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Entwurf Sprengmittellagerverordnung

Verfasst: Mo 8. Nov 2010, 14:33
von LoST
http://www.bmi.gv.at/cms/bmi_begutachtungen/" onclick="window.open(this.href);return false;

Hier der direkte Link zum Entwurf:

http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Begutachtu ... _SprLV.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;

Für uns relevant ist meiner Meinung nach vor allem der Abschnitt 4 (Bewilligungsfreie Aufbewahrung/Aufbewahrung von Kleinmengen).

Mein erster Eindruck nach einmaliger, oberflächlicher Lektüre: Die Vorschriften für Kleinmengen scheinen mit Augenmaß verfaßt zu sein.

Unklar ist für mich: Was bedeutet "...nicht dem dauernden Aufenthalt von Personen dient,..."? Dient eine Wiederladewerkstatt beispielsweise dem "dauernden Aufenthalt von Personen"? Dieser Begriff findet sich meines Wissens auch in den Bauordnungen bei der Definition von Nebengebäuden. Oder heißt das: kein Wohnräume. Falls dem so ist, wäre dies problematisch, da viele Wiederlader sicher keinen eigenen, separaten Lagerraum haben werden.

Die anderen Kriterien scheinen erfüllbar: nicht allgemein zugänglich, kein brandgefährdeter Raum, trocken, frostsicher, Löschhilfe, rauchen verboten Schilder, usw.

EDIT: Noch eine Frage zur Lagermenge von 10kg: Gelten hier die tatsächlichen Nettogewichte oder jene inkl. Verpackungen, etc.?

Re: Entwurf Sprengmittellagerverordnung

Verfasst: Mo 8. Nov 2010, 19:47
von mgritsch
LoST hat geschrieben:EDIT: Noch eine Frage zur Lagermenge von 10kg: Gelten hier die tatsächlichen Nettogewichte oder jene inkl. Verpackungen, etc.?
hm, ich kann mir nur nettogewicht vorstellen. was soll das tara mit der lagermengezu tun haben!?
aber auch eine gute frage ist: 10kg - je haushalt? je gebäude? je raum? (wenn je gebäude - darfst du in einem mehrparteienhaus mal hoffen dass es keinen zweiten WL gibt :) )
und inkl dem was bereits in hülsen abgepackt wurde?
und wer kontrolliert das?
und bei welchen sanktionen?

Re: Entwurf Sprengmittellagerverordnung

Verfasst: Mo 8. Nov 2010, 23:47
von Marc
Hallo!

Ich sehe als ein grosses Problem, dass viele Händler die Bedingungen für Lager über 26kg nicht erfüllen werden können.
Wo soll dann unser Pulvernachschub herkommen?

Auch die Formulierung ""...nicht dem dauernden Aufenthalt von Personen dient,..." für das "Lager" bis 10 kg bereitet mir Kopfzerbrechen...

Ist eine Wiederladerwerkstadt damit augeschlossen? Wie siehts mit einem Raum aus, in dem noch ein Schreibtisch steht nebst Computer? Ich
finde diese Einschränkungen äusserst problematisch!

Eure Meinungen dazu?


Alles Gute,

Marc

Re: Entwurf Sprengmittellagerverordnung

Verfasst: Di 9. Nov 2010, 01:00
von -wolf-
Na ich hoffe doch, dass der Blödsinn von wegen "...nicht dem dauernden Aufenthalt von Personen dient,..." nicht kommt, sonst seh ich dezent alt aus in meiner 1-Zimmer Wohnung :shock:

Re: Entwurf Sprengmittellagerverordnung

Verfasst: Di 9. Nov 2010, 01:49
von Charles
-wolf- hat geschrieben:Na ich hoffe doch, dass der Blödsinn von wegen "...nicht dem dauernden Aufenthalt von Personen dient,..." nicht kommt, sonst seh ich dezent alt aus in meiner 1-Zimmer Wohnung :shock:

Im schlimmsten Fall montier/dübel draußen neben dem Fenster ein isoliertes Kastl, das ist dann der Lagerbehälter für das Pulver. Und schon bist aus dem Schneider.

Lösungen gibt es viele!

Nur nicht verzweifeln, ok? :mrgreen:


Charles

Re: Entwurf Sprengmittellagerverordnung

Verfasst: Di 9. Nov 2010, 08:23
von -wolf-
Ich find´s einfach nur erschreckend, wie sehr der deutsche Wahnsinn zu uns rüber schwappt... :violin:

Re: Entwurf Sprengmittellagerverordnung

Verfasst: Di 9. Nov 2010, 08:29
von mgritsch
-wolf- hat geschrieben:Na ich hoffe doch, dass der Blödsinn von wegen "...nicht dem dauernden Aufenthalt von Personen dient,..." nicht kommt, sonst seh ich dezent alt aus in meiner 1-Zimmer Wohnung :shock:
was ist schon dauernd?
lager es halt am klo. da bist du ja wohl hoffentlich nur max. stundenweise :)

lg
Martin

Re: Entwurf Sprengmittellagerverordnung

Verfasst: Di 9. Nov 2010, 08:34
von evo86
Unklar ist für mich: Was bedeutet "...nicht dem dauernden Aufenthalt von Personen dient,..."?
Dieser Begriff findet sich meines Wissens auch in den Bauordnungen bei der Definition von Nebengebäuden.
Du hast recht, findet man in der NöBauO.
Damit sind wirklich nur Wohnräume gemeint.

