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Kärntner Jagdgesetz "Verfassungswidrig"...?
Verfasst: Di 19. Jan 2016, 13:09
von buckshot
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Re: Kärntner Jagdgesetz "Verfassungswidrig"...?
Verfasst: Di 19. Jan 2016, 13:16
von lalaton
Im Hinblick auf die drohende verschaerfung des Waffengesetzes heort man von den Jaegern ja immer so Sprueche wie "betrifft mich doch nicht" oder "passt schon, HAs braucht kein Mensch".
Vielleicht aendert dieser Vorstoss ein wenig etwas an Grundeinstellung und Motivation von Herrn und Frau Jaeger und es kommt auch zu einer Mobilisierung gegen das fortwaehrende Einschraenken der Buerger mit allen nur Denkbaren Nervereien und Unsinnigkeiten.
Re: Kärntner Jagdgesetz "Verfassungswidrig"...?
Verfasst: Di 19. Jan 2016, 13:19
von buckshot
"Die Jäger" gibt es genausowenig wie "Die Sportschützen"... - also bitte lass diese dummen Verallgemeinerungen - das hilft keinem - und hat auch mit dem Thema nix zu tun....)
Da geht's eher darum, das so eine Entscheidung letztlich beispielgebend sein kann für andere Landesgesetze (es gibt ja kein einheitliches "Bundesjagdgesetz"...)
Re: Kärntner Jagdgesetz "Verfassungswidrig"...?
Verfasst: Di 19. Jan 2016, 13:23
von Senf
Tja, los gehts... Mal abgesehen davon dass die Begründungen nüchtern, sachlich und objektiv betrachtet, unsinnig sind, wird das weitreichende Konsequenzen haben. Wenn man die Duldung der Jagd abschafft, kippt man indirekt die Duldung von Sportlern auf dem eigenen Grund. Dann ist schluss mit Wandern, Mountainbiken usw. Bin neugierig was da herauskommt...
Re: Kärntner Jagdgesetz "Verfassungswidrig"...?
Verfasst: Di 19. Jan 2016, 13:24
von BigBen
Naja aus jagdlicher Sicht sehr ich das natürlich sehr kritisch...aber aus privater Sicht find ich es auch nicht schlecht dass man ein bißchen mehr selber bestimmen kann was man auf dem eigenen Grund und Boden machen darf...
Re: Kärntner Jagdgesetz "Verfassungswidrig"...?
Verfasst: Di 19. Jan 2016, 13:34
von buckshot
Gut, auch bisher galt ja eine Einschränkung der Jagd auf umfriedeten Grundstücken - also wenn man sich einen Zaun drumherum leistet, hat man sozusagen "seine Ruhe"...
Trotz 9 unterschiedlicher Landesgesetze besteht ja in ganz Österreich ein revierjagdsystem - betreffen wird das ganze ja weniger einfamilienhausbesitzer sondern vor allem Waldbesitzer... - die Auswirkungen sind sicher weitreichend wenn man es zu Ende denkt...
Man darf also gespannt sein
Re: Kärntner Jagdgesetz "Verfassungswidrig"...?
Verfasst: Di 19. Jan 2016, 13:37
von Lindenwirt
BigBen hat geschrieben:Naja aus jagdlicher Sicht sehr ich das natürlich sehr kritisch...aber aus privater Sicht find ich es auch nicht schlecht dass man ein bißchen mehr selber bestimmen kann was man auf dem eigenen Grund und Boden machen darf...
Das wiederum finde ich überhaupt nicht, du darfst auch deinen Wald nicht einzäunen weil du damit den natürlichen Wildwechsel unterbindest und dies somit indirekt weitaus weitreichendere Folgen hat als nur "Ich will nicht das jemand Fremder in meinen Wald geht".
Du darfst auch nicht verbieten das Wanderer durch deinen Wald latschen etc.
Du darfst auch nicht einfach deinen Wald abholzen ohne wo anders zu verjüngen.
etc. etc.
Die meisten Gesetze haben Sinn weil hier eben darauf geschaut wurde das nicht jeder sein eigenen Süppchen kocht ohne Rücksicht auf den Rest der Welt. Wenn der eine seinen Grund nicht bejagt hat der andere die Probleme mit dem Wildverbiss durch unkontrollierten Zuzug zum Beispiel. Stell dir vor du hast einen Wald und bist von Leuten umgeben die keine Jagd auf ihren Grundstück zulassen. Da kommst du dann zum Handkuss. Fair? Das Märchen vom eigenen Grund auf dem man tun und lassen kann was man will kann man sowieso vergessen. Nicht mal im eigenen eingezäunten Garten darfst du machen was du willst...
Re: Kärntner Jagdgesetz "Verfassungswidrig"...?
Verfasst: Di 19. Jan 2016, 13:37
von gewo
buckshot hat geschrieben:Gut, auch bisher galt ja eine Einschränkung der Jagd auf umfriedeten Grundstücken - also wenn man sich einen Zaun drumherum leistet, hat man sozusagen "seine Ruhe"...
