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Folgen bei abgelehnten WP
Verfasst: Mi 9. Feb 2011, 15:02
von Floody
Hoi, angenommen ich habe eine WBK mit zwei Plätzen.
Angenommen ich würde einen WP beantragen mit einer unzureichenden Begründung.
("Ich möchte mich vor dem aggressiven Schwarzwild in meinem Fischereirevier schützen", ja ich weis, lassts uns darüber jetzt
nicht diskutieren

)
Angenommen der ANtrag wird abgelehnt.
Ist dann meine WBK irgendwie in Gefahr? Oder zukünftige Erweiterungen? Was kostet ein Versuch?
Mir wäre ein Versuch auf jeden Fall wert, auch wenn die Chance Limes gegen Null ist, aber die Risiken möchte ich abwiegen.

Re: Folgen bei abgelehnten WP
Verfasst: Mi 9. Feb 2011, 15:06
von Warnschuss
Nein, Deine WBK oder zukünftige Erweiterungen sind durch einen abgelehnten WP-Antrag nicht in Gefahr, denn bei der WBK geht es ja um den Besitz, beim WP geht es ums Führen. Für den Besitz kann man immer Gründe vorbringen, die nichts mit dem Führen zu tun haben (Sportschießen, Sammeln, etc.)
Aber so ein WP-Antrag will vorher gründlich durchdacht und plausibel begründet sein, bevor man ihn abgibt.
Re: Folgen bei abgelehnten WP
Verfasst: Mi 9. Feb 2011, 15:16
von KGR84
Der wäre dann ja außerdem sicher eingeschränkt.
Bringt dir also wirklich nur für den Zweck was, den du angibts ...
Aber die Kosten würden mich auch interessieren, stehe vor einer ähnlichen Überlegung.
Re: Folgen bei abgelehnten WP
Verfasst: Mi 9. Feb 2011, 15:26
von Schnittbrot
vielleicht hab ich das ja falsch interpretiert, aber ich hatte den Eindruck, dass du deine Rechtfertigung selbst nicht als besonders glaubhaft einstufst. Ich weiß, du wolltest das nicht diskutieren (und es geht mich auch nichts an), doch denke ich, es wäre wohl besser abzuwarten, bis sich ein aus deiner und auch rechtlich versierter Sicht stichhaltigerer, plausibler Grund einstellt.
Denn ich gehe mal davon aus, dass die Behörde deinen Angaben nicht mehr Glauben schenken wird, als du es selbst tust. Und in einem halben Jahr oder Jahr mit der nächsten Begründung daher zu kommen, macht nicht gerade einen optimalen Eindruck. Ich gehe da mit Warnschuss konform ... ist ja nicht wie im Lotto ("wenn's nix wird, probier ich es nächste Woche eben wieder"

).
Re: Folgen bei abgelehnten WP
Verfasst: Mi 9. Feb 2011, 15:33
von martin
Schnittbrot hat geschrieben:... es wäre wohl besser abzuwarten ...
ja, bis er überhaupt einmal eine WBK hat

Re: Folgen bei abgelehnten WP
Verfasst: Mi 9. Feb 2011, 15:33
von Floody
KGR84 hat geschrieben:Der wäre dann ja außerdem sicher eingeschränkt.
Aber Zeitliche- oder Räumliche Einschränkung ist ja nicht erlaubt? Nur solange ich die Fischerei ausübe, also bis ich kein Revier/Karte mehr hab. Ist doch bei beruflichen WPs auch so?
Schnittbrot hat geschrieben:vielleicht hab ich das ja falsch interpretiert, aber ich hatte den Eindruck, dass du deine Rechtfertigung selbst nicht als besonders glaubhaft einstufst. Ich weiß, du wolltest das nicht diskutieren (und es geht mich auch nichts an), doch denke ich, es wäre wohl besser abzuwarten, bis sich ein aus deiner und auch rechtlich versierter Sicht stichhaltigerer, plausibler Grund einstellt.
Für mich persönlich ist das sehr wohl ein plausibler Grund, ebenso wie es für mich ein plausiebler Grund ist ein unbescholtener Österreicher, Reservist und bewohner des 12. Wiener Gemeindebezirks zu sein. Leider sieht das ja die Behörde anders, ich rechne also grundsätzlich nie damit mit irgendeiner Begründung durchzukommen. Und so wie es aussieht werde ich nie eine andere haben.
Und es ist ja nicht so, als hätt ich ned schon mal eine brenzlige Erfahrung mit so nem Riesenviech gemacht, aber wie beweisen

