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Adam Arms Piston System
Verfasst: Fr 9. Okt 2015, 11:16
von Jackl29
Ist das Adam Arms Piston System in Österreich erlaubt?
Weis jemand wo man das Piston System kaufen kann?
mfg
Jackl29

Re: Adam Arms Piston System
Verfasst: Fr 9. Okt 2015, 11:27
von rupi
du kannst es auf ein Deko AR schrauben aber nicht auf ein echtes
Re: Adam Arms Piston System
Verfasst: Fr 9. Okt 2015, 11:30
von BigBen
Wie rupi gesagt hat.
Die in AT erlaubten AR15 sind mit DI-System eingestuft und genehmigt. Sobald man diese Funktionsweise abändert handelt es sich mechanisch um eine Waffe die so nicht genehmigt ist und damit automatisch Kat. A wird.
Re: Adam Arms Piston System
Verfasst: Fr 9. Okt 2015, 11:42
von Jackl29
OK, Schade.
Vielen Dank für die Antworten.
mfg
Jackl29

Re: Adam Arms Piston System
Verfasst: Sa 10. Okt 2015, 12:08
von buckshot
BigBen hat geschrieben:Wie rupi gesagt hat.
Die in AT erlaubten AR15 sind mit DI-System eingestuft und genehmigt. Sobald man diese Funktionsweise abändert handelt es sich mechanisch um eine Waffe die so nicht genehmigt ist und damit automatisch Kat. A wird.
Quelle?
Re: Adam Arms Piston System
Verfasst: Sa 10. Okt 2015, 17:25
von Magpul1979
Die würd mich auch interresieren, mein Waffenhändler meinte letztens er wüsste nicht warum das verboten sein soll. Denn außer weniger Dreck hast ja keine vorzüge ?
Re: Adam Arms Piston System
Verfasst: Sa 10. Okt 2015, 21:57
von Stickhead
Wenn etwas als Kategorie B eingestuft wird, sind im Bescheid verschiedene Parameter als Beurteilungskriterien angeführt. Wenn man diese Parameter an der Waffe derart abändert, dass man nicht mehr sicher sein kann, dass es sich um eine dem konkreten Bescheid entsprechende Waffe handelt, läuft man Gefahr, dass man eine Kategorie A Waffe besitzt. Vorsichtig wäre ich auf jeden Fall bei Änderungen am Lauf und Verschluss-System, da diese so gut wie immer "österreichkonform" abgeändert werden müssen.
Das ist meine Ansicht.
Re: Adam Arms Piston System
Verfasst: Sa 10. Okt 2015, 22:36
von Stickhead
Maßgeblich ist bei dieser Art der Prüfung nicht, ob die Teile Teile nach § 2 Abs WaffG sind, sondern hauptsächlich die bescheidmäßigen Kriterien, wonach die Schusswaffe der Kategorie B zugeordnet wird.
Wenn im Bescheid steht, "die Schusswaffe darf ausschließlich ein 'System X' aufweisen", bist du mit einer Waffe, die ein anderes Piston-System hat, wieder in einer rechtlichen Grauzone. Das heisst nicht, dass die Waffe keine Kategorie B Waffe sein kann, allerdings hat man auch keine Garantie, dass es keine Kategorie A Waffe ist.
Eine korrekte Behörde würde einfach eine Verordnung erlassen, wo die Waffen aufgelistet sind. Aber das ist wahrscheinlich zu viel Aufwand... eine intern existierende Liste zu publizieren.
Re: Adam Arms Piston System
Verfasst: So 11. Okt 2015, 08:41
von buckshot
Genau das ist der Kern meiner Frage gewesen: steht es tatsächlich genau so in einem Bescheid drinnen?
Die ganze Diskussion kam ja zuletzt auf, als Oberland Arms ebenfalls ein Modell mit piston System angekündigt hatte- wohl als Antwort auf die Konkurrenz von sig und hk...- davon dürfte es aber nie zu einer Serienfertigung gekommen sein...(jedenfalls haben sie es nicht in der Preisliste) - vielleicht doch zu wenig Interesse?
Wie gesagt, über vor- und Nachteile von di vs. Piston wurde auch schon viel diskutiert...
Die Frage ist noch immer: wo steht das konkret das es bei uns nicht erlaubt ist?
Oder war das nur eine Schlussfolgerung in der weiteren Konsequenz, das damals keine weiteren ha wie das MR von HK bzw das sig516 "eingestuft" bzw für den Verkauf in Österreich dezidiert zugelassen wurden... (Ist so eine Einstufung überhaupt rechtlich nötig wenn die wesentlichen umbaukriterien wie kein mfd, keine bajonetwarze, abgefräste verschlusswarze und verstiftete Kammer...etc. erfüllt sind? Schließlich kann ich jeden beliebigen Receiver oder sogar Lauf verbauen...solange die Barrel Extension und der verschlusskopf gemäß Bescheid modifiziert sind.)
Re: Adam Arms Piston System
Verfasst: So 11. Okt 2015, 10:00
von Stefan
Es handelt sich mit ziemlicher Sicherheit nur um eine Schlussfolgerung. Bei OA müsste man mit Seidler reden, der hat den originalen Zulassungsbescheid ja. Auf eine Anfrage bei ihm habe ich nur die nicht bindende Antwort "na, dass würde ich lieber nicht machen" erhalten.
Einstufung braucht es definitiv von jedem einzelnen Modell. Im Gesetz steht, dass ein HA Gewehr automatisch Kat A ist, außer es wurde als Sportwaffe eingestuft. Ich glaube es ist rechtlich auch fragwürdig sich bei den Einstufungen von ganzen Waffen sich dann nur auf den bindenden Charakter der wesentlichen Teile zu beziehen. Es wird ja die gesamte Waffe als Summe seiner Teile und Eigenschaften eingestuft. So galt lange Zeit ein Pistolengriff, der an und für sich nicht mal ansatzweise waffenrechtlich relevant ist, als Ausschlusskriterium gesehen.
Alles eine Graustufe. Macht man ja auch mit Absicht, so meine Meinung, kann je nach herrschender politischer Kaste dann in die eine, wie in die andere Richtung ausgelegt werden

