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Einfuhr von nicht waffenrelevanten Teilen

Verfasst: Fr 10. Jan 2014, 10:27
von chris34G4
Hallo,

Bin gerade dabei mir einen Schaft aus Kanada zu besorgen.
Einziges Problem ist dass die einen Schrieb oder einen Gesetzestext benötigen der aussagt dass die Teile auch frei erwerbbar sind.

Hat jemand so einen Text o.Ä bei der Hand?

bitte danke

Chris

Re: Einfuhr von nicht waffenrelevanten Teilen

Verfasst: Fr 10. Jan 2014, 11:13
von Gw10
§ 2. (1) Schusswaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können; es sind dies Schusswaffen

1.
der Kategorie A (§§ 17 und 18);

2.
der Kategorie B (§§ 19 bis 23);

3.
der Kategorien C und D (§§ 30 bis 35).

(2) Die Bestimmungen über Schußwaffen gelten auch für Lauf, Trommel, Verschluß und andere diesen entsprechende Teile von Schußwaffen - auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind -, sofern sie verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm.


http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10006016" onclick="window.open(this.href);return false;


vll das?