§4 Begriffsbestimmungen
Pkt.1
Aufenthaltsräume: Räume welche zum ständigen oder längeren Aufenthalt von Personen
bestimmt sind, ausgenommen Wirtschaftsräume z.B. Küche.

Re: Entwurf Sprengmittellagerverordnung

Verfasst: Di 9. Nov 2010, 08:36
von mgritsch
evo86 hat geschrieben:§4 Begriffsbestimmungen
Pkt.1
Aufenthaltsräume: Räume welche zum ständigen oder längeren Aufenthalt von Personen
bestimmt sind, ausgenommen Wirtschaftsräume z.B. Küche.
wunderbar, d.h. lagerung in der küche ist ok? na meine frau wird sich freuen :)

Re: Entwurf Sprengmittellagerverordnung

Verfasst: Di 9. Nov 2010, 08:58
von kemira
Ned neben dem Kaffeepulver, sonst bist schlagartig munter morgens... :lol:

Re: Entwurf Sprengmittellagerverordnung

Verfasst: Di 9. Nov 2010, 10:12
von pointi2009
Wennst es aufm Klo lagerst nicht vergessen Schild an die Tür "Rauchen und hantieren mit offenem Licht verboten" :lol:

Draussen im Freien find ich halt bezüglich Feuchtigkeit + Temperatur problematisch. Darüber hätte ich auch schon nachgedacht - Gartenhütte.

Re: Entwurf Sprengmittellagerverordnung

Verfasst: Di 9. Nov 2010, 10:24
von LoST
Könnte jemand bitte mal ~10 Stk. Small Pistol Zündis mit der Feinwaage abwiegen, OHNE Verpackung... Finde dazu nichts im Internet und habe derzeit keinen Zugriff auf meine Waage (die Kuchlwaage ist etwas zu ungenau :-P)

DANKE!

Re: Entwurf Sprengmittellagerverordnung

Verfasst: Di 9. Nov 2010, 10:39
von mgritsch
pointi2009 hat geschrieben:Draussen im Freien find ich halt bezüglich Feuchtigkeit + Temperatur problematisch. Darüber hätte ich auch schon nachgedacht - Gartenhütte.
gartenhütte kommt sicher nicht in frage. das wäre bzgl der lagerungsbedingungen der reine wahnsinn! im sommer +50° im winter -10° (oder was auch immer der winter hergibt), viel spass damit auch noch nach ein paar jahren etwas brauchbares zu treffen. mit pech hast du sogar schon ein überdruckproblem. nö, pulver wird bei +20 bis +25° konstant gelagert, dann bleibt es auch noch jahre frisch.

feuchtigkeit sollte kein problem sein, die kanister sind völlig dicht.

lg
Martin

Re: Entwurf Sprengmittellagerverordnung

Verfasst: Di 9. Nov 2010, 10:40
von mgritsch
LoST hat geschrieben:Könnte jemand bitte mal ~10 Stk. Small Pistol Zündis mit der Feinwaage abwiegen, OHNE Verpackung... Finde dazu nichts im Internet und habe derzeit keinen Zugriff auf meine Waage (die Kuchlwaage ist etwas zu ungenau :-P)

DANKE!
zündmittel werden sowieso ganz anderes behandelt!

Re: Entwurf Sprengmittellagerverordnung

Verfasst: Di 9. Nov 2010, 10:49
von LoST
mgritsch hat geschrieben:
LoST hat geschrieben:Könnte jemand bitte mal ~10 Stk. Small Pistol Zündis mit der Feinwaage abwiegen, OHNE Verpackung... Finde dazu nichts im Internet und habe derzeit keinen Zugriff auf meine Waage (die Kuchlwaage ist etwas zu ungenau :-P)

DANKE!
zündmittel werden sowieso ganz anderes behandelt!
Hm..

Zündhütchen fallen irgendwie durch den Rost:

Aus dem SprengmittelG:
§ 3. (1) Im Sinne dieses Bundesgesetzes ist
[...]
3. Zündmittel: ein Gegenstand, der seinem Wesen nach zur Zündung eines Sprengstoffes bestimmt
ist und explosive Stoffe enthält;
4. Schießmittel: jedes Treibmittel, das dem Wesen nach für den Antrieb von Geschoßen bestimmt
ist, insbesondere Schwarzpulver oder ein-, zwei- und dreibasige Pulver wie Nitrozellulosepulver;
[...]


Ein Zündhütchen, so wie wir sie verwenden, ist demnach KEIN "Zündmittel" iSd SprengmittelG, weil seinem Wesen nach nicht zur Zündung eines Sprengstoffes bestimmt.
Ein "Schießmittel" ist es aber auch nicht, weil seinem Wesen nach (im Normalfall) nicht für den Antrieb von Geschossen bestimmt, hier nennt das Gesetz ja in einer demonstrativen Aufzählung Schwarz- und Nitropulver.

Könnte mir bitte jemand trotzdem ein paar Zündis abwiegen, danke.