Ansonsten könnte man ja transparent arbeiten.
Re: Adam Arms Piston System
Verfasst: So 11. Okt 2015, 15:47
von Stickhead
@buckshot Es steht nirgends, dass es verboten ist. Es steht aber auch nirgends, dass es erlaubt ist - Grauzone eben.
Ein Einstufungsbescheid entfaltet Wirkung für den konkreten Bescheidadressaten, also ist jede, außer der konkret eingestufen Waffe im Grunde überhaupt nicht von der Wirkung des Bescheides erfasst. IdR wird man aber dann davon ausgehen können, dass die Behörde bei gleichen Waffen auch die gleiche Rechtsansicht vertritt. Am besten wäre es, anstatt von Bescheiden Verordnungen zu erlassen.
Re: Adam Arms Piston System
Verfasst: So 11. Okt 2015, 16:22
von BigBen
Wenn hier jemand eine verbindliche Rechtsauskunft will soll er beim BMLV nachfragen und seine Erkenntnisse hier posten. Hier wird es auf jeden Fall keine weiteren Spekulationen oder Diskussionen mehr über rechtliche Grauzonen oder Unklarheiten geben, das führt zu nichts und ermutigt im schlimmsten Fall nur Leute dazu Grenzen auszuloten was uns allen irgendwann auf dem Kopf fallen kann.
Re: Adam Arms Piston System
Verfasst: So 11. Okt 2015, 17:04
von Stickhead
Zusatz: Im Falle der Absicht, etwas nachzufragen: Bitte unbedingt SCHRIFTLICH machen!