzusehen sind.

Re: WBK beantragen?

Verfasst: Mi 11. Dez 2013, 14:12
von dpool
Wieder was gelernt. Liegt einfach drann dass ich nur ne Flinte als Gewehr hab und sont nur KW.