belg. WBK mit EU-Waffenpaß umschreiben??? GEHT DAS???
Verfasst: Di 17. Jun 2014, 21:18
Liebe Forumskollegen,
Da die SF nach „belg. WBK“ (im O-Ton)“ sportschutterslicentie“ = „Sportschützenlizenz“ ohne Resultate blieb, erlaub ich mir die Frage hier reinzustellen.
Ich wohne z.Zt. noch in Belgien und bin sehr stolzer Besitzer einer mühsam erworbenen, sauer verdienten “ sportschutterslicentie“ / Sportschützenlizenz / belg. WBK. (Berechtigt zur sportlichen und rekreativen Ausübung des Schießsportes) für eine Waffe die in Österreich unter Kat. C fällt und somit keine WBK benötigt.
Alleine die Meldung/Registrierung innerhalb 6 Wochen nach Erwerb, in meinem Fall denk ich nach Wohnsitzmeldung.
Im September siedele ich nach Österreich zurück und mit der Auflösung meines Hauptwohnsitzes in Belgien wird meine belg. WBK wertlos/ungültig.
Die Abmeldung des belg. Wohnsitzes liesse sich auch etwas später vornehmen.
Falls jemand von euch die Bedingungen zum Erwerb und Behalt einer belg. WBK kennt, wird er sicher verstehen, das mir das Ding noch äußerst wertvoll ist und ich mir die künftig vergoldet in goldenem Rahmen einrahmen werde.
Derzeit verfüge ich über noch 3 freie vordefinierte Plätze die mich zum Erwerb/Besitz, sportlichem Gebrauch bon jeweils einer Pistole, eines Revolvers und einer Glattlaufwaffe (Österreich Kat. D) berechtigen. Wohlgemerkt jeweils nur eine, switchen z.B. 2.Pistole statt Revoler oder andersrum geht nicht.
Für alle Waffen, Kaliber und auch der dafür zugelassen Munition gilt:
Es ist/wird nur zugelassen, eingetragen, was auch ursprünglich für den Schießsport entwickelt wurde, womit z.B. eine FN FiveSeven ins Reich der unrealisierbaren Träume entschwindet.
(Ein hiesiger Schützenvereinskollege arbeitet bei Herstall und hat Mitarbeiterrabat.)
Gleiches gilt übrigens für die in Österreich so beliebten Produkte der Firmen Oberland Arms/Hera/Schmeisser.
Meine Fragen sind:
1. Wird von der zuständigen Behörde in Österreich (vermute Bezirks-/Landeshautmannschaft) meine belg. WBK und mein belg. EU-Waffenpass überhaupt anerkannt?
(Beides Dokumente einer belg. Behörde mit Gültigkeitsbereich innerhalb des belg. Hoheitsgebietes. Der EU-Waffenpass erlaubt mit einzig und alleine die reglementierte Verbringung/Mitnahme in andere EU-Länder)
2. Stellt mir die zuständige Behörde in Österreich aufgrund dieser Dokumente eine österreichische WBK und einen EU-Waffenpass aus.
Einen gültigen EU-Waffenpass werd ich ja zumindest auch weiterhin brauchen wenn ich mit meiner künftigen WBK-freien Kat. C Waffen z.B. nach DE/DK/NOR fahren möchte.
Und wenn ich’s richtig gelesen habe benötige ich in Österreich für die Ausstellung des EU-Waffenpasses wiederum eine österreichische WBK.
3. Sollte ich in dem z.Zt. für mich schon eingeschränkten Angebot an zulässigen FFW überhaupt etwas finden, was die Mühe und das Geld wert sind, diese Erwerben und im meiner heutigen belg. WBK eintragen lassen, werden diese dann auch von der österreichischen Behörde in die eventuell neu auszustellende österreichische WBK vorbehaltlos übernommen?
Für Tips und Hinweise wär ich Euch sehr Dankbar.
MfG
Gerhard
P.S.
Für den/die der/die Bösen denk(t)en.
Ich hab nicht die Absicht mir hier durch eine ev. Hintertür mir eine österreichische WBK zu erschleichen.
Für meine künftige Kat. C Waffe brauche ich eigentlich keinen, höchstens für einen in Österreich neu auszustellenden EU- Waffenpass.
