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Uns werden immer noch vereinzelt Pronbleme wegen "zu viele falsche Einloggversuche" gemeldet. Wenn Euch sowas grundlos passiert dann bitte um Rückinfo an uns.
Solltet Ihr auf weitere Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
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Hallo Holger
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Hallo Holger
Luftdruckwaffen im Allgemeinen und Airsoftwaffen im Besonderen sind zračno oružje ("Luftwaffen") gemäß §5 (12) Zakon o Oružju ("Waffengesetz") vom 1 Juni 2007. Luftwaffen fallen §6 zufolge unter kategorije D ("Kategorie D"). Waffen der Kategorie D können gemäß §7 frei und ohne vorherige behördliche Genehmigung erworben, besessen, geführt und veräußert werden. Auch die dazugehörige Munition ist frei. Hoffe geholfen zu haben.
Re: Hallo Holger
versehentlich ein neues thema erstellt anstatt woanders zu antworten?
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Hallo Holger
Georg K hat geschrieben:Luftdruckwaffen im Allgemeinen und Airsoftwaffen im Besonderen sind zračno oružje ("Luftwaffen") gemäß §5 (12) Zakon o Oružju ("Waffengesetz") vom 1 Juni 2007. Luftwaffen fallen §6 zufolge unter kategorije D ("Kategorie D"). Waffen der Kategorie D können gemäß §7 frei und ohne vorherige behördliche Genehmigung erworben, besessen, geführt und veräußert werden. Auch die dazugehörige Munition ist frei. Hoffe geholfen zu haben.
kat d ?
führen?
bist dir sicher?
zb flinten sind kat d - erwerb und besitz ab 18 jahren frei (abkühlphase bzw. anfrage behörde bzgl. waffenverbote gilt auch hier) aber führen von kat d erfordert ebenso einen waffenpass oder eine gültige jagdkarte...
Re: Hallo Holger
1.) Wahrscheinlich nicht als post gedachtbuckshot hat geschrieben:Georg K hat geschrieben:Luftdruckwaffen im Allgemeinen und Airsoftwaffen im Besonderen sind zračno oružje ("Luftwaffen") gemäß §5 (12) Zakon o Oružju ("Waffengesetz") vom 1 Juni 2007. Luftwaffen fallen §6 zufolge unter kategorije D ("Kategorie D"). Waffen der Kategorie D können gemäß §7 frei und ohne vorherige behördliche Genehmigung erworben, besessen, geführt und veräußert werden. Auch die dazugehörige Munition ist frei. Hoffe geholfen zu haben.
kat d ?
führen?
bist dir sicher?
zb flinten sind kat d - erwerb und besitz ab 18 jahren frei (abkühlphase bzw. anfrage behörde bzgl. waffenverbote gilt auch hier) aber führen von kat d erfordert ebenso einen waffenpass oder eine gültige jagdkarte...
2.) Nicht das österreichische Waffengesetz
3.) Nicht die österreichische Kategorieeinteilung (Weil in Ö LD nicht Kat D sind)
Grüße
Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89
- herr_rhodes
- .50 BMG
- Beiträge: 540
- Registriert: Mo 10. Mai 2010, 14:51
Re: Hallo Holger
Die dazugehörige Frage steht der einfachheithalber anscheinend im Verband-Forum
!

Re: Hallo Holger
Nein. Absichtlich ein neues Thema erstellt anstatt woanders zu antworten.BigBen hat geschrieben:versehentlich ein neues thema erstellt anstatt woanders zu antworten?
Re: Hallo Holger
Genau. Und dort kann ich nicht posten.herr_rhodes hat geschrieben:Die dazugehörige Frage steht der einfachheithalber anscheinend im Verband-Forum!
Re: Hallo Holger
ich verstehe - na wir gewähren den verstoßenen gerne exil.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Hallo Holger
und wie erfährt er nun, dass die Antwort hier zu finden ist?herr_rhodes hat geschrieben:Die dazugehörige Frage steht der einfachheithalber anscheinend im Verband-Forum!

Speak softly and carry a big stick.
Wer zieht bloß den Wecker im Krokodil immer wieder auf?

Wer zieht bloß den Wecker im Krokodil immer wieder auf?

