Hello,
Brauchen wir irgendwelche papiere oder registrierung, um pulver zu kaufen?
Danke!
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Pulver kaufen
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Wiederladen kann gefährlich sein und soll nur von Personen mit dem entsprechenden Fachwissen durchgeführt werden.
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Re: Pulver kaufen
Revmaster hat geschrieben:Hello,
Brauchen wir irgendwelche papiere oder registrierung, um pulver zu kaufen?
Danke!
eines der nachfolgenden:
waffenbesitzkarte oder waffenpass
vereinsausweis
jagdkarte
sprengmittelbezugsschein
verbringungserlaubnis
hab ich was vergessen?
ich glaube einer fehlt ...
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Re: Pulver kaufen
Revmaster hat geschrieben:Hello,
Brauchen wir irgendwelche papiere oder registrierung, um pulver zu kaufen?
Danke!
Das hängt vom Händler ab ob Ihr eine Reservierung braucht. Eure WBK wird er sehen wollen...
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.
Re: Pulver kaufen
Ich dachte, dass es in Österreich keine Beschränkungen für den kauf von pulver gibt
Re: Pulver kaufen
Revmaster hat geschrieben:Ich dachte, dass es in Österreich keine Beschränkungen für den kauf von pulver gibt
das ist seit der letzten novelle geschichte
gilt seit ca fruehjahr 2016
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Re: Pulver kaufen
gewo hat geschrieben:Revmaster hat geschrieben:Ich dachte, dass es in Österreich keine Beschränkungen für den kauf von pulver gibt
das ist seit der letzten novelle geschichte
gilt seit ca fruehjahr 2016
Im SprG steht ja, dass man unter 10kg kein bewilligtes Lager braucht. Hauptsache es hat niemand darauf Zugriff, der es nicht besitzen darf.
Das ist derzeit(!) die einzige Einschränkung bei der Menge, oder?
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Re: Pulver kaufen
Unter 10kg kein WBR benötigt? Ist was du meinst?
Re: Pulver kaufen
Revmaster hat geschrieben:Unter 10kg kein WBR benötigt? Ist was du meinst?
Ich meine damit, dass im Sprengmittelgesetz steht:
§ 34.
(1) Das Lagern von Schieß- und Sprengmitteln ist nur in bewilligten Lagern erlaubt.
(2) Außerhalb von bewilligten Lagern dürfen Schieß- und Sprengmittel bis zu einer Höchstmenge von zehn Kilogramm (Kleinmengen) gelagert werden.
Und ich wollte wissen, ob derzeit(!) durch eine andere Rechtsnorm die Höchstmenge weiter eingeschränkt wird.
Dass der Besitz nur bei entsprechender Berechtigung erlaubt ist hat ja gewo schon geschrieben und das steht auch im SprG und zwar hier:
§ 23.
(1) Besitz und Erwerb von Schießmitteln sind grundsätzlich nur aufgrund einer behördlichen Bewilligung erlaubt. Die Bewilligung wird durch Ausstellung eines Schießmittelscheins durch die Behörde erteilt. Der Schießmittelschein hat für natürliche Personen inhaltlich dem Muster der Anlage C, für juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften inhaltlich dem Muster der Anlage D zu entsprechen.
(2) Eine Bewilligung gemäß Abs. 1 ist nicht erforderlich für
(Anm.: Z 1 entfällt durch die BGBl. I Nr. 120/2016)
2. Inhaber eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte,
3. traditionelle Schützenvereinigungen und ihre Mitglieder,
4. Sportschützenvereinigungen und ihre Mitglieder oder
5. Inhaber einer Gewerbeberechtigung für das Waffengewerbe.
@gewo: du hast dich selbst vergessen, also den Punkt 5!
Re: Pulver kaufen
gewo hat geschrieben:Revmaster hat geschrieben:Ich dachte, dass es in Österreich keine Beschränkungen für den kauf von pulver gibt
das ist seit der letzten novelle geschichte
gilt seit ca fruehjahr 2016
1.1.2017
member the old PD design ? oh I member