Seite 1 von 1

Fristen bei Erweiterung?

Verfasst: Mi 15. Nov 2017, 11:08
von 30-06
Habe leider meinen Erweiterungsantrag von 5 auf 10 Plätze von meinem Sachbearbeiter wieder mitbekommen bzw. wurde dieser nicht weiter bearbeitet - Begründung war dass ich die WBK erst seit 2015 (Erstausstellung) habe und bereits auf 5 Plätze erweitert wurde bzw. ich die WBK noch nicht 5 Jahre habe.Dabei legte er sich jetzt nicht komplett quer sondern meinte nur dass die Zeit zur letzten Erweiterung zu knapp sei und eine nochmalige Erweiterung deshalb nicht begründbar sei - dieser Weg sei vom Ministerium her so vorgesehen.
Mein Antrag war eigentlich recht gut ausformuliert und bezog sich auf §23 Abs 2 und nicht 2b (Grund der Erweiterung: IPSC),bin in 3 Schützenvereinen Mitglied inkl. Trainingsbestätigung und 24 Ergebnislisten von Bewerben beigelegt die alle nach ISSF/SGKP Regelwerk abgehalten wurden.
Im WaffG selber steht ja nichts von irgendwelchen Fristen ab wann man wieder erweitern kann sofern ein Grund dafür vorliegt. Gibt es dazu viell eine "Weisung von Oben" die eine Frist setzt?
Ich habe jetzt mal darauf verzichtet mir einen negativen Bescheid ausstellen zu lassen und die Sache so zur Kenntnis genommen,weiss nicht ob es sich auszahlt hier die Sache einem Juristen zu übergeben wenn man sowieso den Kürzeren zieht - oder wäre die Sache durchstreitbar?

Re: Fristen bei Erweiterung?

Verfasst: Mi 15. Nov 2017, 11:15
von piefke
Ich würde zunächst mal den Ball flach halten und mir mit einem Wechselsystem aushelfen.
Deine Frau und /oder Mutter hast du schon zum WBK lösen geschickt ,bevor du ein juristisches Faß aufmachst?

Re: Fristen bei Erweiterung?

Verfasst: Mi 15. Nov 2017, 11:20
von hmg382
30-06 hat geschrieben: Gibt es dazu viell eine "Weisung von Oben" die eine Frist setzt?
Ich würde vermuten, dass hier wieder die üblicher Behördenwillkür ("Ermessen") zum Ausdruck kommt. 2 Kollegen haben letztes Jahr mit entsprechendem Schrieb vom Verein von 2 auf 10 erweitert ... oft hängt's davon ab, wo du wohnst ... leider :roll:

Re: Fristen bei Erweiterung?

Verfasst: Mi 15. Nov 2017, 11:49
von bino71
30-06 hat geschrieben:Ich habe jetzt mal darauf verzichtet mir einen negativen Bescheid ausstellen zu lassen und die Sache so zur Kenntnis genommen,weiss nicht ob es sich auszahlt hier die Sache einem Juristen zu übergeben wenn man sowieso den Kürzeren zieht - oder wäre die Sache durchstreitbar?
Du würdest es nur für Dich und möglicherweise den Bezirk erstreiten,
da es entweder eine Weisung gibt oder eben im "Ermessen" liegt.
Wenn Du "verlierst" (durch alle Instanzen), dann hast eh nur 3 Jahre zu warten (weniger, weil die Gerichte brauchen sicher 1-2 Jahre)
und die Wartezeit hast dann so oder so.

Re: Fristen bei Erweiterung?

Verfasst: Mi 15. Nov 2017, 12:01
von gewo
bino71 hat geschrieben:..
Du würdest es nur für Dich und möglicherweise den Bezirk erstreiten,
....
nur fuer dich

auch wenn irgendwelche demokratieromantiker meinen es waere jeder gleich ..
es stimmt nicht

es ist voellig rechtmaessig wenn der franz zwei haeuser weiter bei dir eine erweiterung von 2 auf 20 bekommt nur mit einer speisekarte vom kirchenwirt als beilage zum antrag, und du bekommst trotz 25 passender ergebnisslisten keine

es gibt zwar einen gleichbehandlungsgrundsatz der - ganz am ende, erst beim hoechstgericht - greifen wuerde, aber im falle von ermessensentscheidungen gilt der nicht zwingend

Re: Fristen bei Erweiterung?

Verfasst: Mi 15. Nov 2017, 12:09
von 30-06
also ist die Frist in der man Erweitern kann durch "Ermessen der Behörde" gedeckt.....das wollt ich eigentlich wissen,na dann hab ich daweil halt Pech ghabt.

Re: Fristen bei Erweiterung?

Verfasst: Mi 15. Nov 2017, 14:48
von Balistix
Gesetzliche Frist gibt es beim Abs 2 keine, wohl aber beim 2b. Kann gut sein dass der SB da was durcheinander haut. Gerade der Hinweis auf die 5 Jahre klingt danach.

Ich hab dazu hier mal einen längeren Beitrag gepostet: viewtopic.php?f=20&t=32592&p=605872

Re: Fristen bei Erweiterung?

Verfasst: Mi 15. Nov 2017, 14:50
von doorman
Darf man Fragen bei welcher BH (Bundesland) du den Antrag gestellt hast?