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Steyr AUG Z A3 nach Deutschland mitnehmen

Verfasst: Mo 20. Nov 2017, 09:15
von The_Governor
Hallo zusammen,
da ich vom Verein keine befriedigende Antwort bekommen habe, frage ich hier nochmal:

Lt. diesem Text sind Bullpup-Waffen in Deutschland vom sportlichen Schießen ausgenommen. Es gibt wohl eine Ausnahme in Form des deutschen AUG Z „Sport“, das allerdings nicht unserem AUG Z A3 entspricht (kein Vordergriff usw.). Darf ich mein österr. AUG Z A3 dann mit nach Deutschland zur Verein-Landesmeisterschaft nehmen?
Halbautomatische Langwaffen, die einer Kriegswaffe ähnlich sehen UND bei denen die Lauflänge kleiner als 42 cm, oder die Hülsenlänge kleiner als 40 mm, oder die der Bullpup Bauweise entsprechen sind vom Schießsport ausgenommen. Siehe § 6 AWaffV, Abs. 1, Punkt 2.

Re: Steyr AUG Z A3 nach Deutschland mitnehmen

Verfasst: Mo 20. Nov 2017, 09:27
von DerDaniel
Mitnehmen darfst du sie, aber eben nicht am Bewerb damit teilnehmen.

Re: Steyr AUG Z A3 nach Deutschland mitnehmen

Verfasst: Mo 20. Nov 2017, 09:28
von Bell
versteh ich da was falsch, oder steht da, dass der Verein(sterreich) „seine“ LM in DE veranstaltet? [emoji15]


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Re: Steyr AUG Z A3 nach Deutschland mitnehmen

Verfasst: Mo 20. Nov 2017, 09:29
von Balistix
Das ist korrekt. Der Verein trägt seine Veranstaltung in Lindau/Bayern (wenige km hinter der österreichischen Grenze) aus.

Re: Steyr AUG Z A3 nach Deutschland mitnehmen

Verfasst: Mo 20. Nov 2017, 09:36
von The_Governor
Toll. Also ist eine Teilnahme mit meinem AUG Z A3 hinfällig? Wenn es ein österreichischer Bewerb ist und kein deutscher, dann dürfte ich ja wieder teilnehmen. Darf ich eigentlich damit in Lindau trainieren mit EU-Feuerwaffenpass?

Re: Steyr AUG Z A3 nach Deutschland mitnehmen

Verfasst: Mo 20. Nov 2017, 10:42
von DerDaniel
Tobi1987 hat geschrieben:Darf ich eigentlich damit in Lindau trainieren mit EU-Feuerwaffenpass?
Grundsätzlich ja, die Waffe ist in D an sich nicht verboten, nur nicht zum Sport zugelassen.
Problem ist halt die Einladung zu bekommen, die du brauchst um die Waffe einzuführen (siehe EUFWP Diskussionen). Du kannst was Sport angeht theoretisch keine passende Einladung bekommen, da es wie gesagt keine sportliche Disziplin gibt, die du hier schießen darfst.

Re: Steyr AUG Z A3 nach Deutschland mitnehmen

Verfasst: Mo 20. Nov 2017, 10:49
von The_Governor
Die Einladung wäre dann ja der Bewerb vom Verein. Kann man eine Einladung zum Training ausstellen lassen? Z.B. ein Zettel mit den Öffnungszeiten mit Stempel vom Verein drauf?

Re: Steyr AUG Z A3 nach Deutschland mitnehmen

Verfasst: Mo 20. Nov 2017, 11:04
von DOUBLEACTION
edit5678910

Re: Steyr AUG Z A3 nach Deutschland mitnehmen

Verfasst: Mo 20. Nov 2017, 11:07
von gewo
wie ueblich ein ungeregeltes thema

lt den gesetzlichen regelungen muessten die einzelnen mitgliedsstaaten jeweils wechselseitig bekannt geben welche waffen sie im rahmen der einreise mit dem EFWP nicht akzeptieren
diese waffentypen wuerden dann von den jeweils anderen staaten nur mit dem zusatz in den EUFWP eingetragen dass diese eben nicht in jene staaten mitgenommen werden duerfen die das ausgeschlossen haben

weder deutschland noch oesterreich haben bisher derartige "sperrmeldungen" an die anderen staaten geschickt

ich habe letztens auf der IWA beim deutschen BKA workshop das thema angesprochen

der (ranghohe) beamte dort hat mir dringendst abgeraten davon mit einem EUFWP mit einer waffe einzureisen die laut deutsche bestimmungen nicht besessen werden darf
auf meinen vorhalt welche rechtsgrundlage er dafuer als basis nimmt hat er gemeint die rechtslage sei so wie sie sei, ob die innerstaatlichen "sperr"meldungen erstattet wurden oder nicht sei ein bilaterales thema, und ob der sperrvermerk im EUFWP eingetragen werden oder nicht sein lediglich ein kosmetisches thema, das haette auf den rechtsbestand keine auswirkung

fuer AUG-Z unter 545mm lauflaenge gibt es keine sportordnung
waffen fuer die es keine sportordnung gibt duerfen von sportschuetzen in DE weder erworben noch besessen werden
AUG-Z mit vorderschaft klappgriff so wie bei uns in AT im verkauf sind in DE nicht als zivile waffe eingestuft

so zumindestens die auskunft des deutschen BKA juristen auf der IWA im maerz 2017

Re: Steyr AUG Z A3 nach Deutschland mitnehmen

Verfasst: Mo 20. Nov 2017, 11:35
von piefke
Grundsätzlich müsste dies der Verein mit dem Landratsamt in Lindau klären, du bist ja sicher nicht der einzige mit nem Steyr Aug der da hin will.
Grundsätzlich ist aber keine zivile Version aus AT in Deutschland Kat A.

