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Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??

Verfasst: So 20. Mär 2016, 17:58
von Calcipher
Gibt es eine rechtliche Anforderung, warum der Wertgarner ein Waffenrechtliches Dokument sehen will, wenn man bei ihm AR15 Magazine bestellt? Ich dachte das wären keine waffenrechtlich relevanten Teile oder ist das einfach in der Branche üblich?

Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??

Verfasst: So 20. Mär 2016, 18:01
von Radetz
Das ist schon sehr sagen wir mal "speziell"...
Nein, noch gibt es keine gesetzliche Vorschrift die besagt, dass Magazine nur mit WBK/WP zu erwerben sind.

Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??

Verfasst: So 20. Mär 2016, 18:05
von rupi
Calcipher hat geschrieben:der Wertgarner ein Waffenrechtliches Dokument sehen will, wenn man bei ihm AR15 Magazine bestellt?
der Wertgarner kann scheixxen gehen

welcher von den 2 wars denn ?

Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??

Verfasst: So 20. Mär 2016, 18:05
von Styrax
Passen in eine Remington und Troy Par VSR (Kat. C) nicht zufällig auch die AR15 Magazine?

Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??

Verfasst: So 20. Mär 2016, 18:06
von Martin P
Wunderbar für die EU-Kommission, wenn der Waffenhandel in vorauseilendem Gehorsam heute schon umsetzt, was morgen vielleicht geltendes Waffenrecht sein könnte ...

Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??

Verfasst: So 20. Mär 2016, 18:06
von Radetz
Was vollkommen unerheblich ist wo das Magazin reinpasst.

Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??

Verfasst: So 20. Mär 2016, 18:07
von Calcipher
War der in Wien.

Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??

Verfasst: So 20. Mär 2016, 18:14
von Maddin
Kann damit zusammenhängen, dass sie in den letzten Wochen enorme Lieferschwierigkeiten hatten und vielleicht nur an Inhaber eines AR15 verkaufen möchten ? Muss ja keine böse Absicht dahinter sein.

Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??

Verfasst: So 20. Mär 2016, 18:15
von Calcipher
Nur weil ich eine WBK hab, heisst des ja nicht, dass ich auch ein AR hab und von LIeferschwierigkeiten hat er nix gsagt. Er hat nur gsagt, kriegt er nächste Woche wieder rein und ich soll meine WBK einscannen und mailen

Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??

Verfasst: So 20. Mär 2016, 18:24
von Maddin
Calcipher hat geschrieben:Nur weil ich eine WBK hab, heisst des ja nicht, dass ich auch ein AR hab und von LIeferschwierigkeiten hat er nix gsagt. Er hat nur gsagt, kriegt er nächste Woche wieder rein und ich soll meine WBK einscannen und mailen
Nein das nicht, aber in Zeiten in denen schon Höchstgrenzen für Munitionskäufe pro Person gemacht werden hätte es ja sein können.

Aber du kannst ja auch gleich fragen wieso sie die WBK sehen möchten.

Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??

Verfasst: So 20. Mär 2016, 18:30
von Calcipher
Ja, ich war am Telefon irgendwie so perplex, dass ich gar nicht auf die Idee gekommen bin da nachzufragen, was das soll. Werde ich aber morgen gleich nachholen.

Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??

Verfasst: So 20. Mär 2016, 18:36
von Maddin
Musst dann bitte berichten was die Antwort war. ;)

Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??

Verfasst: So 20. Mär 2016, 18:45
von piefke
Heißt du alibaba youssiffi? :D
Dann könnte ich es ja noch verstehen;-)

Ansonsten Kauf dein zeugs doch woanders, kommt doch eh nur per post.

Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??

Verfasst: So 20. Mär 2016, 20:38
von Calcipher
Naja, der Preis wäre für Surplus NOS Mags ganz gut. Na und Alibaba heissen tu ich auch ned ;D

Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??

Verfasst: Mo 21. Mär 2016, 08:15
von Plinkster
Bei Wiener Wertgarner wurden mir schon diverse absurde Sachen erzählt. Zivis dürfen keine C und D Waffen kaufen, Fiocchi EMB braucht man einen Schützenpass, Hornady Critical Defense braucht man einen Waffenpass usw. usw. Ist halt einen der Mitarbeiter dort, der sich mit viel Zeug nicht auskennt und dann offenbar seine eigenen Vorschriften erfindet.
Da wird "Magazine nur mit WBK" vermutlich vom selben kommen