Seite 1 von 2
Gesetzl. Bestimmungen bzw. Beschränkungen ?
Verfasst: Mi 5. Okt 2016, 15:27
von DesertEagleCal50
Hallo Leute
Welche gesetzlichen Bestimmen bzw. Beschränkungen unterliegen wir in Ö für WBK Besitzer ?
So weit ich informiert bin benötigt es keinerlei Schulung/Ausweise/Befugnisse um Wiederladen in den eigenen 4 Wänden zu betreiben.
Wie muss das Zeug (Pulver,Zündhütchen,Geschosse...) aufbewahrt werden bzw. welche max. Mengen sind erlaubt?
Grüße
Re: Gesetzl. Bestimmungen bzw. Beschränkungen ?
Verfasst: Mi 5. Okt 2016, 15:58
von hmg382
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20007123" onclick="window.open(this.href);return false;
Schau dir §23 an.
Ansonsten dürftest mittels SuFu genug Zeug dazu finden...
Re: Gesetzl. Bestimmungen bzw. Beschränkungen ?
Verfasst: Mi 5. Okt 2016, 16:04
von DesertEagleCal50
Danke für den Link.
Was ich lese das erfülle ich, bis auf die Hinweistafel.
Habe so am Rande etwas mitbekommen von Änderungen 2017?
Re: Gesetzl. Bestimmungen bzw. Beschränkungen ?
Verfasst: Mi 5. Okt 2016, 16:07
von hmg382
DesertEagleCal50 hat geschrieben:Danke für den Link.
Was ich lese das erfülle ich, bis auf die Hinweistafel.
Habe so am Rande etwas mitbekommen von Änderungen 2017?
Hinweistafel muss ich auch noch besorgen ... sollt's im Baumarkt oder so geben ...
Wenn du ne WBK hast, ändert sich 2017 nix (wenn die Novelle so wie jetzt durchgeht).
http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=16&t=33643" onclick="window.open(this.href);return false;
Re: Gesetzl. Bestimmungen bzw. Beschränkungen ?
Verfasst: Mi 5. Okt 2016, 16:10
von DesertEagleCal50
Das hört sich gut an! Super.
Frag mich nur welche Hinweistafel ich da aufhängen soll und welches Löschmittel(Feuerlöscher, Löschdecke) ?
Anfrage an Pulververkäufer ist raus, bin gespannt was da kommt.
Habe gerade eine gr. Menge Lovex eingekauft

Re: Gesetzl. Bestimmungen bzw. Beschränkungen ?
Verfasst: Mi 5. Okt 2016, 16:19
von hmg382
Re: Gesetzl. Bestimmungen bzw. Beschränkungen ?
Verfasst: Mi 5. Okt 2016, 16:22
von DesertEagleCal50
OK!
Ist das alles an Schilderwald für Wiederlader und Waffen/Muniraum?
Re: Gesetzl. Bestimmungen bzw. Beschränkungen ?
Verfasst: Mi 5. Okt 2016, 16:31
von gewo
fuer den privaten kommt doch eh nur das 10kg lager in frage
da brauchst keine tafeln ....
Re: Gesetzl. Bestimmungen bzw. Beschränkungen ?
Verfasst: Mi 5. Okt 2016, 16:38
von DesertEagleCal50
Nein, bin verwirrt...
Re: Gesetzl. Bestimmungen bzw. Beschränkungen ?
Verfasst: Mi 5. Okt 2016, 17:15
von DesertEagleCal50
zählt da auch Muni dazu oder wie viel darf man da eigentlich lagern, auch wieder egal welches Cal. ?
wenn ich fertige Muni produziert habe, ist das Pulver weniger, die Muni mehr.... ???
Re: Gesetzl. Bestimmungen bzw. Beschränkungen ?
Verfasst: Mi 5. Okt 2016, 18:06
von doc steel
verwechsets bitte ned scho wieder die paranoiden bestimmungen der regulierungswütigen deutschen mit dem ö waff.g.
a taferl häng i ma in 1000 jahr ned hin (solangs ka vorschrift is) schon allein um keine begehrlichkeiten zu wecken.
des geht dann nämlich von der neugierigen fragerei bis zum eingschriebenen brief an die hausverwaltung bzw. gemeinde dass da ana is der irgendwas gfährliches macht und i fürcht mi so und überleg ma scho ob i ned auszieh!
Re: Gesetzl. Bestimmungen bzw. Beschränkungen ?
Verfasst: Mi 5. Okt 2016, 18:09
von DesertEagleCal50
Hahaha... des kann schon passieren in nicht rein privaten Gemäuer.
Wenns doch keine Vorschrift ist, häng ich mir auch nichts hin.
Mir gehts immer nur um die 5jährige Überprüfung, da soll kein Angriffspunkt sein
Re: Gesetzl. Bestimmungen bzw. Beschränkungen ?
Verfasst: Mi 5. Okt 2016, 20:01
von hmg382
Die 5-Jahresübrprüfung betrifft nur die sichere Verwahrung der B-Waffen.
Gesendet von meinem GT-I9301I mit Tapatalk
Re: Gesetzl. Bestimmungen bzw. Beschränkungen ?
Verfasst: Mi 5. Okt 2016, 20:08
von DesertEagleCal50
Schon, nur denke ich wenn das Zeug wie bei mir im selben Raum ist, wirds gesehen und was passiert dann? Bei unsachgemäßer Verwahrung? von Pulver (kein Sprengmittel) dürfen die was tun bzw. krieg ich Probleme?
Alles natürlich in der Annahme des worst case Szenario.
Re: Gesetzl. Bestimmungen bzw. Beschränkungen ?
Verfasst: Mi 5. Okt 2016, 22:16
von Schütze65
Hallo!
Für den versperrbaren Behälter oder Kastel fürs Pulver gibs da keine Bestimmungen Material , Schoss oder so?
Geht da irgend ein absperrbares Werkzeugblechkastel oder ein absperrbares Bürokastel aus Spanplatten?
Darf man da fertige bzw. gekaufte Munition auch drinnen lagen?
Und welche Maximalmengen gelten dann für Munition und Pulver?
Mfg