Die Frage 3 ist daher rein spekulativer Natur da ich es mit den FFW eigentlich nicht so habe.
Beim österreichischem Konsulat/Botschaft hier in Brüssel werde ich sicher diesbezüglich auch noch die entsprechenden Informationen einholen.
Nur bin ich mit den Informationen und Ratschlägen von sach- und fachkundiger Konsulats-/Botschaftsangestellter etwas vorsichtig, seit mir diese sach- und fachkundigen Informationen und Ratschläge eines in diesem Falle englischen Botschaftsangestellten, letztes Jahr in London beim Verlassen des Euro-Stars eine 18stündige Anhaltung (inkl. 16Std. Arrestzelle) plus Beschlagnahmung von teurem Munitionskoffer mit sehr teuren selbstgestopften plus vermissten Wettbewerb (nun Muni hat ich eh keine mehr) eingebracht hat.
Die nicht genutzte Hotelreservierung für ein langes WE durfte ich auch noch brennen.
Laut Botschaftsangestellten waren die selbstgestopften kein Problem, laut Londoner Polizei schon.
Nur Fabriksmunition in ungeöffneter Originalverpackung, da bei selbstgestopften die Herkunft undeutlich ist.
Es könnten ja auch „Minimini-Nukes“ sein, also äusserst verdächtig.
Zu dem Zeitpunkt hatte man gerade in einem Londoner Vorort einen Militärangehörigen vor einer Kaserne erstochen.
Seitdem nehm ich ins EU-Ausland nur noch Hülsen und Geschoße in ungeöffneter Originalverpackung plus handlicher Wiederladerausrüstung mit und laß mir Vorort durch Freunde, Bekannte gegen Vorkasse gewünschte/s Zünder/Pulver besorgen.
Zurück zu Infos und Ratschlägen. Botschaftsangestellte unterliegen dem Aussenministerium. Örtliche Polizeibehörden unterliegen dem Innenministerium.
Beide haben so Ihre eigenen Ansichten und Sichtweisen, was der eine sagt kann dem anderen am Arxxx vorbei gehen .
Darum beachte man woher, wann und unter welchen Umständen man welche Infos und Ratschläge von wem kriegt, lese auch ausführlich die Zeitungen und im Zweifelsfall bleibt man daheim.
Da die SF nach „belg. WBK“ (im O-Ton)“ sportschutterslicentie“ = „Sportschützenlizenz“ ohne Resultate blieb, erlaub ich mir die Frage hier reinzustellen.
Ich wohne z.Zt. noch in Belgien und bin sehr stolzer Besitzer einer mühsam erworbenen, sauer verdienten “ sportschutterslicentie“ / Sportschützenlizenz / belg. WBK. (Berechtigt zur sportlichen und rekreativen Ausübung des Schießsportes) für eine Waffe die in Österreich unter Kat. C fällt und somit keine WBK benötigt.
Alleine die Meldung/Registrierung innerhalb 6 Wochen nach Erwerb, in meinem Fall denk ich nach Wohnsitzmeldung.
Im September siedele ich nach Österreich zurück und mit der Auflösung meines Hauptwohnsitzes in Belgien wird meine belg. WBK wertlos/ungültig.
Die Abmeldung des belg. Wohnsitzes liesse sich auch etwas später vornehmen.
Falls jemand von euch die Bedingungen zum Erwerb und Behalt einer belg. WBK kennt, wird er sicher verstehen, das mir das Ding noch äußerst wertvoll ist und ich mir die künftig vergoldet in goldenem Rahmen einrahmen werde.
Derzeit verfüge ich über noch 3 freie vordefinierte Plätze die mich zum Erwerb/Besitz, sportlichem Gebrauch bon jeweils einer Pistole, eines Revolvers und einer Glattlaufwaffe (Österreich Kat. D) berechtigen. Wohlgemerkt jeweils nur eine, switchen z.B. 2.Pistole statt Revoler oder andersrum geht nicht.
Für alle Waffen, Kaliber und auch der dafür zugelassen Munition gilt:
Es ist/wird nur zugelassen, eingetragen, was auch ursprünglich für den Schießsport entwickelt wurde, womit z.B. eine FN FiveSeven ins Reich der unrealisierbaren Träume entschwindet.
(Ein hiesiger Schützenvereinskollege arbeitet bei Herstall und hat Mitarbeiterrabat.)
