Brief zum Gutachtentourismus
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Journalisten!
Bezug nehmend auf die Artikel vom 7.Juli.2016 im Kurier bezüglich des psychologischen Tests für Waffenbesitzer, erlaube ich mir folgende Tatsachen festzuhalten.
Österreich hat eines der strengsten Waffengesetze der Welt, aber trotzdem zur Zeit noch ein, im internationalen Vergleich, sehr gutes. Das Gesetz ist klar und sachlich. Dazu stellte das BMI auf eine Initiative der Grünen und auf parlamentarische Anfragen im Nationalrat folgendes fest: „Österreich hat ein ausgewogenes, die Interessen sowohl der Befürworter als auch der Gegner des privaten Waffenbesitzes berücksichtigendes Waffengesetz, …“.
Der Umstand, dass man in Österreich zum Erlangen einer Erwerbsberechtigung für genehmigungspflichtige Schusswaffen einen psychologischen Test machen muss, ergibt sich daraus, dass in etwa 1996 das Register für Psychopathen abgeschafft wurde. Seitdem muss jeder Antragsteller mit einwandfreiem Leumundszeugnis, also ohne Vorstrafe(n), den Gegenbeweis antreten, nicht zu den Psychopathen zu gehören.
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit, ein privater Verrein wohlgemerkt, hat 1997 unter Zuhilfenahme fragwürdiger Methoden, Lobbying, Tatsachenverdrehungen und eifriger Journalisten beinahe geschafft, eine so genante Monopolstellung auf alle psychologischen Begutachtungen, besonders für den Waffenbesitz zu erlangen, welches aber zu Recht am Widerstand der selbstständigen Psychologen scheiterte. Dieses Bestreben gibt es aber noch immer.
Das KfV ist seitdem bekannt dafür, ein Sprachrohr und ein Instrument bestimmter Personen des BMI und einschlägiger politischer Forderungen außerhalb dessen zu sein. Die Forderungen nach einem Register für gescheiterte Testversuche kommt daher nicht von Ungefähr. Woher sonst sollte das KfV das ständige Bestreben haben, gleich wie die Grüne Partei, eine eingeschworene Truppe der Gegner des legalen Waffenbesitzes, die so genannte „Gesetzeslücke“ zu schließen und alle Waffenbesitzer regelmäßig zu prüfen? Der Imageschaden für das KfV besteht aber seither und das Vertrauen der Waffenbesitzer hat das KfV daher definitiv verloren.
Die fragwürdigen Forderungen des KfV und auch der Grünen sind damit aber leider nicht zu Ende.
Eine etwaige Meldepflicht eines negativen Tests widerspricht vehement der Verschwiegenheitspflicht, welcher Psychologen und Psychiater unterliegen. Eine Meldepflicht wäre daher ein schwerer Bruch des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Probanden und dem Gutacher und ein Angriff auf ein wichtiges Menschenrecht, dass dem KfV und auch der selbsternannten Partei der Menschenrechte, nämlich der Grünen, völlig egal zu sein scheint. Weiters ist es nicht nur einmal passiert, dass sivh das KfV geweigert hat, Personen die beispielsweise Selbstverteidigung als gesetzlich gedeckte Rechtfertigung angaben, einen positiven Ausgang des Tests zu bescheinigen. Sowohl Herr Mag iur. Albert Steinhäuser als auch die Herrschaften des KfV müssten entgegen ihrer Forderung eigentlich wissen, was der psychologische Test tatsächlich ist, nämlich ein Gutachten und kein rechtlich bindender Bescheid.
Die Erstellung eines Gutachtens kostet ca. 280 Euro. Für dieses Geld kann man bereits eine illegale Waffe bekommen, zb eine Kalaschnikov vom Balkan oder eine Pistole. Auch ist der Polizistenmörder von Wien nie beim Psychotest des KfV gewesen, auch nicht mehrmals.
Der Amokfahrer bzw. inoffizieller Terrorist von Graz, Alan R., hat den Test zumindest zwei mal positiv abgelegt und der Behörde vorgelegt. Ein mal bei der Ausstellung seiner Waffenbesitzkarte und ein mal, nachdem ihm diese wegen häuslicher Gewalt wieder entzogen wurde. Der amtsbekannte Mann konnte den Test also für insgesamt rund 600 Euro zwei mal positiv ablegen und hat trotzdem auch ohne Waffen mehreren Menschen den Tod gebracht und hunderten enormes Leid zugefügt. Infolge dessen hat das Gericht selbst insgesamt drei mal ein Gutachten von Herrn Alan R. erstellen lassen, ob er zum Tatzeitpunkt überhaupt zurechnungsfähig war.
