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Einfuhr von Waffen aus einem Drittstaat
Verfasst: Do 2. Nov 2017, 13:30
von dennis
Hallo,
ich wollte wissen unter welchen Umständen man zb eine Waffe in den USA kaufen kann sie nach Österreich einführt und dann Registriert. Hat jemand damit Erfahrung? Was muss ich wo vorlegen und melden damit das klappt? kurze knackige Antworten wären super
vielen Danks für die hilfreichen Antworten schon mal

Re: Einfuhr von Waffen aus einem Drittstaat
Verfasst: Do 2. Nov 2017, 15:15
von Robiwan
Ich nehme mal an du meinst Eigenimport.
Du musst zuerst das Teil erfolgreich exportieren => teure Exportlizenz vom D.O.C. für ITAR-Produkte erwerben.
Ansonsten:
* Kat B Waffen: österr. WBK/WP muss vorliegen / Kat C keine weiteren Einschränkungen (
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 50150.html)
* Waffe muss von einem Händler registriert werden, ev. vorher zum Beschuss
Re: Einfuhr von Waffen aus einem Drittstaat
Verfasst: Do 2. Nov 2017, 15:31
von JollyJumper
Der Kauf in den USA ist auch nicht "mal eben so" wie man vielleicht denken könnte... Dann legaler Export, legaler Import. Das kostet alles SEHR VIEL Geld und Zeit. Deswegen praktiziert es auch niemand bis auf ein paar wenige Generalimporteure.
Re: Einfuhr von Waffen aus einem Drittstaat
Verfasst: Do 2. Nov 2017, 15:55
von dennis
hm nagut, ich bedanke mich trotzdem für die schnellen antworten!

Re: Einfuhr von Waffen aus einem Drittstaat
Verfasst: Do 2. Nov 2017, 16:54
von Promo
Die folgenden Angaben beschränken sich rein auf die Importvorschriften in Österreich und lassen eventuelle Exportbeschränkungen vollkommen außer Acht.
Kat.A.:
§ 17 Waffen: keine vorherige Importbewilligung notwendig, entsprechende § 17 Bewilligung auf WP/WBK erforderlich
§ 18 Waffen: vorherige Einfuhrbewilligung des BMI notwendig
Kat.B: keine vorherige Importbewilligung notwendig (ausgenommen Drittstaaten die EU-Staaten gleichgestellt sind, etwa Schweiz - hier EU-Importbewilligung notwendig). WBK/WP erforderlich
Kat.C und D: keine vorherige Importbewilligung notwendig (ausgenommen Drittstaaten die EU-Staaten gleichgestellt sind, etwa Schweiz - hier EU-Importbewilligung notwendig). Volljährigkeit erforderlich
Gesonderte Embargos (Russland, Nordkorea, etc.) beachten, diese machen einen Import eventuell dennoch unmöglich.
Re: Einfuhr von Waffen aus einem Drittstaat
Verfasst: Do 2. Nov 2017, 16:59
von maggus
Frag mal in DE bei TheDuke (
www.theduke.de)