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Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17
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ACHTUNG! Es kann keinerlei Haftung für gepostete Ladedaten und sonstige Informationen übernommen werden. Jeder handelt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Wiederladen kann gefährlich sein und soll nur von Personen mit dem entsprechenden Fachwissen durchgeführt werden.
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Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17
Hallo zusammen,
mir wurde jetzt schon mehreren Seiten bescheid gegeben, dass ab 1.1.17 scheinbar auch der erwerb von Pulvern für Sportschützen reglementiert werden soll.
Scheinbar soll da dann eine gesonderte Genehmigung lauf Sprengmittelgesetz verlangt werden oder wie. Nur konnte ich nichts genaues finden.
Hat von euch da jemand links zu den genauen änderungen?
Wäre euch sehr verbunden!
Grüße und Danke
archer
mir wurde jetzt schon mehreren Seiten bescheid gegeben, dass ab 1.1.17 scheinbar auch der erwerb von Pulvern für Sportschützen reglementiert werden soll.
Scheinbar soll da dann eine gesonderte Genehmigung lauf Sprengmittelgesetz verlangt werden oder wie. Nur konnte ich nichts genaues finden.
Hat von euch da jemand links zu den genauen änderungen?
Wäre euch sehr verbunden!
Grüße und Danke
archer
Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17
Nicht das ich wüsste. Das Deregulierungsgesetz wurde hier im Forum an anderer Stelle ausreichend und hinlänglich diskutiert.
Aktueller Stand: Innenausschuss hat zugestimmt, Vorlage wurde im Parlament noch nicht behandelt.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
Aktueller Stand: Innenausschuss hat zugestimmt, Vorlage wurde im Parlament noch nicht behandelt.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
DVC & #IamTheGunLobby
"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." - Benjamin Franklin
CZ Shadow 2, CZ P-09
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Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17
Hallo!
Hat sich was geändert ?
Hat Heuer schon wer Pulver gekauft?
MFG
Hat sich was geändert ?
Hat Heuer schon wer Pulver gekauft?
MFG
Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17
Pulver ohne Ausweis spielts nimma
member the old PD design ? oh I member
Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17
Hallo!
Welcher Ausweis Sportschützenpass Vereinsausweis oder WBK?
Welcher Ausweis Sportschützenpass Vereinsausweis oder WBK?
Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17
archer hat geschrieben:Scheinbar soll da dann eine gesonderte Genehmigung lauf Sprengmittelgesetz verlangt werden oder wie. Nur konnte ich nichts genaues finden.
bis 31.6. reicht jedenfalls waffendokument oder vereinsausweis
was danach ist weiss man noch ned so genau
die durchfuehrungsbestimmungen bzw erlaesse fehlen noch
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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- Beiträge: 609
- Registriert: Mo 28. Mär 2011, 16:17
Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17
bis 31.6. reicht jedenfalls waffendokument oder vereinsausweis
was danach ist weiss man noch ned so genau
die durchfuehrungsbestimmungen bzw erlaesse fehlen noch
die Aussage versteh ich nicht.
ist doch alles im neuen Sprengmittelgesetz EINDEUTIG und KLAR geregelt:
Besitz und Erwerb von Schießmitteln
§ 23. (1) Besitz und Erwerb von Schießmitteln sind grundsätzlich nur aufgrund einer behördlichen Bewilligung erlaubt. Die Bewilligung wird durch Ausstellung eines Schießmittelscheins durch die Behörde erteilt. Der Schießmittelschein hat für natürliche Personen inhaltlich dem Muster der Anlage C, für juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften inhaltlich dem Muster der Anlage D zu entsprechen.