Es ist bekannt, dass die Polizei in Graz der Bevölkerung bereits kurz nach der Tat mitteilte, es handle sich nicht um einen Terrorakt. Angesichts dessen, dass Herr Alan R. kurz vor der Tat ca 5000 Follower auf Twitter hatte, nach strengem Plan seine Gebetstermine in der Moschee wahrnahm, sein Umfeld und seine Telefonkontakte nach der Tat wenig bis nicht durchleuchtet wurden und anderen Umständen, wie zb dass wir in Graz, laut Artikel vom 17.5.2016 in der Kleinen Zeitung, eine ca. 400 männliche Personen umfassende überwiegend von Sozialhilfe lebende Salafistenszene haben (Kinder und Frauen nicht mitgerechnet) und 8 von 13 Moscheen in Graz als radikal eingestuft werden, drängt sich der Verdacht auf, ob nicht die Behörden selbst einen Gutachtentourismus betreiben. Es wird so lange Begutachtet, bis das politisch passende Ergebnis vorliegt. Eine gerichtliche Aufarbeitung des Terrors und seinen möglichen Zellen im Sinne einer Anklage ist somit nicht mehr notwendig. Die Staat kommt seinen Verpflichtungen den Bürgern gegenüber, nämlich Aufklärung und Ablegung der Rechenschaft nicht nach. Das KfV hat es jedenfalls bisher nicht für Notwendig gehalten, dazu eine Stellungnahme abzugeben.
Der Psychotest bezieht seine existenzielle Rechtfertigung daraus, in der Theorie einen Nutzen, genauer eine Erhöhung der Sicherheit zu erzielen. Eine solche ist aber noch nie nachgewiesen worden, denn es hat noch nie einen tatsächlichen Nachweis gegeben, dass dadurch ein geplanter Mord oder eine Tat im Affekt verhindert worden wäre, wozu es keinesfalls einer legalen Schusswaffe bedarf.
Es lässt sich also feststellen, dass die Erstellung von Gutachten nur wenig Aussagekraft hat. Ebenso scheint es sich um eine reine Interpretationswissenschaft oder Pseudowissenschaft zu handeln, für die man viel Geld einstecken kann aber als Psychologe nicht einmal haftbar ist. Die Hürden, legal unter strenger Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen an eine Waffe zu kommen sind bereits um ein Vielfaches höher als bei einem illegalen Kauf. So gut wie jeder Mensch am Balkan kann eine besorgen, wenn er nur möchte. Der illegale Waffenbesitzer unterliegt außerdem keiner staatlichen Überprüfung, ist nicht registriert, muss keine Auflagen erfüllen und kann seine Zuverlässigkeit nicht verlieren.
Der Psychotest dient offensichtlich allein der Wahrung eines Scheins bezüglich der Realität des Waffenbesitzes. Es ist viel einfacher zu behaupten, die legalen Waffen oder deren Besitzer seien ein Problem, was sie statistisch nachweislich nicht sind, als sich um die organisierte Kriminalität und z.B. dem illegalen Waffenhandel oder anderweitig zunehmend ausufernde Kriminalität zukümmern. Stattdessen bekämpfen politische Parteien lieber allein private Waffenbesitzer und versuchen nachweislich, ein Ungleichgewicht zwischen den Staatsgewalten und der Bevölkerung zu ihrem Vorteil zu erzeugen. Man frage sich warum!
Das sich speziell die Grünen wiederholt für diverse Einschränkungen des legalen Waffenbesitzes einsetzen, aber mit den kleinkriminellen Handlungen ihrer Anhänger bis hin zu mitunter hochkriminellen Taten ihrer Vorfeldorganisationen Antifa (vom illegalen Drogenkonsum, Sachbeschädigung, gefährlicher Drohungen, über versuchten Mord, Sprengstoffattacken oder Manipulationen an sicherheitstechnischer Einrichtungen von Eisenbahnen) kein Problem bzw Handlungsbedarf sehen, zeugt von der Verlogenheit der Grünen „Menschenrechtspartei“. Die Grünen fürchten sich vor den Waffen rechtstreuer Bürger oder besser gesagt - Bürgern im Recht - mehr, als sie es vor den illegalen Waffen der Kriminellen tun.
Warum bewaffnen sich die Menschen? Vielleicht auch deshalb, weil zunehmend offensichtliche Missstände mit fadenscheinigen Begründungen ebenfalls „hinwegbegutachtet“ werden und entgegen dem Willen weiter Teile der Bevölkerung zunehmend Recht bedeckt wird. Eine schlechte Erklärung eines Ministers genügt. Der Pressetourismus bestimmter Politiker und politisch motivierter Journalisten tut dazu sein übriges. Oberflächliche und einseitige Presseartikel werden die richtige Meinung schon herbeizaubern. Die Seite 19 vom 7. Juli 2016 in der Printausgabe des Kuriers sei als ein Beispiel für Einschlägigkeit bzw. Unausgewogenheit genannt. Die Artikelserie bezüglich den „bösen“ halbautomatischen Waffen von Nina Weißensteiner (Peter Pilz kauft sich eine Waffe..) in DerStandard, welche haargenau die Forderungen des Herrn Abgeordneten Peter Pilz publizieren, darf ebenfalls als Auftragsarbeit gedeutet werden. Und wenn es die Menschen nicht mehr glauben wollen, dann wird die „Wahrheit“ eben so lange wiederholt bis nicht nur die Stimmung sondern auch die Wahlergebnisse passen. Vielleicht wäre ein Journalistenregister eine viel bessere Idee.
Edit: Fehler ausgebessert.