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Privatkauf einer Sportflinte

Verfasst: So 2. Jan 2011, 17:25
von Lichtgestalt
Ein Freund (er hat keine WBK o.ä) möchte sich von einer Privatperson eine günstige Sportflinte (kat D) kaufen.

Muss er nun, seit der neuen Novellierung 2010, die Wafffe beim Händler melden oder genügt Geld gegen Ware?
Bzg. muss der Verkäufer was melden? (nur interessehalber gefragt)

Re: Privatkauf einer Sportflinte

Verfasst: So 2. Jan 2011, 17:30
von BigBen
noch muss er bei kat. d garnichts melden, da die novellierung noch nicht in kraft getreten ist. nach dem inkrafttreten muss muss jeder erwerb von kat. c und d gemeldet werden - altbestand von kat. d musst aber nicht gemeldet werden sofern man die waffe selbst behält!

Re: Privatkauf einer Sportflinte

Verfasst: So 2. Jan 2011, 17:42
von Maggo
In Österreich sind Langwaffen Frei ab 18 Jahren zu erwerben.Ausgenommen sind hier Halbautomaten und Repetierflinten.
Die Novelle ist nich nicht in Kraft,also sollte er sich jetzt um einer Flinte umsehen.

Re: Privatkauf einer Sportflinte

Verfasst: So 2. Jan 2011, 18:52
von gewo
Lichtgestalt hat geschrieben: Muss er nun, seit der neuen Novellierung 2010, die Wafffe beim Händler melden oder genügt Geld gegen Ware?
Bzg. muss der Verkäufer was melden? (nur interessehalber gefragt)
hi

bei kat D muss der verkauefer pruefen ob der kaeufer mind 18 jahre alt ist
ansonsten muss er garnix
weder melden noch aufschreiben

der kaeufer muss auch garnix

noch ...

Re: Privatkauf einer Sportflinte

Verfasst: So 2. Jan 2011, 19:23
von Leonardo
gewo hat geschrieben:
Lichtgestalt hat geschrieben: Muss er nun, seit der neuen Novellierung 2010, die Wafffe beim Händler melden oder genügt Geld gegen Ware?
Bzg. muss der Verkäufer was melden? (nur interessehalber gefragt)
hi

bei kat D muss der verkauefer pruefen ob der kaeufer mind 18 jahre alt ist
ansonsten muss er garnix
weder melden noch aufschreiben

der kaeufer muss auch garnix

noch ...

Muss ein Gewerblicher Händler nicht nachfragen wegen einen Waffenverbotes bzw die Abkühlfrist einhalten?Auch bei kat D ?

lg Leonardo

Re: Privatkauf einer Sportflinte

Verfasst: So 2. Jan 2011, 19:25
von gewo
Leonardo hat geschrieben: Muss ein Gewerblicher Händler nicht nachfragen wegen einen Waffenverbotes bzw die Abkühlfrist einhalten?Auch bei kat D ?
lg Leonardo
hi

gewerblicher hanelder ja
aber es war von einem privatkauf die rede ...

als privater bekommst du keien auskunft ob der kaeufer ein waffenverbot hat ... datenschutz ...
und abkuehlphase gibts auch keine ...

Re: Privatkauf einer Sportflinte

Verfasst: So 2. Jan 2011, 19:35
von Leonardo
gewo hat geschrieben:aber es war von einem privatkauf die rede ...

...

Sorry...mein Fehler....Überlesen!

lg

Re: Privatkauf einer Sportflinte

Verfasst: So 2. Jan 2011, 21:06
von Lichtgestalt
Danke für die kompetenten Antworten.

Nur interesssehalber: bei Privatverkauf von C-Waffen (z.B. Jagdgewehr) muss eine Meldung bei einem Händler gemacht werden?

Re: Privatkauf einer Sportflinte

Verfasst: So 2. Jan 2011, 21:13
von gewo
Lichtgestalt hat geschrieben:Danke für die kompetenten Antworten.

