Fristen bei Erweiterung?
Verfasst: Mi 15. Nov 2017, 11:08
Habe leider meinen Erweiterungsantrag von 5 auf 10 Plätze von meinem Sachbearbeiter wieder mitbekommen bzw. wurde dieser nicht weiter bearbeitet - Begründung war dass ich die WBK erst seit 2015 (Erstausstellung) habe und bereits auf 5 Plätze erweitert wurde bzw. ich die WBK noch nicht 5 Jahre habe.Dabei legte er sich jetzt nicht komplett quer sondern meinte nur dass die Zeit zur letzten Erweiterung zu knapp sei und eine nochmalige Erweiterung deshalb nicht begründbar sei - dieser Weg sei vom Ministerium her so vorgesehen.
Mein Antrag war eigentlich recht gut ausformuliert und bezog sich auf §23 Abs 2 und nicht 2b (Grund der Erweiterung: IPSC),bin in 3 Schützenvereinen Mitglied inkl. Trainingsbestätigung und 24 Ergebnislisten von Bewerben beigelegt die alle nach ISSF/SGKP Regelwerk abgehalten wurden.
Im WaffG selber steht ja nichts von irgendwelchen Fristen ab wann man wieder erweitern kann sofern ein Grund dafür vorliegt. Gibt es dazu viell eine "Weisung von Oben" die eine Frist setzt?
Ich habe jetzt mal darauf verzichtet mir einen negativen Bescheid ausstellen zu lassen und die Sache so zur Kenntnis genommen,weiss nicht ob es sich auszahlt hier die Sache einem Juristen zu übergeben wenn man sowieso den Kürzeren zieht - oder wäre die Sache durchstreitbar?
Mein Antrag war eigentlich recht gut ausformuliert und bezog sich auf §23 Abs 2 und nicht 2b (Grund der Erweiterung: IPSC),bin in 3 Schützenvereinen Mitglied inkl. Trainingsbestätigung und 24 Ergebnislisten von Bewerben beigelegt die alle nach ISSF/SGKP Regelwerk abgehalten wurden.
Im WaffG selber steht ja nichts von irgendwelchen Fristen ab wann man wieder erweitern kann sofern ein Grund dafür vorliegt. Gibt es dazu viell eine "Weisung von Oben" die eine Frist setzt?
Ich habe jetzt mal darauf verzichtet mir einen negativen Bescheid ausstellen zu lassen und die Sache so zur Kenntnis genommen,weiss nicht ob es sich auszahlt hier die Sache einem Juristen zu übergeben wenn man sowieso den Kürzeren zieht - oder wäre die Sache durchstreitbar?