Seite 1 von 3

WBK Österreich/Deutschland

Verfasst: Mo 24. Jan 2011, 22:29
von haunclesam
Grüße!
Entschuldigt bitte falls dies schonmal Thema war, aber ich habe nichts dazu gefunden - zumindest keine zufriedenstellende Auskunft

Ist unsere Waffenbesitzkarte in Deutschland gültig? Also wenn man als EU Bürger dort lebt usw?
Und/oder kann man unsere auf eine deutsche WBK umschreiben lassen?
bzw hilft das bei der Beantragung?

bitte helft mir hier mal ;)

Re: WBK Österreich/Deutschland

Verfasst: Mo 24. Jan 2011, 22:33
von gewo
haunclesam hat geschrieben:Grüße!
Entschuldigt bitte falls dies schonmal Thema war, aber ich habe nichts dazu gefunden - zumindest keine zufriedenstellende Auskunft

Ist unsere Waffenbesitzkarte in Deutschland gültig? Also wenn man als EU Bürger dort lebt usw?
Und/oder kann man unsere auf eine deutsche WBK umschreiben lassen?
bzw hilft das bei der Beantragung?

bitte helft mir hier mal ;)
hi

nein, sind zwei paar schuhe
das eine hat mit dem anderen nix zu tun

Re: WBK Österreich/Deutschland

Verfasst: Mo 24. Jan 2011, 22:35
von Maggo
Nein,die WBK kannst nicht umschreiben lassen.Sie giltet nur ür den jeweiligen Staat.

Re: WBK Österreich/Deutschland

Verfasst: Mo 24. Jan 2011, 22:48
von Expat
Leider, leider, leider...
Keine Ahnung wie ich das machen werde wenn ich nach DE zurück gehe - die Waffen auf der WBK eines anderen parken/beim Händler lagern (in DE) bis ich eine deutsche WBK bekomme?
Ätzend...

Re: WBK Österreich/Deutschland

Verfasst: Mo 24. Jan 2011, 22:49
von Maggo
Expat hat geschrieben:....WBK eines anderen parken/beim Händler lagern (in DE) bis ich eine deutsche WBK bekomme?
Ätzend...

Dann bleib doh da. ;)

Re: WBK Österreich/Deutschland

Verfasst: Mo 24. Jan 2011, 22:54
von HS911
Maggo hat geschrieben:
Expat hat geschrieben:....WBK eines anderen parken/beim Händler lagern (in DE) bis ich eine deutsche WBK bekomme?
Ätzend...

Dann bleib doh da. ;)
+1. :clap:

Re: WBK Österreich/Deutschland

Verfasst: Mo 24. Jan 2011, 23:04
von mgritsch
ich könnte mir nur vorstellen, dass sie in deutschland dabei hilft, ein begründetes bedürfnis vorzuweisen und ggf auch ausreichend plätze zu bekommen. aber den vollen antragsweg erspart dir nix.

macht auch irgendwie sinn, stell dir vor ein jeder psychopath der eine fremde wbk vorweisen kann bekäme bei uns einfach so alles und würde sich test etc ersparen, würdest du auch unfair finden.

Re: WBK Österreich/Deutschland

Verfasst: Mo 24. Jan 2011, 23:23
von buckshot
passt vielleicht nicht ganz 100%ig - aber evtl. trotzdem interessant: für mich als ösi gilt dennoch in der brd das dortige jagd/waffengesetz wenn ich dort die jagd ausübe: d.h. ich bin def. dort auch zum führen einer ffw/ha berechtigt als inhaber einer gültigen jagd(-gast)karte!

Re: WBK Österreich/Deutschland

Verfasst: Di 25. Jan 2011, 08:50
von sandman
buckshot hat geschrieben:passt vielleicht nicht ganz 100%ig - aber evtl. trotzdem interessant: für mich als ösi gilt dennoch in der brd das dortige jagd/waffengesetz wenn ich dort die jagd ausübe: d.h. ich bin def. dort auch zum führen einer ffw/ha berechtigt als inhaber einer gültigen jagd(-gast)karte!
Soviel ich weiß, nein, da Du FFW/HA hier nicht führen darfst und in D nicht erwerben darfst.

Ach ja, die BRD gibt es schon seit dem 03.10.1990 nicht mehr....

