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Pistole in .223 Remington

Verfasst: Sa 8. Jan 2011, 20:34
von haunclesam
Ich habe es in nem anderen Thread kurz angesprochen,
aber wären bei uns Pistolen im Kaliber .223 Remington (oder vergleichbares),
wie die Keltec PLR-16 legal, bzw. wo trifft der Gesetzgeber
die Unterscheidung zwischen (zu) kurzem Gewehr,
oder einer (fetten) Pistole?

Re: Pistole in .223 Remington

Verfasst: Sa 8. Jan 2011, 21:00
von gewo
haunclesam hat geschrieben:Ich habe es in nem anderen Thread kurz angesprochen,
aber wären bei uns Pistolen im Kaliber .223 Remington (oder vergleichbares),
wie die Keltec PLR-16 legal, bzw. wo trifft der Gesetzgeber
die Unterscheidung zwischen (zu) kurzem Gewehr,
oder einer (fetten) Pistole?
hi

da gibts was mit einer lauflaengenbeschraenkung
habs grad ned greifbar ...
31cm oder so ...

Re: Pistole in .223 Remington

Verfasst: Sa 8. Jan 2011, 21:05
von haunclesam
also unter 31cm Pistole und fertig? egal welche Muni?

Re: Pistole in .223 Remington

Verfasst: Sa 8. Jan 2011, 21:41
von zelle12
Nicht 30, nicht 31 - sondern 60
§ 3. Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen.

Re: Pistole in .223 Remington

Verfasst: Sa 8. Jan 2011, 21:45
von Charles
So ist es. Eine Faustfeuerwaffe ab 61cm Gesamtlänge ist Kategorie C. Ungeachtet dessen der Lauflänge. Lauflänge ist nur wichtig bei Flinten vom Waffengesetz her.

Re: Pistole in .223 Remington

Verfasst: Sa 8. Jan 2011, 21:47
von haunclesam
Charles hat geschrieben:So ist es. Eine Faustfeuerwaffe ab 61cm Gesamtlänge ist Kategorie C. Ungeachtet dessen der Lauflänge. Lauflänge ist nur wichtig bei Flinten vom Waffengesetz her.
außer die Halbautomaten

Re: Pistole in .223 Remington

Verfasst: Sa 8. Jan 2011, 21:51
von Floody
http://www.youtube.com/watch?v=Ii3aMTAk ... re=related" onclick="window.open(this.href);return false;

Also sollte das ja als Faustfeuerwaffe durchgehen - brauchst da ein BMI Gutachten?

Ich raff das bis heute nicht ganz welche halbautomatischen Waffen Kat A sind...

Re: Pistole in .223 Remington

Verfasst: Sa 8. Jan 2011, 22:08
von impact
So wie ich das verstanden habe gibt es per Gesetzt keine Unterscheidung von Lang oder Kurzwaffen sondern nur Kategoriespezifische Limits:
Kat.A: keine
Kat.B: keine
Kat.C: min 60cm Gesamtlänge (->sonst Kat.B)
Kat.D: min 45cm Lauflänge UND min 90cm Gesamtlänge (->sonst A)


Edit: Bis auf die eine schwindliche Sache mit den Lampen und Lasermodulen, welche beide auf "Kurzwaffen" erlaubt sind, auf "Langwaffen" jedoch ausschließlich Laser (keine "Vorrichtung zur Beleuchtung des Ziels"...) ich schätze das ist der einzige Fall bei dem die 60cm Grenze auch innerhalb der Kat. B gilt.
Aber ob ein .223 Halbautomat als "pistole" oder als "Gewehr" durchgeht ist doch egal?! ist doch eh beides Kat B... außer man will unbedingt noch ne Lampe montieren....

Re: Pistole in .223 Remington

Verfasst: Sa 8. Jan 2011, 22:12
von haunclesam
ja, aber warum müssen dann manche Waffen (OA-15 usw) als Kat B extra zugelassen werden; oder muß das theoretisch für jede einzelne Pistole auf der Welt geschehen?

Re: Pistole in .223 Remington

Verfasst: Sa 8. Jan 2011, 22:19
von impact
haunclesam hat geschrieben:ja, aber warum müssen dann manche Waffen (OA-15 usw) als Kat B extra zugelassen werden; oder muß das theoretisch für jede einzelne Pistole auf der Welt geschehen?
DAS ist eine gute Frage, das weiß ich nicht und würde mich auch interessieren...

edit: eventuell hängts mit dem Kaliber zusammen. Es wird soweit ich weiß ja zwischen Kurz- und Langwaffenkalibern unterschieden, sonst gäbe es ja diese Probleme für Lever-Action Schützen ohne WBK bei der Munitionsbeschaffung von .357, 44Mag usw nicht...


Joa, Gesetze halt... Von Logik und Effizienz fehlt jede Spur...

Re: Pistole in .223 Remington

Verfasst: Sa 8. Jan 2011, 22:21
von Charles
Bitte hinterfragt nicht die Logik des Waffengesetzes... :roll:

Re: Pistole in .223 Remington

Verfasst: Sa 8. Jan 2011, 22:26
von impact
Charles hat geschrieben:Bitte hinterfragt nicht die Logik des Waffengesetzes... :roll:
Das hab ich schon vor langer Zeit aufgegeben...

Re: Pistole in .223 Remington

Verfasst: Sa 8. Jan 2011, 23:04
von Floody
Und trotzdem geht mir noch nicht ganz ein warum manche Halbautomaten im Langwaffenkaliber erlaubt sind und manche nicht.

Es gibt ja noch andere HAs ausser die üblichen (AUG, OA-15, SIG) - die mit militärischen Vorbildern haben ja BMI Gutachten.
Haben jagdliche Halbautomaten (solche mit Verzierungen von Edel-Büchenmacher Hochnase&Co) BMI Gutachten?
Muss man Pistolen "von ausserhalb" Genehmigen lassen?
Muss man Halbautomaten "von ausserhalb" genehmigen lassen? -> Da schauts ja immer besonders übel aus, aber WARUM eigentlich. Warum gibts bei uns kein USC? SL8? KelTec SUB?

Fragen über Fragen :think:

Re: Pistole in .223 Remington

Verfasst: Sa 8. Jan 2011, 23:07
von gewo
hio

ihr seid am falschen dampfer

es gibt sehr wohl im praxiskommentar vom keplinger diese unterscheidung zwischen "echten" FFW und langwaffen HAs die unter die 60cm mindestlaenge gekuerzt wurden (oder halt so gebaut wurden)

ab einer lauflaenge von 31cm ist die waffe jedenfalls ein langwaffen HA und faellt daher unter KM auch wenn die gesamtlaenge unter 60cm bleibt

die genannte pistole in 223 ist aber glaube ich eh darunter, oder? damit waere sie klassisch KAT B, das kaliber ist unerheblich