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Waffenrechtliche Konsequenzen - Abschaffung der Wehrpflicht

Verfasst: Mo 17. Jan 2011, 19:59
von eXistenZ
Sollte es zu einer Abschaffung der Wehrpflicht kommen könnte dies zu einer waffenrechtlichen Konsequenz, betreffend des 15-jährigen Kat. B Waffenverbots für ehemalige Zivildiener die sich noch in der Verbotsphase befinden, führen. Ebenfalls könnten jene Ex-Zivis die Jagdprüfung ablegen und die Jagdpraxis ausüben.

Aus einer liberalen waffenrechtlichen Sicht wäre die Aufhebung des Waffenverbots sehr wünschenswert.

Wird diese Schlußfolgerung (sofern es tatsächlich zu einer Abschaffung der Wehrpflicht kommen sollte) Realität werden oder wird das Waffenverbot für Ex-Zivis weiterhin Gültigkeit haben? - Was meint ihr?

Re: Waffenrechtliche Konsequenzen - Abschaffung der Wehrpfli

Verfasst: Mo 17. Jan 2011, 21:06
von thisdan
Ich denke das Waffenverbot wird fallen.

Warum? Naja, wegen der Verfassung halt, Stichwort Artikel 7 BVG - Gleichbehandlungsgebot.

Wenn die Wehrpflicht weg ist, gibts entweder Zivildienst für alle (auch für Frauen!!) oder für niemanden mehr. Wenns anders kommt bin ich sicher nicht der einzige der den Verfassungsgerichtshof belästigen wird :whistle:

Daraus folgt klarerweise, dass etweder niemand mehr ein Waffenverbot bekommt oder aber alle (wäre echt irre, ist aber eh sehr unwahrscheinlich).

Die bestehenden Waffenverbote werden vermutlich nicht aufgehoben sondern laufen dann halt sukzessive ab. Also der Zivi-"Altbestand" wird vermutlich keine Vorteile aus der Abschaffung der Wehrpflicht ziehen, in Zukunft ist aber Jagdschein & Zivildienst kein Problem mehr.

Re: Waffenrechtliche Konsequenzen - Abschaffung der Wehrpfli

Verfasst: Mo 17. Jan 2011, 21:31
von gewo
thisdan hat geschrieben:... Also der Zivi-"Altbestand" wird vermutlich keine Vorteile aus der Abschaffung der Wehrpflicht ziehen...
hi

das glaube ich nicht

spaetestens wenn der erste zivi (nue) einen antrag auf WBK stellt und die WBK bekommt ist das erst recht wieder ein gleichbehandlungsverbot

wenn es die politik aber auf die spitze treiben will dann musst du wirklich auf den anlassfall warten um klagen zu koennen

also ein zivi (neu) muss dann mit 21jahren (also fruehestens 5 jahre nach seiner stellung) die WBK beantragen und auch bekommen

udn ab dann verfahren beim verfassungsgerichtshof ..

dauert ah a paar tage ..

;-(

Re: Waffenrechtliche Konsequenzen - Abschaffung der Wehrpfli

Verfasst: Mo 17. Jan 2011, 22:08
von thisdan
Es wird keine Zivi(neu) geben meiner bescheidenen Meinung nach.

Das wird dann ganz anders heißen und von da weg keine Gleichbahandlungssache sein. Ich kann mir einfach keine Liberalisierung in AT vorstellen. Nennt mich da paranoid wenn ihr wollt.

Re: Waffenrechtliche Konsequenzen - Abschaffung der Wehrpfli

Verfasst: Mo 17. Jan 2011, 22:11
von Steelman
@ trisdan,

nein, ich nenne das sicher nicht paranoid!

Ich glaube eher, es kommt noch schlimmer.

