A1 und T-Mobile Aenderung der AGB Sonderkündigungsmöglichkei
Verfasst: Do 3. Feb 2011, 20:40
hallo
UNVERBINDLICH zur info, fuer wen es von interesse ist der moege sich bitte an geeigneter stelle selber kundig machen:
A1 erhoeht per 4..4. alle bestehenden tarife um 2,75/mnt.
die erhoehung soll die mehrkosten abdecken die die einbindung der 05- vorwahl nummern in die faltrate kostet.
es erden ab dann gespraeche zu 05- vorwahl nummern nicht mehr extra verrechnet sondern sind im rahmen der freiminuten kostenlos
aus dieser einseitigen aenderung der entgeltbestimmungen erwachst den bestehenden kunden ein sonderkuendigungsrecht.
es ergeben sich laut A1 folgende drei Möglichkeiten;
fall 1: widerspruch einlegen, und alles bleibt so, wie es zZ ist!
fall 2: akzeptieren
fall 3: außerordentlich kündigen aufgrund der einseitigen nachteiligen aenderung der entgeltbestimmungen (unbedingt im Betreff vermerken)
gilt laut A1 nur für Verträge, die vor Juli 2009 geschlossen wurden! und wird mit Bearbeitungsdatum der Kündigung sofort wirksam!
der VKI prueft ob das nicht auch fuer alle neuer vertraege gelten muesste, an sich sollte der abschlusszeitpunkt egal sein
geht einfach per mail an service@a1.net
bei t-mobile gibt es eine aehnliche aenderung, ebenfalls knapp 3,- mehr grundgebuehr fuer jeden tarif ..
evt ja fuer wen von interesse der sich einen wechsel ueberlegt aber noch in der bindungsfrist ist
UNVERBINDLICH zur info, fuer wen es von interesse ist der moege sich bitte an geeigneter stelle selber kundig machen:
A1 erhoeht per 4..4. alle bestehenden tarife um 2,75/mnt.
die erhoehung soll die mehrkosten abdecken die die einbindung der 05- vorwahl nummern in die faltrate kostet.
es erden ab dann gespraeche zu 05- vorwahl nummern nicht mehr extra verrechnet sondern sind im rahmen der freiminuten kostenlos
aus dieser einseitigen aenderung der entgeltbestimmungen erwachst den bestehenden kunden ein sonderkuendigungsrecht.
es ergeben sich laut A1 folgende drei Möglichkeiten;
fall 1: widerspruch einlegen, und alles bleibt so, wie es zZ ist!
fall 2: akzeptieren
fall 3: außerordentlich kündigen aufgrund der einseitigen nachteiligen aenderung der entgeltbestimmungen (unbedingt im Betreff vermerken)
gilt laut A1 nur für Verträge, die vor Juli 2009 geschlossen wurden! und wird mit Bearbeitungsdatum der Kündigung sofort wirksam!
der VKI prueft ob das nicht auch fuer alle neuer vertraege gelten muesste, an sich sollte der abschlusszeitpunkt egal sein
geht einfach per mail an service@a1.net
bei t-mobile gibt es eine aehnliche aenderung, ebenfalls knapp 3,- mehr grundgebuehr fuer jeden tarif ..
evt ja fuer wen von interesse der sich einen wechsel ueberlegt aber noch in der bindungsfrist ist