Re: Hallo Holger
Vielleicht wäre es auch interessant die Frage einzustellen, da es sonst zu einem etwas seltsamen Ratespiel verkommt.
Grüße
Sandman
Grüße
Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89
Re: Hallo Holger
es geht also offensichtlich um die frage ob nach kroatischem WaffG luftdruck-/softairwaffen frei erwerbbar und problemlos ausführbar sind.Georg K hat geschrieben:Luftdruckwaffen im Allgemeinen und Airsoftwaffen im Besonderen sind zračno oružje ("Luftwaffen") gemäß §5 (12) Zakon o Oružju ("Waffengesetz") vom 1 Juni 2007. Luftwaffen fallen §6 zufolge unter kategorije D ("Kategorie D"). Waffen der Kategorie D können gemäß §7 frei und ohne vorherige behördliche Genehmigung erworben, besessen, geführt und veräußert werden. Auch die dazugehörige Munition ist frei. Hoffe geholfen zu haben.
ich nehme an, es gibt da entsprechend günstige einkaufsmöglichkeiten, allenfalls im zuge einer urlaubsreise? bzw scheint dem post bei Verband nach der fragesteller wohl im urlaub ein bisschen ballern zu wolllen, möglicherweise indem er seine eigene mitbringt?
danke für die info.
die bei sowas leicht zu vergessende frage ist dann eher: unter welchen auflagen/kosten kann man eine luftdruckwaffe legal nach kroatien mitnehmen bzw ausführen bzw aus kroatien in AT einführen? im prinzip müsste dafür ja auch ein EFWP gelten wenn es ums mitnehmen geht bzw bei einfuhr müsste man eine einfuhrgenehmigung für stolze 56 oiros beantragen. (das hatten wir hier doch schon mal - viele werden unwissend straffällig weil sie glauben bloß weil für eine waffe kein sonstiges papierdl nötig ist könne man sie einfach so per internet in deutschland odgl bestellen und liefern alssen)
lg
Martin
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)
Re: Hallo Holger
himgritsch hat geschrieben: die bei sowas leicht zu vergessende frage ist dann eher: unter welchen auflagen/kosten kann man eine luftdruckwaffe legal nach kroatien mitnehmen bzw ausführen bzw aus kroatien in AT einführen? im prinzip müsste dafür ja auch ein EFWP gelten wenn es ums mitnehmen geht bzw bei einfuhr müsste man eine einfuhrgenehmigung für stolze 56 oiros beantragen. (das hatten wir hier doch schon mal - viele werden unwissend straffällig weil sie glauben bloß weil für eine waffe kein sonstiges papierdl nötig ist könne man sie einfach so per internet in deutschland odgl bestellen und liefern alssen)
aus meiner sicht ist das so
also entweder verbringungsgenehmigung um 56,- oder eintrag in den EFWP
ergibts sich aus dem WaffG
der § fuer die verbringungsbestimmungen ist fuer druckluftwaffen nicht ausgenommen
es seie denn es gibt da wieder eine erlass der das ganze umdreht
oder eine verordnung
aber mir ist keine bekannt ..
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Hallo Holger
Dazu kommt, wenn man von AT nach Kroatien fährt muss man entweder durch Italien und Slowenien oder zumindest durch Slowenien.
Daher stellt sich ja auch die Frage, wie ist das Mitbringen in den genannten Ländern geregelt.
Daher stellt sich ja auch die Frage, wie ist das Mitbringen in den genannten Ländern geregelt.
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Wer zieht bloß den Wecker im Krokodil immer wieder auf?

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Re: Hallo Holger
jup, hatten wir bereits durchdiskutiert, so blödsinnig bis schmerzhaft das ist, aber deine sicht hat leider absolut hand und fuß.gewo hat geschrieben:aus meiner sicht ist das so
also entweder verbringungsgenehmigung um 56,- oder eintrag in den EFWP
ergibts sich aus dem WaffG
der § fuer die verbringungsbestimmungen ist fuer druckluftwaffen nicht ausgenommen
einizige alternative wäre noch, eine anfrage an die behörde um offizielle rechtsaukunft zu stellen. in finanzfragen haben solche auskünfte sogar verbindlichen charakter. welche behörde wäre denn für so eine frage die richtige anlaufstelle? die BH wo ich auch die genehmigungen/wbks erledige?
lg
Martin
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Re: Hallo Holger
Redest Du vom österreichischen Waffengesetz? In Österreich fallen Softairs nicht unters WafG weil es keine Waffen sind.gewo hat geschrieben: aus meiner sicht ist das so
also entweder verbringungsgenehmigung um 56,- oder eintrag in den EFWP
ergibts sich aus dem WaffG
der § fuer die verbringung
Daher wirds wohl schwierig die in einen EFWP einzutragen.
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