Nur interesssehalber: bei Privatverkauf von C-Waffen (z.B. Jagdgewehr) muss eine Meldung bei einem Händler gemacht werden?

hi

aktueller stand kat C.

der VERkaeufer muss sicherzustellen dass der kaeufer aelter als 18 jahre alt ist und ist VERPFLICHTET dem kauefer mitzuteilen bei welchem haendler die letzte §30 meldung (kat C) meldung gemacht wurde
sonst garnix

der KAUEFER ist VERPFLICHTET innerhalb von 4 (oder 6) wochen seine §30 meldung bei einem Buema zu machen

fuer stammkunden meist gratis
ansionsten nehmen die meist ein paar € dafuer ...

Re: Privatkauf einer Sportflinte

Verfasst: So 16. Jan 2011, 21:56
von Lichtgestalt
BigBen hat geschrieben:noch muss er bei kat. d garnichts melden, da die novellierung noch nicht in kraft getreten ist. nach dem inkrafttreten muss muss jeder erwerb von kat. c und d gemeldet werden - altbestand von kat. d musst aber nicht gemeldet werden sofern man die waffe selbst behält!
Dazu fällt mir noch eine Frage ein. Wie sieht das eigentlich bei Jemanden mit WBK oder Pass aus wenn er im Zuge der regelmäßigen Kontrollen nach weiteren Langwaffen gefragt wird?
Muss er die dann brav den Polizisten zeigen oder besser schweigen? Oder ist man dann "unzuverlässig" ;-)

Re: Privatkauf einer Sportflinte

Verfasst: So 16. Jan 2011, 22:03
von haunclesam
Du musst sie ihnen nicht zeigen! aber ich würde schon sagen, dass ich welche habe
"Da drüben im Waffenschrank sind die Kat C"
"Können wir die mal sehen?"
"Nein - gibt keinen Anlass dazu" ..

Re: Privatkauf einer Sportflinte

Verfasst: So 16. Jan 2011, 22:28
von Lichtgestalt
Kann mir nicht vorstellen, dass sich die Bullen so eine "Frechheit" gefallen lassen würden und dann erst recht Probleme machen.

Re: Privatkauf einer Sportflinte

Verfasst: So 16. Jan 2011, 22:37
von gewo
Lichtgestalt hat geschrieben:Kann mir nicht vorstellen, dass sich die Bullen so eine "Frechheit" gefallen lassen würden und dann erst recht Probleme machen.
hi

im prinzip richtig

wennst wirklich auf konfrontationskurs gehen willst dann kannst ihnen ja den erlass vorlegen wo drinnen steht dass sie im rahmen der kat B verwahrungsueberpruefung nur die ANZAHL der vorhandenen waffen anderer kategorien pruefen duerfen.

das ist zwar fuer sie ned zu 100% verbindlich, aber ein erlass ist ein erlass, so einfach drueber hinweggehen werden sie ned koennen

da ich alle meine kat C waffen gemeldet habe, wuerde ich sie ihnen vermutlich (inkl. der §30 meldungen) .... um des lieben friedens willen ... zeigen

kann aber eh jeder machen wie er will ...

Re: Privatkauf einer Sportflinte

Verfasst: So 16. Jan 2011, 23:08
von Nudnik
Wie jetzt? Ihr habt Kat C und D Waffen zuhause??? Sagt bloß Ihr habt auch mehr als 5000 Schuss Munition zuhause?

Re: Privatkauf einer Sportflinte

Verfasst: So 16. Jan 2011, 23:10
von gewo
Nudnik hat geschrieben:Sagt bloß Ihr habt auch mehr als 5000 Schuss Munition zuhause?
hi

haben vermutlich mehrere

und die haben es auch brav gemeldet
ist ja kein hexenwerk ein dreizeiliges fax zu schicken ..

;-)