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Versand von Luftdruckwaffen nach Deutschland
Verfasst: Mo 4. Dez 2017, 06:41
von Georgi
Guten Morgen.
Wie sieht es rechtlich aus mit dem Versand eines Luftdruckgewehrs (mit Joulebegrenzung) von Österreich nach Deutschland (privat zu privat)?
Bitte um Antworten bzw. hat jemand von euch Erfahrung damit?
Re: Versand von Luftdruckwaffen nach Deutschland
Verfasst: Mo 4. Dez 2017, 07:47
von loksi67
wenn es unter 7,5J und ein "F" zeichen darauf hat geht es problemlos
Re: Versand von Luftdruckwaffen nach Deutschland
Verfasst: Mo 4. Dez 2017, 08:05
von Georgi
Super danke!
Re: Versand von Luftdruckwaffen nach Deutschland
Verfasst: Mo 4. Dez 2017, 08:40
von spareribs
Geht genauso aus der BRD....habe vor kurzem ein neues Luftgewehr gekauft..... MIT EXPORTFEDER...zum selbereinbau....bei manchen Luftgewehrmarken
ist das wesentlich billiger als bei uns

, obwohl ich lieber in Österreich kaufe, aber zuviel Deppensteuer will ich aber auch nicht blechen !
Re: Versand von Luftdruckwaffen nach Deutschland
Verfasst: Mo 4. Dez 2017, 10:05
von Promo
Nachdem es hier um den Export von Österreich nach Deutschland geht:
Von der österreichischen Seite her ist es vollkommen problemlos, sofern das Kaliber des Luftdruckgewehres nicht 6mm oder mehr beträgt. Du brauchst für den Verkauf keine Ausfuhrgenehmigung.
Von der deutschen Seite ist es mW so, dass ein Luftdruckgewehr zwingend maximal 7.5 Joule Mündungsenergie aufweisen darf und auch eine F-Stempelung im Fünfeck aufweisen muss (sofern es nur vor 1971, oder irgendsowas) gebaut wurde.
Re: Versand von Luftdruckwaffen nach Deutschland
Verfasst: Mo 4. Dez 2017, 12:28
von Kriss
spareribs hat geschrieben:Geht genauso aus der BRD....habe vor kurzem ein neues Luftgewehr gekauft..... MIT EXPORTFEDER...zum selbereinbau....bei manchen Luftgewehrmarken
ist das wesentlich billiger als bei uns

, obwohl ich lieber in Österreich kaufe, aber zuviel Deppensteuer will ich aber auch nicht blechen !
Obwohl du da auch aufpassen musst, ein paar Gewehre sind (z.b. Gamo) noch zusätzlich mit einer Bohrung im Kolben versehen. Da hilft die Exportfeder nur bedingt.
Re: Versand von Luftdruckwaffen nach Deutschland
Verfasst: Mi 6. Dez 2017, 10:37
von rhodium
Macht sich also bei einem Export eines LG ohne PTB Kennzeichnung nach D auch der Absender strafbar? Ich dachte, da sei der deutsche Empfänger "fällig".
Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk
Re: Versand von Luftdruckwaffen nach Deutschland
Verfasst: Mi 6. Dez 2017, 10:44
von gewo
rhodium hat geschrieben:Macht sich also bei einem Export eines LG ohne PTB Kennzeichnung nach D auch der Absender strafbar? Ich dachte, da sei der deutsche Empfänger "fällig".
Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk
abgabe einer schusswaffe an unberechtigte
verbringung von schusswaffen ins ausland ohne verbringungsgenehmigung ( fuer die ohne F gilt die verbringungsausnahme nicht)
ich denk da kommt auch fuer den versender einiges zusammen
schwieriger wird die rechtliche betrachtung beim versand von zb glock griffstuecken nach DE
weil das ja keine schusswaffen sind in AT ...
Re: Versand von Luftdruckwaffen nach Deutschland
Verfasst: Mi 6. Dez 2017, 13:17
von Promo
rhodium hat geschrieben:Macht sich also bei einem Export eines LG ohne PTB Kennzeichnung nach D auch der Absender strafbar? Ich dachte, da sei der deutsche Empfänger "fällig".