Re: Steyr AUG Z A3 nach Deutschland mitnehmen

Verfasst: Mo 20. Nov 2017, 12:25
von The_Governor
Ich leih mit die Standwaffe, eine Schmeisser, aus. Das Theater ist mir zu blöd. Danke an gewo und alle anderen für die Aufklärung!

Vom Verein wurde nur darauf hingewiesen, dass die Lauflänge über 16,75“ sein muss. Das mit dem Bullpup-Anscheins-Blödsinn haben wir zufällig entdeckt. Somit recht gefährlich, wer weiß, ob die bei einer öffentlichen Veranstaltung nicht doch mal kontrollieren kommen und dann fahren sie mit einem Kofferraum voller "illegaler" AUGs wieder weg.

Ich jedenfalls nehme das AUG nicht mehr mit nach Deutschland, wo die Gesetze doch tatsächlich noch eine Spur unlogischer zu sein scheinen als bei uns. Hätte nicht gedacht, dass man das noch überbieten kann. Gratulation.

Re: Steyr AUG Z A3 nach Deutschland mitnehmen

Verfasst: Mo 20. Nov 2017, 12:59
von DerDaniel
Ich kann grundsätzlich nur davon Abraten Kat. B HA Langwaffen in irgend ein EU Land auf Basis des EUFWP mitzunehmen, da nirgends niedergeschrieben ist, dass die fremde Einstufung anerkannt wird. Beim deutschen AR15 fehlt z.B. der Stift in der Barrelextension für AT und umgekehrt sind die AT Versionen aufgrund des Stifts in D nicht eingestuft, da die wesentlichen Teile so weit verändert wurden, dass die deutschen Einstufungen nicht greifen. Ergo ist jeder der nach D mit seiner Austria Version kommt, mit einer nicht eingestuften Waffe, die er nicht besitzen darf, unterwegs.
Besser noch mit den ganzen deutschen HAs, die in D nicht eingestuft sind, aber brav als Kat. B im EUFWP stehen. Wenn damit jemand bei euch einreist, ist Land unter...

Re: Steyr AUG Z A3 nach Deutschland mitnehmen

Verfasst: Mo 20. Nov 2017, 13:32
von The_Governor
Dann darf ein Deutscher mit seiner Saiga auch nicht nach Österreich zum Schießen kommen.

Re: Steyr AUG Z A3 nach Deutschland mitnehmen

Verfasst: Mo 20. Nov 2017, 13:41
von Bell
DerDaniel hat geschrieben:Ich kann grundsätzlich nur davon Abraten Kat. B HA Langwaffen in irgend ein EU Land auf Basis des EUFWP mitzunehmen, da nirgends niedergeschrieben ist, dass die fremde Einstufung anerkannt wird. Beim deutschen AR15 fehlt z.B. der Stift in der Barrelextension für AT und umgekehrt sind die AT Versionen aufgrund des Stifts in D nicht eingestuft, da die wesentlichen Teile so weit verändert wurden, dass die deutschen Einstufungen nicht greifen. Ergo ist jeder der nach D mit seiner Austria Version kommt, mit einer nicht eingestuften Waffe, die er nicht besitzen darf, unterwegs.
Besser noch mit den ganzen deutschen HAs, die in D nicht eingestuft sind, aber brav als Kat. B im EUFWP stehen. Wenn damit jemand bei euch einreist, ist Land unter...
bitte die entsprechende, rechtliche quelle zitieren!


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Re: Steyr AUG Z A3 nach Deutschland mitnehmen

Verfasst: Mo 20. Nov 2017, 13:49
von gewo
Bell hat geschrieben:
DerDaniel hat geschrieben:Ich kann grundsätzlich nur davon Abraten Kat. B HA Langwaffen in irgend ein EU Land auf Basis des EUFWP mitzunehmen, da nirgends niedergeschrieben ist, dass die fremde Einstufung anerkannt wird. Beim deutschen AR15 fehlt z.B. der Stift in der Barrelextension für AT und umgekehrt sind die AT Versionen aufgrund des Stifts in D nicht eingestuft, da die wesentlichen Teile so weit verändert wurden, dass die deutschen Einstufungen nicht greifen. Ergo ist jeder der nach D mit seiner Austria Version kommt, mit einer nicht eingestuften Waffe, die er nicht besitzen darf, unterwegs.
Besser noch mit den ganzen deutschen HAs, die in D nicht eingestuft sind, aber brav als Kat. B im EUFWP stehen. Wenn damit jemand bei euch einreist, ist Land unter...
bitte die entsprechende, rechtliche quelle zitieren!
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naja
dafuer dass es in deutschland KEINE einstufung der oesterreichischen AUGs gibt (das sind ANDERE als jene die es bei uns in AT zu kaufen gibt) wird es wohl keine rechtliche quelle geben .,.. aber es reicht wohl dass extra die griffe vorne wegmussten damit es verkauft werden darf in DE ...

die sache mit der AR verstiftung ..... sehe ich ned als echtes problem .... aber weisst eh ... deutschland ... alles ist moeglich