Seite 1 von 2

Sammelgebiete

Verfasst: So 28. Nov 2010, 22:59
von wene010676
Frage an die Experten in der Runde, welche Sammelgebiete gibt es eigentlich?

Ich meine solche, die dann auch für eine WBK-Erweiterung von der Behörde anerkannt
werden und was für Waffen dann unter diese Gebiete zählen?

Re: Sammelgebiete

Verfasst: So 28. Nov 2010, 23:02
von quildor82
Polymerwaffen (Glock,..)
WW2

Eigentlich alles was dich interessiert.
Wird halt schwer, wenn du dir eine glock, eine 1911er eine SL Flinte,.. kaufen willst
Dann ist das kein Sammelgebiet da die Waffen keine Gemeinsamkeiten haben.

Re: Sammelgebiete

Verfasst: So 28. Nov 2010, 23:05
von Marc
Hallo!
quildor82 hat geschrieben:Polymerwaffen (Glock,..)

Wird halt schwer, wenn du dir eine glock, eine 1911er eine SL Flinte,.. kaufen willst
Dann ist das kein Sammelgebiet da die Waffen keine Gemeinsamkeiten haben.

Hm, wie wärs dann damit "Mit Nitropulver betriebene Waffen, Baujahr nach 1900" ? :-)


Alles Gute,


Marc

Re: Sammelgebiete

Verfasst: So 28. Nov 2010, 23:23
von Georg K
wene010676 hat geschrieben:Ich meine solche, die dann auch für eine WBK-Erweiterung von der Behörde anerkannt
werden und was für Waffen dann unter diese Gebiete zählen?
Ich bin vermutlich kein Experte, aber ich sammle Ordonnanzgewehre.

Re: Sammelgebiete

Verfasst: So 28. Nov 2010, 23:47
von Sidekix
und sogar dann muß etwas eingeschränkt werden, weil zB Ordonnanzrev 1900-1945 is recht grob :whistle:

Beispiel
Ordonnanzrevolver der K&K Offiziere,
Ordonnanzpistolen der Deutschen Wehrmacht
oder Glock, alle Modelle wobei für jedes Modell 2 Griffstückversionen, macht einiges aus

mit der Vorstellung bei einen Gutachter mußt recht sicher rechnen,
dH man sollte sich in dem Sammelgebiet schon etwas auskennen

mfg Bertl

Re: Sammelgebiete

Verfasst: Mo 29. Nov 2010, 00:28
von Sidekix
mercury hat geschrieben:
Sidekix hat geschrieben:und sogar dann muß etwas eingeschränkt werden, weil zB Ordonnanzrev 1900-1945 is recht grob
Kommt auch wie gesagt auf die BH an, schätz ich mal
möglich, aber i glaub net das SO durchgeht
wenn dann sollte man es zumindest auf Länder/Truppe einschränken

ist in der Hinsicht eine gute Seite:
http://www.ordonnanzrevolver.de/index.shtml
und zähl mal die Stücke durch ;)

Re: Sammelgebiete

Verfasst: Mo 29. Nov 2010, 00:39
von Salem
Welche Sammelgebiete es gibt?
Nun: Briefmarken, Ü-Eier, Kinokarten, Telefonwertkarten, Fingerhüte, Bierdeckel...... :mrgreen:

Re: Sammelgebiete

Verfasst: Mo 29. Nov 2010, 10:13
von buckshot
da erweiterungen ja grundsätzlich "nach ermessen" der behörde vergeben werden, sollte man klarerweise ein plausibel definiertes sammelgebiet anführen - die leutz die das ggf. überprüfen sind keine dummies;

ein "sammler" kann in der regel auch sein interesse durch entsprechende fachliteratur und fachwissen belegen...

also kann mir grundsätzlich durchaus vorstellen, dass "polimerpistolen" als klar definiertes sammelgebiet durchgeht - man muss es halt auch plausibel und gut aufbereitet begründen können (und die bewilligten Plätze auch entsprechend belegen - nicht mit HA und SLF ;-) )

Re: Sammelgebiete

Verfasst: Mo 29. Nov 2010, 10:22
von gewo
wene010676 hat geschrieben:Frage an die Experten in der Runde, welche Sammelgebiete gibt es eigentlich?

Ich meine solche, die dann auch für eine WBK-Erweiterung von der Behörde anerkannt
werden und was für Waffen dann unter diese Gebiete zählen?
hi

soweit ich weiss geht "sammlung" zumindestens im osten nur mehr mittels sachverstaendigen gutachten
also einreichen einer dokumentation deines wissen in dem gebiet und danach einem fachgespraech mit dem sachverstaendigen.

je breiter du dein fachgebiet waehlst - zb "schwarze waffen" ;-) -desto umfassender muss dein detailwissen dazu sein

den SV zahlst selbstverstaendlich du
das ist meisten unerfreulich teuer

trotzdee viel erfolg dabei

Re: Sammelgebiete

Verfasst: Mi 1. Dez 2010, 16:58
von cowroper
mercury hat geschrieben:...Ordonnanzgewehr sind ja Kategorie C. daher für die WBK nicht relevant.
Das ist zwar richtig, jedoch für ein Sammelgebiet "Ordonanzrevolver" kann der Besitz/Nachweis einer Sammlung von Ordonanzgewehren sehr wohl von Bedeutung sein, beweist er doch das Interesse und die Fachkenntnis.

Zu jedem Ordonanzgewehr die passende Pistole.

cowroper

Re: Sammelgebiete

Verfasst: Mi 1. Dez 2010, 20:05
von wene010676
Danke für eure Antworten.

So wirklich festgelegte Sammelgebiete vom Gesetz her gibt es also nicht, ich kann mein
Thema frei wählen, je breiter die Palette wird desto umso schwieriger wird es bzw. umso
mehr Fachwissen muß man aufbringen.

Kann man auch zb Fausfeuerwaffen der Fa. Walther od. Taurus etc. von 1980 bis heute auch
als Sammelgebiet angeben?

Re: Sammelgebiete

Verfasst: Mi 1. Dez 2010, 20:09
von gewo
wene010676 hat geschrieben: Kann man auch zb Fausfeuerwaffen der Fa. Walther od. Taurus etc. von 1980 bis heute auch
als Sammelgebiet angeben?
logisch
ist garned ungewoehnlich

kleiner tipp:
sachverstaendige lassen sich vor allem von publikationen blenden

es gibt zwischnezeitlich die moeglichkeit des selbstverlages von buechern
musste mir den link raussuchen
so richtig, mit Verein nummer ect

kostet kaum was
du musst allerdings - gegen tantiemenrecht - die rechte des inhalts abtreten

wuerde ich machen in dem fall und als "unterlage" dem sachverstaendigen zwei meiner buecher ueber das fachgebiet das ich beantrage vorlegen ...
;-)