Grüße

Sandman

Re: WBK Österreich/Deutschland

Verfasst: Di 25. Jan 2011, 10:26
von Expat
Den Begriff an sich hat man ausgemustert, da es das Gegenstück DDR nicht mehr gibt, die Bundesrepublik Deutschland existiert natürlich - aber wer will schon Haare spalten.

Re: WBK Österreich/Deutschland

Verfasst: Di 25. Jan 2011, 13:00
von sandman
Expat hat geschrieben:Den Begriff an sich hat man ausgemustert, da es das Gegenstück DDR nicht mehr gibt, die Bundesrepublik Deutschland existiert natürlich - aber wer will schon Haare spalten.
Umgenau zu sein wird der Begriff in offiziellen Dokumenten seit Anfang der 70er nicht mehr verwendet.

Grüße

Sandman

Re: WBK Österreich/Deutschland

Verfasst: Di 25. Jan 2011, 13:47
von Expat
=ausgemustert.
Um dann doch Haare zu spalten. ;)

Re: WBK Österreich/Deutschland

Verfasst: Di 25. Jan 2011, 14:17
von Ticket
buckshot hat geschrieben:für mich als ösi gilt dennoch in der brd das dortige jagd/waffengesetz wenn ich dort die jagd ausübe: d.h. ich bin def. dort auch zum führen einer ffw/ha berechtigt als inhaber einer gültigen jagd(-gast)karte!
Du hast die Frage eigentlich selbst beantwortet. Für dich als Jagdgast gilt in DE ausschließlich das deutsche Waffenrecht, d.h. als Jagdgast darfst du in dem Revier wo du eingeladen bist zur Jagdausübung für die Dauer dieser Jagd eine Jagdwaffe führen. Ist umgekehrt genauso. Nicht mal ein deutscher Waffenscheininhaber darf als Jagdgast eine genehmigungspflichtige Schußwaffe bei uns führen.
Ticket

Re: WBK Österreich/Deutschland

Verfasst: Di 25. Jan 2011, 16:42
von buckshot
Ticket hat geschrieben:
buckshot hat geschrieben:für mich als ösi gilt dennoch in der brd das dortige jagd/waffengesetz wenn ich dort die jagd ausübe: d.h. ich bin def. dort auch zum führen einer ffw/ha berechtigt als inhaber einer gültigen jagd(-gast)karte!
Du hast die Frage eigentlich selbst beantwortet. Für dich als Jagdgast gilt in DE ausschließlich das deutsche Waffenrecht, d.h. als Jagdgast darfst du in dem Revier wo du eingeladen bist zur Jagdausübung für die Dauer dieser Jagd eine Jagdwaffe führen. Ist umgekehrt genauso. Nicht mal ein deutscher Waffenscheininhaber darf als Jagdgast eine genehmigungspflichtige Schußwaffe bei uns führen.
Ticket

irrtum: ein deutscher jäger darf in deutschland (bundesrepuplick oder nicht is mir eigentlich wurscht!) zur jagdausübung eine pistole/revolvgang/HA führen! - und wenn ich als jagdgast in deutschland jagen darf, dann nach deren spielregeln = auch mit HA oder KW (zum jagdschutz/fangschuss...)
von a nach d darf ich diese kat b waffen auch verbringen soferne ich hier in ö dazu berechtigt bin (wbk) und einen gültige eu-fwp habe auf dem die kw oder der ha eingetragen sind - also wovon genau redet ticket?

das entspricht jedenfalls den aussagen die ich als auskunft erhalten habe - logisch wäre es auch...

Re: WBK Österreich/Deutschland

Verfasst: Di 25. Jan 2011, 17:52
von Ticket
buckshot hat geschrieben: irrtum: ein deutscher jäger darf in deutschland (bundesrepuplick oder nicht is mir eigentlich wurscht!) zur jagdausübung eine pistole/revolvgang/HA führen! - und wenn ich als jagdgast in deutschland jagen darf, dann nach deren spielregeln, also wovon genau redet ticket?
Tut mir leid, ich kann weder im deutschen Waffenrecht noch im deutschen Bundesjagdgesetz einen entsprechenden Passus finden der mir deine Auffassung bestätigen würde. Ich gehe davon aus, daß du keine deutsche Jahresjagdkarte besitzt, sozusagen kein deutscher Jäger bist.
Aber vielleicht kann ein Mod. diese Frage in die Rubrik Jagd verschieben, dort gibt es einige Kollegen die als Gäste auch in DE jagen.
Ticket