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Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Verfasst: Fr 20. Okt 2017, 10:56
von susi
Im gesperrten thread
viewtopic.php?f=20&t=24638
schreibt @gewo am 10.1.2015:
"im waffengesetz steht ja auch dass Du Deine waffe in deiner wohnung zur selbstverteidigung bereithalten darfst und trotzdem schickens dich zum psychiater wennst das wirklich tust ..."

Ich habe meine Waffen halbgeladen im Waffenschrank verschlossen um die Waffen zur Selbstverteidigung bereit zu halten.
Muß ich davon ausgehen, daß ich nach der fälligen Waffenüberprüfung eine Vorladung zum Amtsarzt oder Psychiater bekomme?

Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Verfasst: Fr 20. Okt 2017, 11:13
von BigBen
susi hat geschrieben: Muß ich davon ausgehen, daß ich nach der fälligen Waffenüberprüfung eine Vorladung zum Amtsarzt oder Psychiater bekomme?
Vermutlich.

susi

Verfasst: Fr 20. Okt 2017, 11:14
von susi
Worauf stützt sich Deine Vermutung?

Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Verfasst: Fr 20. Okt 2017, 11:16
von SIPR
Weil du vor deiner eigenen Waffe Angst hast.

Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Verfasst: Fr 20. Okt 2017, 11:17
von Jo_Kux
BigBen hat geschrieben:
susi hat geschrieben: Muß ich davon ausgehen, daß ich nach der fälligen Waffenüberprüfung eine Vorladung zum Amtsarzt oder Psychiater bekomme?
Vermutlich.
Ich muss also zum Püschater wenn ich es so handhabe wie es im Gesetz steht?
Na dann ab zum Doc, ich freu mich auf das Gespräch.

Re: susi

Verfasst: Fr 20. Okt 2017, 11:17
von BigBen
susi hat geschrieben:Worauf stützt sich Deine Vermutung?
Nur so ein Bauchgefühl.

Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Verfasst: Fr 20. Okt 2017, 11:18
von BigBen
Jo_Kux hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:
susi hat geschrieben: Muß ich davon ausgehen, daß ich nach der fälligen Waffenüberprüfung eine Vorladung zum Amtsarzt oder Psychiater bekomme?
Vermutlich.
Ich muss also zum Püschater wenn ich es so handhabe wie es im Gesetz steht?
Na dann ab zum Doc, ich freu mich auf das Gespräch.
Bei dir halte ich es auch für möglich, aber bei Weitem nicht so wahrscheinlich wie bei susi.

Re: susi

Verfasst: Fr 20. Okt 2017, 11:20
von Perock
BigBen hat geschrieben:
susi hat geschrieben:Worauf stützt sich Deine Vermutung?
Nur so ein Bauchgefühl.
:lol: sehr geil Ben :mrgreen:

Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Verfasst: Fr 20. Okt 2017, 11:21
von Calcipher
Das 'zur Selbstverteidigung Bereithalten' ist ja wohl nur dann sinnvoll wenn die Waffe einsatzbereit ist. Was ist denn daran jetzt wieder verwerflich? Ich hatte schon x Überprüfungen und zumindest meine Glock liegt immer geladen im Tresor. War noch nie ein Thema.

Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Verfasst: Fr 20. Okt 2017, 11:22
von Jo_Kux
Da scheint wohl schon jemand persönliche Erfahrungen mit Püscherl gemacht zu haben ;-)
Denk ich mir aber eh schon lang.

Re: susi

Verfasst: Fr 20. Okt 2017, 11:28
von susi
BigBen hat geschrieben:
susi hat geschrieben:Worauf stützt sich Deine Vermutung?
Nur so ein Bauchgefühl.
Du beantwortest eine rechtliche Frage bezüglich der gesetzeskonformen Verwahrung von Schußwaffen mit Hilfe deines Bauchgefühls? :o

Re: susi

Verfasst: Fr 20. Okt 2017, 11:38
von Perock
susi hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:
susi hat geschrieben:Worauf stützt sich Deine Vermutung?
Nur so ein Bauchgefühl.
Du beantwortest eine rechtliche Frage bezüglich der gesetzeskonformen Verwahrung von Schußwaffen mit Hilfe deines Bauchgefühls? :o
So Wahlkampf ist vorbei,jetzt ist wieder mehr Zeit übrig da die Partei eh defacto nimma mehr mit plauschen darf :D , da hat sich DER Susi wieder gedacht ''schaun ma mal wieder zu die Waffennarren und sekkieren mas''
Willkommen zurück :clap:

Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Verfasst: Fr 20. Okt 2017, 11:49
von gewo
Calcipher hat geschrieben:Das 'zur Selbstverteidigung Bereithalten' ist ja wohl nur dann sinnvoll wenn die Waffe einsatzbereit ist. Was ist denn daran jetzt wieder verwerflich? Ich hatte schon x Überprüfungen und zumindest meine Glock liegt immer geladen im Tresor. War noch nie ein Thema.
in kurzform:

es gibt im ris den fall des waffenbesitzers der beim -angekündigten - verwahrungsbesuch die waffe geladen am tisch liegen hatte und der auch dazu angab dass er grundsaetzlich eine geladene waffe zuhause neben sich liegen hat

als grund dafuer gab er an dass es ja einbrecher gäbe, er sich bedroht fuehlt, er sich verteidigen will wenn er ueberfallen wird und dass so viele auslaender im land sind und dass es ja im gesetz steht und er das darf

der sachbearbeiter der waffenbehoerde hat recherchiert
es wurde noch nie ueberrfallen
es wurde bei ihm noch nie eingebrochen
es wurde auch ganzen haus in dem er wohnt noch nicht eingebrochen
er hatte noch nie eine bedrohung gemeldet

daraufhin hat der sachbearbeiter der behoerde ihm eine vorladung zum psychiater geschickt weil fuer ihn aufgrund der umstaende die moeglichkeit bestand dass derjenige unvorsichtig mit waffen umgeht

zum psychodoc ging er nicht
drauf hat man ihm die wbk entzogen

ich suchsjetzt aber ned raus aus dem ris .,,,

Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!

Verfasst: Fr 20. Okt 2017, 11:50
von Balistix
Passend dazu...

[youtube]https://youtu.be/TJL4Y3aGPuA[/youtube]

Re: susi

Verfasst: Fr 20. Okt 2017, 12:04
von BigBen
susi hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:
susi hat geschrieben:Worauf stützt sich Deine Vermutung?
Nur so ein Bauchgefühl.
Du beantwortest eine rechtliche Frage bezüglich der gesetzeskonformen Verwahrung von Schußwaffen mit Hilfe deines Bauchgefühls? :o
Nachdem der Gesetzestext für dich ja irrelevant zu sein scheint ist mein Bauchgefühl genausoviel wert wie irgendwelche Meinungen.