(2) Eine Bewilligung gemäß Abs. 1 ist nicht erforderlich für
(Anm.: Z 1 entfällt durch die BGBl. I Nr. 120/2016)
2. Inhaber eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte,
3. traditionelle Schützenvereinigungen und ihre Mitglieder,
4. Sportschützenvereinigungen und ihre Mitglieder oder
5. Inhaber einer Gewerbeberechtigung für das Waffengewerbe.
Schießmittelschein und Sprengmittelschein für natürliche Personen
§ 24. (1) Der Schießmittelschein ist für eine natürliche Person auf Antrag auszustellen, die
1. verlässlich ist,
2. ein sachlich berechtigtes Interesse an der Verwendung von Schießmitteln glaubhaft macht und
3. für eine sichere Lagerung Vorsorge getroffen hat.
und so schaut die Anlage C (Schießmittelschein für natürliche Personen) aus:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40112501/I_121_2009_Anl_B.pdf
Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17
Ja,ich habe vorige Woche Pulver lovex in Wien gekauft 4,5 kg und war alles normal, nix auffälliges und hat niemanden interessiert
Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17
GSchoenbauer hat geschrieben:bis 31.6. reicht jedenfalls waffendokument oder vereinsausweis
was danach ist weiss man noch ned so genau
die durchfuehrungsbestimmungen bzw erlaesse fehlen noch
die Aussage versteh ich nicht.
ist doch alles im neuen Sprengmittelgesetz EINDEUTIG und KLAR geregelt:Besitz und Erwerb von Schießmitteln
§ 23. (1) Besitz und Erwerb von Schießmitteln sind grundsätzlich nur aufgrund einer behördlichen Bewilligung erlaubt. Die Bewilligung wird durch Ausstellung eines Schießmittelscheins durch die Behörde erteilt. Der Schießmittelschein hat für natürliche Personen inhaltlich dem Muster der Anlage C, für juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften inhaltlich dem Muster der Anlage D zu entsprechen.
(2) Eine Bewilligung gemäß Abs. 1 ist nicht erforderlich für
(Anm.: Z 1 entfällt durch die BGBl. I Nr. 120/2016)
2. Inhaber eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte,
3. traditionelle Schützenvereinigungen und ihre Mitglieder,
4. Sportschützenvereinigungen und ihre Mitglieder oder
5. Inhaber einer Gewerbeberechtigung für das Waffengewerbe.
Schießmittelschein und Sprengmittelschein für natürliche Personen
§ 24. (1) Der Schießmittelschein ist für eine natürliche Person auf Antrag auszustellen, die
1. verlässlich ist,
2. ein sachlich berechtigtes Interesse an der Verwendung von Schießmitteln glaubhaft macht und
3. für eine sichere Lagerung Vorsorge getroffen hat.
und so schaut die Anlage C (Schießmittelschein für natürliche Personen) aus:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40112501/I_121_2009_Anl_B.pdf
ich finde auch das es klar geregelt ist
es hilft nix wenn es klar geregelt ist, wenn die LPD der meinung ist es anders interpretieren zu wollen
aber einfach mal abwarten
ich denke das loest sich alles in wohlgefallen auf
der gesetzestext gibt das was da geplant ist einfaxh ned her meiner meinung nach
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Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17
Mir is es zwar egal aber von mir wollte der shootingstore sowieso jedes Mal die Wbk sehn beim Pulverkauf.
Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17
woolf hat geschrieben:gewo hat geschrieben:bis 31.6. reicht jedenfalls waffendokument oder vereinsausweis
was danach ist weiss man noch ned so genau
die durchfuehrungsbestimmungen bzw erlaesse fehlen nochgewo hat geschrieben:es hilft nix wenn es klar geregelt ist, wenn die LPD der meinung ist es anders interpretieren zu wollen
[...]
der gesetzestext gibt das was da geplant ist einfaxh ned her meiner meinung nach
Hab ich da irgendwas übersehen?
Welche Durchführungsbestimmungen oder Erlässe fehlen denn noch?
Was genau sieht die LPD anders bzw. ist da geplant?
Oder meinst du dass noch nicht klar ist, welche Rahmenbdedingungen/Anforderungen es für die Ausstellung eines Schießmittelscheines geben wird?
je nachdem wie du den gesetzestext interpretierst reicht auch ab mitte 2017 die WBK ect alleine aus... oder aber fuer ab dann bezogenes pulver wird ein schiessmittelschein benoetigt, auch von WBK inhabern ...
aber wie gesagt, dzt kommt die zweite interpretation nur aus st. poelten ...
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Re: Wiederlden und Pulver kaufen ab dem 1.1.17
ich gehe nach wie vor von einer fehlinterpretation im rahmen der kommentierung zur gesetzeswerdung aus
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