Trotz 9 unterschiedlicher Landesgesetze besteht ja in ganz Österreich ein revierjagdsystem - betreffen wird das ganze ja weniger einfamilienhausbesitzer sondern vor allem Waldbesitzer... - die Auswirkungen sind sicher weitreichend wenn man es zu Ende denkt...
Man darf also gespannt sein
du darfst wald aber nicht einzaeunen ...
ausser im unmittelbaren nahebereich von deinem haus ....
Re: Kärntner Jagdgesetz "Verfassungswidrig"...?
Verfasst: Di 19. Jan 2016, 13:38
von Brainiac1234
Ich versteh seine Argumentation nicht ganz, glaubt er das Wild wird weniger, wenn nicht mehr gejagt wird ?

Re: Kärntner Jagdgesetz "Verfassungswidrig"...?
Verfasst: Di 19. Jan 2016, 13:38
von Lindenwirt
buckshot hat geschrieben:Gut, auch bisher galt ja eine Einschränkung der Jagd auf umfriedeten Grundstücken - also wenn man sich einen Zaun drumherum leistet, hat man sozusagen "seine Ruhe"...
Du darfst dein Grundstück nicht schalenwilddicht einzäunen, maximal deinen Hausgarten, mit Sicherheit aber keinen Wald. Die Aussage stimmt also nicht.
Edit: War da Gewo wieder schneller...
Re: Kärntner Jagdgesetz "Verfassungswidrig"...?
Verfasst: Di 19. Jan 2016, 13:42
von gewo
hmmm
genau genommen kommt die bestimmung vom wald einzaeunenja aus dem jagdgesetz, oder?
wenn das wirklich verfassungswidrig ist ...
dann erledigt sich evt ja auch die bestimmung mit dem einzaeunen ...
weil wenn keine jaeger
dann auch kein natuerlicher wildwechsel
weil die viecher sterben ohne jaeger eh von selber aus...
hat man ja beim feldversuch in NRW gesehen ...
Re: Kärntner Jagdgesetz "Verfassungswidrig"...?
Verfasst: Di 19. Jan 2016, 13:46
von buckshot
Lindenwirt hat geschrieben:buckshot hat geschrieben:Gut, auch bisher galt ja eine Einschränkung der Jagd auf umfriedeten Grundstücken - also wenn man sich einen Zaun drumherum leistet, hat man sozusagen "seine Ruhe"...
Du darfst dein Grundstück nicht schalenwilddicht einzäunen, maximal deinen Hausgarten, mit Sicherheit aber keinen Wald. Die Aussage stimmt also nicht.
Edit: War da Gewo wieder schneller...
Schon klar, so wars auch gemeint... - bezog sich nur auf Bens Aussage bzgl. Grundstück - deshalb hab ich ja auch gesagt, dass es nicht die Häuslbesitzer in der Masse betrifft sondern die Waldbesitzer...
Re: Kärntner Jagdgesetz "Verfassungswidrig"...?
Verfasst: Di 19. Jan 2016, 14:01
von Maddin
Es fängt doch schon wieder damit an, dass das Wort "Jagdgegner" fällt. Zugegeben wäre das Leben als Jäger nichts für mich, das hat unterschiedliche Gründe. Außerdem kenne ich in meinem Umfeld (Gemeinde) kaum einen freundlichen Jäger und das aus vielerlei Gründen, was sicherlich auch ein Grund hierfür sein mag. Dennoch ist es klar, dass der Bereich Jagd ein sehr wichtiger ist und nicht ein Spielzeug von Veganern (wenn ich das Wort schon höre...) oder Ignoranten etc. wird.
Eine Möglichkeit wäre es sicherlich wenn sich der Betroffene einen unüberwindbaren Zaun anschafft und vielleicht dieses Verbot beim VfGH zu Fall bringt. Dann gibt es dort nichts außer Bäume und der Rest kann ihm egal sein. Müsste doch eher in seinem Interesse sein ?
Re: Kärntner Jagdgesetz "Verfassungswidrig"...?
Verfasst: Di 19. Jan 2016, 14:03
von DerDaniel
gewo hat geschrieben:hat man ja beim feldversuch in NRW gesehen ...
Magst du das kurz erläutern, gerne auch per PN.
Re: Kärntner Jagdgesetz "Verfassungswidrig"...?
Verfasst: Di 19. Jan 2016, 14:08
von Lindenwirt
Maddin hat geschrieben:Eine Möglichkeit wäre es sicherlich wenn sich der Betroffene einen unüberwindbaren Zaun anschafft und vielleicht dieses Verbot beim VfGH zu Fall bringt. Dann gibt es dort nichts außer Bäume und der Rest kann ihm egal sein. Müsste doch eher in seinem Interesse sein ?
Das einzäunen von forstwirtschaftlichen Flächen ist schon durch das Forstgesetz nicht erlaubt. Durch das Jagdgesetz auch nicht.
s. auch
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10010371" onclick="window.open(this.href);return false; (§ 34)