Gleiches gilt übrigens für die in Österreich so beliebten Produkte der Firmen Oberland Arms/Hera/Schmeisser.
Meine Fragen sind:
1. Wird von der zuständigen Behörde in Österreich (vermute Bezirks-/Landeshautmannschaft) meine belg. WBK und mein belg. EU-Waffenpass überhaupt anerkannt?
(Beides Dokumente einer belg. Behörde mit Gültigkeitsbereich innerhalb des belg. Hoheitsgebietes. Der EU-Waffenpass erlaubt mit einzig und alleine die reglementierte Verbringung/Mitnahme in andere EU-Länder)
2. Stellt mir die zuständige Behörde in Österreich aufgrund dieser Dokumente eine österreichische WBK und einen EU-Waffenpass aus.
Einen gültigen EU-Waffenpass werd ich ja zumindest auch weiterhin brauchen wenn ich mit meiner künftigen WBK-freien Kat. C Waffen z.B. nach DE/DK/NOR fahren möchte.
Und wenn ich’s richtig gelesen habe benötige ich in Österreich für die Ausstellung des EU-Waffenpasses wiederum eine österreichische WBK.
3. Sollte ich in dem z.Zt. für mich schon eingeschränkten Angebot an zulässigen FFW überhaupt etwas finden, was die Mühe und das Geld wert sind, diese Erwerben und im meiner heutigen belg. WBK eintragen lassen, werden diese dann auch von der österreichischen Behörde in die eventuell neu auszustellende österreichische WBK vorbehaltlos übernommen?
Für Tips und Hinweise wär ich Euch sehr Dankbar.
MfG
Gerhard
P.S.
Für den/die der/die Bösen denk(t)en.
Ich hab nicht die Absicht mir hier durch eine ev. Hintertür mir eine österreichische WBK zu erschleichen.
Für meine künftige Kat. C Waffe brauche ich eigentlich keinen, höchstens für einen in Österreich neu auszustellenden EU- Waffenpass.
Die Frage 3 ist daher rein spekulativer Natur da ich es mit den FFW eigentlich nicht so habe.
Beim österreichischem Konsulat/Botschaft hier in Brüssel werde ich sicher diesbezüglich auch noch die entsprechenden Informationen einholen.
Nur bin ich mit den Informationen und Ratschlägen von sach- und fachkundiger Konsulats-/Botschaftsangestellter etwas vorsichtig, seit mir diese sach- und fachkundigen Informationen und Ratschläge eines in diesem Falle englischen Botschaftsangestellten, letztes Jahr in London beim Verlassen des Euro-Stars eine 18stündige Anhaltung (inkl. 16Std. Arrestzelle) plus Beschlagnahmung von teurem Munitionskoffer mit sehr teuren selbstgestopften plus vermissten Wettbewerb (nun Muni hat ich eh keine mehr) eingebracht hat.
Die nicht genutzte Hotelreservierung für ein langes WE durfte ich auch noch brennen.
Laut Botschaftsangestellten waren die selbstgestopften kein Problem, laut Londoner Polizei schon.
Nur Fabriksmunition in ungeöffneter Originalverpackung, da bei selbstgestopften die Herkunft undeutlich ist.
Es könnten ja auch „Minimini-Nukes“ sein, also äusserst verdächtig.
Zu dem Zeitpunkt hatte man gerade in einem Londoner Vorort einen Militärangehörigen vor einer Kaserne erstochen.
Seitdem nehm ich ins EU-Ausland nur noch Hülsen und Geschoße in ungeöffneter Originalverpackung plus handlicher Wiederladerausrüstung mit und laß mir Vorort durch Freunde, Bekannte gegen Vorkasse gewünschte/s Zünder/Pulver besorgen.
Zurück zu Infos und Ratschlägen. Botschaftsangestellte unterliegen dem Aussenministerium. Örtliche Polizeibehörden unterliegen dem Innenministerium.
Beide haben so Ihre eigenen Ansichten und Sichtweisen, was der eine sagt kann dem anderen am Arxxx vorbei gehen .
Darum beachte man woher, wann und unter welchen Umständen man welche Infos und Ratschläge von wem kriegt, lese auch ausführlich die Zeitungen und im Zweifelsfall bleibt man daheim.