Re: Folgen bei abgelehnten WP
Verfasst: Mi 9. Feb 2011, 15:35
von Floody
martin hat geschrieben:Schnittbrot hat geschrieben:... es wäre wohl besser abzuwarten ...
ja, bis er überhaupt einmal eine WBK hat

Ich rede hier rein über "was wäre wenn", und was hat denn das eine mit dem anderen zu tun?
Re: Folgen bei abgelehnten WP
Verfasst: Mi 9. Feb 2011, 15:40
von KGR84
Floodplainer hat geschrieben:KGR84 hat geschrieben:Der wäre dann ja außerdem sicher eingeschränkt.
Aber Zeitliche- oder Räumliche Einschränkung ist ja nicht erlaubt? Nur solange ich die Fischerei ausübe, also bis ich kein Revier/Karte mehr hab. Ist doch bei beruflichen WPs auch so?
...
Wer sagt das? Ob es rechtlich gesehen zulässig ist kann ich nicht sagen, aber ich kenne einige, die einen eingeschränkten WP haben, und zwar auf die Tätigkeit, die sie zur Begründung ausüben (Tankwart und Jäger). Ich kenne jedoch auch Personen mit WP ohne jeglicher Einschränkung ...
Re: Folgen bei abgelehnten WP
Verfasst: Mi 9. Feb 2011, 15:45
von Floody
KGR84 hat geschrieben:Floodplainer hat geschrieben:KGR84 hat geschrieben:Der wäre dann ja außerdem sicher eingeschränkt.
Aber Zeitliche- oder Räumliche Einschränkung ist ja nicht erlaubt? Nur solange ich die Fischerei ausübe, also bis ich kein Revier/Karte mehr hab. Ist doch bei beruflichen WPs auch so?
...
Wer sagt das? Ob es rechtlich gesehen zulässig ist kann ich nicht sagen, aber ich kenne einige, die einen eingeschränkten WP haben, und zwar auf die Tätigkeit, die sie zur Begründung ausüben (Tankwart und Jäger). Ich kenne jedoch auch Personen mit WP ohne jeglicher Einschränkung ...
Es war zumindest immer die allgemeine Verband-Meinung

Re: Folgen bei abgelehnten WP
Verfasst: Mi 9. Feb 2011, 15:46
von martin
Floodplainer hat geschrieben:Ich rede hier rein über "was wäre wenn", und was hat denn das eine mit dem anderen zu tun?
ich auch
würde man dir die WBK verwehren (das kommt vor) hättest auch keine Chance auf einen WP

Re: Folgen bei abgelehnten WP
Verfasst: Mi 9. Feb 2011, 15:53
von KGR84
martin hat geschrieben:Floodplainer hat geschrieben:Ich rede hier rein über "was wäre wenn", und was hat denn das eine mit dem anderen zu tun?
ich auch
würde man dir die WBK verwehren (das kommt vor) hättest auch keine Chance auf einen WP

Wenn ich das jetzt richtig interpretiere ist er im Besitz einer Fischerkarte, und braucht daher kein psychologisches Gutachten. Es gibt also nichts oder niemanden, der ihm eine WKB verbieten kann, unbescholtenen Leumund und kein Waffenverbot vorausgesetzt.
Re: Folgen bei abgelehnten WP
Verfasst: Mi 9. Feb 2011, 15:55
von pointi2009
shit hätt ich das gewusst mit da fischerkarte, hätt ich ma a menge geld für die WBK gespart

Re: Folgen bei abgelehnten WP
Verfasst: Mi 9. Feb 2011, 15:55
von MikeHammer
Floodplainer hat geschrieben:Es war zumindest immer die allgemeine Verband-Meinung

Keine Meinung. Steht alles im § 21 Abs. 4 Waffengesetz 1996. Muß man nur (sinnerfassend) lesen.
Warum fragt Ihr eigentlich nicht die Leute, die sich auskennen, sondern stützt Euch hier auf hilflose Interpretationen?
Re: Folgen bei abgelehnten WP
Verfasst: Mi 9. Feb 2011, 16:08
von KGR84
Wer kennt sich aus?
Hab hier was von meinem LJV gefunden:
LINK
Beachte Punkt 10
und 11.
Re: Folgen bei abgelehnten WP
Verfasst: Mi 9. Feb 2011, 16:29
von Warnschuss
KGR84 hat geschrieben:Wenn ich das jetzt richtig interpretiere ist er im Besitz einer Fischerkarte, und braucht daher kein psychologisches Gutachten.
Das gilt nur für die Jagdkarte!