LG Steelman

Re: Waffenrechtliche Konsequenzen - Abschaffung der Wehrpfli

Verfasst: Mo 17. Jan 2011, 22:37
von Floody
Nichts wird sich ändern :shifty:

Re: Waffenrechtliche Konsequenzen - Abschaffung der Wehrpfli

Verfasst: Mo 17. Jan 2011, 23:17
von quildor82
Steelman hat geschrieben:@ trisdan,

nein, ich nenne das sicher nicht paranoid!

Ich glaube eher, es kommt noch schlimmer.

LG Steelman

:eusa-pray: ich bete das du unrecht hast

Re: Waffenrechtliche Konsequenzen - Abschaffung der Wehrpfli

Verfasst: Di 18. Jan 2011, 00:03
von sf77
Lt. §5 abs.5 zdg können auch jetzt schon exzivis vor ablauf der 15 jahre zur polizei, sportschützen oder jäger werden. Die sicherheitsdirektion muss nur einen ausnahmebescheid ausstellen.
Gesetz gilt seid 1.11.2010.

Re: Waffenrechtliche Konsequenzen - Abschaffung der Wehrpfli

Verfasst: Di 18. Jan 2011, 00:09
von Vintageologist
eXistenZ hat geschrieben:Sollte es zu einer Abschaffung der Wehrpflicht kommen könnte dies zu einer waffenrechtlichen Konsequenz, betreffend des 15-jährigen Kat. B Waffenverbots für ehemalige Zivildiener die sich noch in der Verbotsphase befinden, führen. Ebenfalls könnten jene Ex-Zivis die Jagdprüfung ablegen und die Jagdpraxis ausüben.

Aus einer liberalen waffenrechtlichen Sicht wäre die Aufhebung des Waffenverbots sehr wünschenswert.

Wird diese Schlußfolgerung (sofern es tatsächlich zu einer Abschaffung der Wehrpflicht kommen sollte) Realität werden oder wird das Waffenverbot für Ex-Zivis weiterhin Gültigkeit haben? - Was meint ihr?
Das Waffenverbot für Zivis ist doch so und so ausgehebelt mit der Gesetzesnovelle, oder?

Re: Waffenrechtliche Konsequenzen - Abschaffung der Wehrpfli

Verfasst: Di 18. Jan 2011, 00:21
von Incite
Vintageologist hat geschrieben:
eXistenZ hat geschrieben:Sollte es zu einer Abschaffung der Wehrpflicht kommen könnte dies zu einer waffenrechtlichen Konsequenz, betreffend des 15-jährigen Kat. B Waffenverbots für ehemalige Zivildiener die sich noch in der Verbotsphase befinden, führen. Ebenfalls könnten jene Ex-Zivis die Jagdprüfung ablegen und die Jagdpraxis ausüben.

Aus einer liberalen waffenrechtlichen Sicht wäre die Aufhebung des Waffenverbots sehr wünschenswert.

Wird diese Schlußfolgerung (sofern es tatsächlich zu einer Abschaffung der Wehrpflicht kommen sollte) Realität werden oder wird das Waffenverbot für Ex-Zivis weiterhin Gültigkeit haben? - Was meint ihr?
Das Waffenverbot für Zivis ist doch so und so ausgehebelt mit der Gesetzesnovelle, oder?
Ja, es kommt aber drauf an welche Voraussetzungen die Behörde hat um einem Zivi eine WBK auszustellen. Alle die jetzt um die Aufhebung angesucht haben sind ja nur Versuchskarnickel ;)

lg

Re: Waffenrechtliche Konsequenzen - Abschaffung der Wehrpfli

Verfasst: Di 18. Jan 2011, 06:42
von HEAVY DUTY
eXistenZ hat geschrieben:Ebenfalls könnten jene Ex-Zivis die Jagdprüfung ablegen und die Jagdpraxis ausüben.
Dürfen´s das ned sowieso? Mich hat bei meiner Jagdprüfung niemand nach meinem Wehrdienst gefragt. Nur beim Antrag für die WBK.

L.G.
jeepman