Nein, das ist kein Problem, weil das deutsche PTB-Zeichen ja nur auf Schreckschusswaffen rauf muss
gewo, Verbringungsgenehmigung ist für gewisse Luftdruckwaffen ja nicht erforderlich, und die Abgabe erfolgte lt. österreichischem Recht an eine zum Besitz berechtigte Person, da 18 Jahre alt. Insofern sehe ich das nicht unbedingt so kritisch - vielleicht hat aber dann die deutsche Behörde was gegen dich, das mag sein.
Re: Versand von Luftdruckwaffen nach Deutschland
Verfasst: Do 7. Dez 2017, 00:33
von gewo
Promo hat geschrieben:rhodium hat geschrieben:Macht sich also bei einem Export eines LG ohne PTB Kennzeichnung nach D auch der Absender strafbar? Ich dachte, da sei der deutsche Empfänger "fällig".
Nein, das ist kein Problem, weil das deutsche PTB-Zeichen ja nur auf Schreckschusswaffen rauf muss
gewo, Verbringungsgenehmigung ist für gewisse Luftdruckwaffen ja nicht erforderlich, und die Abgabe erfolgte lt. österreichischem Recht an eine zum Besitz berechtigte Person, da 18 Jahre alt. Insofern sehe ich das nicht unbedingt so kritisch - vielleicht hat aber dann die deutsche Behörde was gegen dich, das mag sein.
hmmm
„berechtigt“ ist die person unter 18 jahren nur im inland
im ausland ist sie definitiv nicht berechtigt oder?
Re: Versand von Luftdruckwaffen nach Deutschland
Verfasst: Do 7. Dez 2017, 00:38
von rhodium
Hab PTB und F im Fünfeck verwechselt... sorry
Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk
Re: Versand von Luftdruckwaffen nach Deutschland
Verfasst: Fr 8. Dez 2017, 23:30
von Promo
Du kannst dich in Österreich nicht nach deutschem Gesetz strafbar machen, oder? Daher auch klar, er muss die Anforderungen des österreichischem Gesetzes entsprechen und dann hast du in Österreich alles richtig gemacht. Ob du dich eventuell nach deutschem Recht in Deutschland wegen der Einfuhr von Waffen ohne Einfuhrbewilligung strafbar gemacht hast ist eine andere Sache.
Re: Versand von Luftdruckwaffen nach Deutschland
Verfasst: Sa 9. Dez 2017, 06:05
von gewo
Promo hat geschrieben:Du kannst dich in Österreich nicht nach deutschem Gesetz strafbar machen, oder? Daher auch klar, er muss die Anforderungen des österreichischem Gesetzes entsprechen und dann hast du in Österreich alles richtig gemacht. Ob du dich eventuell nach deutschem Recht in Deutschland wegen der Einfuhr von Waffen ohne Einfuhrbewilligung strafbar gemacht hast ist eine andere Sache.
das wuerde bedeuten du stehst am rechtsstandpunkt ich koennte - rechtlich einwandfrei - auch zb a schachtel voll mit glock griffstuecken nach deutschland schicken ... soll ja schon passiert sein was man so hoert .....
Re: Versand von Luftdruckwaffen nach Deutschland
Verfasst: So 10. Dez 2017, 13:01
von Promo
Nach dem österr. WaffG ist das rechtlich in Ordnung, nach dem Außenhandelsgesetz nicht. Und nach dem deutschen WaffG auch nicht.
Gegenfrage: nach welchem Gesetz würde ich in Österreich angeklagt werden, wenn ich ein Glock Griffstück nach Deutschland versende?
Re: Versand von Luftdruckwaffen nach Deutschland
Verfasst: So 10. Dez 2017, 13:19
von gewo
Promo hat geschrieben:Nach dem österr. WaffG ist das rechtlich in Ordnung, nach dem Außenhandelsgesetz nicht. Und nach dem deutschen WaffG auch nicht.
Gegenfrage: nach welchem Gesetz würde ich in Österreich angeklagt werden, wenn ich ein Glock Griffstück nach Deutschland versende?
als haendler?
angeklagt nicht
aber dein laden ist ruck—zuck dicht
ueber die sicherheitsdirektion
„gefaehrdung der oeffentlichen sicherheit und ordnung“
das ist der killerparagraph der jederzeit auch ohne ordentliche begruendung greift und wo es keine aufschiebende wirkung gibt ,,,,
anklage selber?
schwierig
weiss ich ned
aber uebers deutsche eck wuerde ich nach soeiner aktion nimmer fahren .....