Glock 19 Gen3 Griffstück oliv - bei JSE Weihburggasse
Verfasst: Sa 16. Jul 2016, 12:46
Bei Interesse - PN!


Das österreichische Waffenforum
https://www.pulverdampf.com/
Lies doch nochmal den ersten Post...da steht "Anfragen über Preis, Zustand etc. NUR per PN!" - ist das echt so schwer zu verstehen?Falkenberg hat geschrieben:Hallo,
Ist das griffstück lieferbar ?
Grüss,
Arnaud Joly
Danke für die Info, wo kann ich eigentlich bezüglich neue Waffenrichtlinie mehr lesen?Glock1768 hat geschrieben:Ja, wenn ich die Waffenrichtlinie jetzt richtig im Kopf habe könnte/wird das Griffstück ein waffenrechtliches Teil werden ... Damit nicht mehr frei zu erwerben ... Lächerlich, aber wahrscheinlich bald Realität
Auch bei der Munition wird jede Komponente "gefährlich" ... D.h. unsere leeren Hülsen und Geschosse könnten bald in den Tresor müssen ...
Man greift sich nur noch am Kopf
Und was passiert???
In einem Land mit jetzt schon sehr strengen Waffengesetze (ich meine wieder Frankreich) sterben noch immer Menschen durch Wahnsinnige und mit der neuen Richtlinie wird es uns noch schwerer gemacht sich zu wehren. Denn es müssen ja die legalen Waffen weg ...
Die Personen, die unsere Gesetze verfassen und in gepanzerten Limousinen mit Bodyguards unterwegs sind, sind für jeden einzelnen Verletzten und toten verantwortlich.
Statt uns die Möglichkeit zu geben (Waffenpass) uns entsprechend zu wehren werden wir entwaffnet und die Spinner müssen immer weniger Gegenwehr befürchten.
Und in den Zeitungsforen werden die erschossenen Attentäter (Verletzung der Menschenrechte!!!!) Bedauert. Und kritische Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht!!!
Der moderne, liberale Zeitgeist ... Zum kotzen.
So, ich weiss ... Etwas OT, aber das musste jetzt von der Seele ... Bin schon mächtig sauer deswegen
Glock1768 hat geschrieben: Auch bei der Munition wird jede Komponente "gefährlich" ... D.h. unsere leeren Hülsen und Geschosse könnten bald in den Tresor müssen ...
hülsen und geschosse sind in AT nicht genehmigungspflichtig und somit muss doch dieser punkt bei uns nicht umgesetzt werden, oder?Glock1768 hat geschrieben: 3. „Munition“ die vollständige Munition oder ihre Komponenten
einschließlich Patronenhülsen, Zündhütchen, Treibladungspulver, Kugeln
oder Geschosse, die in einer Feuerwaffe verwendet werden,
vorausgesetzt, dass diese Bestandteile selbst in dem betreffenden
Mitgliedstaat genehmigungspflichtig sind;
Die Richtlinie setzt Mindeststandards fest. Es kann aber natürlich überzogen werden. Aber bald werden wir das eh wissen was jetzt genau kommt. Verbote wären ja jetzt auch schon möglich gewesen. Für die Führung nur ein paar Federstriche.Bell hat geschrieben:Glock1768 hat geschrieben: Auch bei der Munition wird jede Komponente "gefährlich" ... D.h. unsere leeren Hülsen und Geschosse könnten bald in den Tresor müssen ...hülsen und geschosse sind in AT nicht genehmigungspflichtig und somit muss doch dieser punkt bei uns nicht umgesetzt werden, oder?Glock1768 hat geschrieben: 3. „Munition“ die vollständige Munition oder ihre Komponenten
einschließlich Patronenhülsen, Zündhütchen, Treibladungspulver, Kugeln
oder Geschosse, die in einer Feuerwaffe verwendet werden,
vorausgesetzt, dass diese Bestandteile selbst in dem betreffenden
Mitgliedstaat genehmigungspflichtig sind;
teilmantelhohlspitz geschosse fuer faustfeuerwaffen sind sehr wohl genehmigungspflichtigIncite hat geschrieben:Die Richtlinie setzt Mindeststandards fest. Es kann aber natürlich überzogen werden. Aber bald werden wir das eh wissen was jetzt genau kommt. Verbote wären ja jetzt auch schon möglich gewesen. Für die Führung nur ein paar Federstriche.Bell hat geschrieben:Glock1768 hat geschrieben: Auch bei der Munition wird jede Komponente "gefährlich" ... D.h. unsere leeren Hülsen und Geschosse könnten bald in den Tresor müssen ...hülsen und geschosse sind in AT nicht genehmigungspflichtig und somit muss doch dieser punkt bei uns nicht umgesetzt werden, oder?Glock1768 hat geschrieben: 3. „Munition“ die vollständige Munition oder ihre Komponenten
einschließlich Patronenhülsen, Zündhütchen, Treibladungspulver, Kugeln
oder Geschosse, die in einer Feuerwaffe verwendet werden,
vorausgesetzt, dass diese Bestandteile selbst in dem betreffenden
Mitgliedstaat genehmigungspflichtig sind;
lg
Deswegen schrieb ich ja auch könnte ... Hoffen wir, das die Politik es ernst meint vom Musterschülerdasein wegzugehen ... Dieser ganze Pflanz hat nichts, absolut gar nichts mit irgendwelchen Gefährdungen anderer zu tun ... Nur anderen unnötig das Leben schwer machenBell hat geschrieben:Glock1768 hat geschrieben: Auch bei der Munition wird jede Komponente "gefährlich" ... D.h. unsere leeren Hülsen und Geschosse könnten bald in den Tresor müssen ...hülsen und geschosse sind in AT nicht genehmigungspflichtig und somit muss doch dieser punkt bei uns nicht umgesetzt werden, oder?Glock1768 hat geschrieben: 3. „Munition“ die vollständige Munition oder ihre Komponenten
einschließlich Patronenhülsen, Zündhütchen, Treibladungspulver, Kugeln
oder Geschosse, die in einer Feuerwaffe verwendet werden,
vorausgesetzt, dass diese Bestandteile selbst in dem betreffenden
Mitgliedstaat genehmigungspflichtig sind;