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Verwahrung Perkussionsrevolver
Verwahrung Perkussionsrevolver
Howdie!
Wie sind eigentlich die Verwahrungsvorschriften für (ungeladene) Perkussionsrevolver? Reicht abgesperrt, zB in Holzkiste mit Zahlenschloß, oder brauchts einen Kategorie B-Tresor?
Kontrolliert hier die Polizei die Verwahrung, auch wenn man auf der WBK mit dem Vorderlader keinen Platz verbraucht hat und sonst keine Waffe besitzt?
Cheers
Ronco
Wie sind eigentlich die Verwahrungsvorschriften für (ungeladene) Perkussionsrevolver? Reicht abgesperrt, zB in Holzkiste mit Zahlenschloß, oder brauchts einen Kategorie B-Tresor?
Kontrolliert hier die Polizei die Verwahrung, auch wenn man auf der WBK mit dem Vorderlader keinen Platz verbraucht hat und sonst keine Waffe besitzt?
Cheers
Ronco
Re: Verwahrung Perkussionsrevolver
Eine Schußwaffe muß immer sicher verwahrt werden, unabhängig von der Kategorie.
Es gibt keinen "KAt-B Tresor", es gibt nur die Definition "sicher verwahren".
Kontrolliert werden alle Kat B (und A) Waffen im Zuge der Verwahrungskontrolle (alle 5 Jahre) -> Revolver sind Kat.B
Es gibt keinen "KAt-B Tresor", es gibt nur die Definition "sicher verwahren".
Kontrolliert werden alle Kat B (und A) Waffen im Zuge der Verwahrungskontrolle (alle 5 Jahre) -> Revolver sind Kat.B
Re: Verwahrung Perkussionsrevolver
In Deutschland gibt's scheinbar diese B-Tresore.
Aber "sicher Verwahren" ist ein dehnbarer/subjektiver Begriff. Im Gesetz hab ich keine genauen Anforderungen gefunden.
Wie gesagt, schwere Holzkiste mit Zahlenschloß = sicher?
Für mich wäre sie es, gibt's Erfahrungen, wie die Polizei das so handhabt?
Aber "sicher Verwahren" ist ein dehnbarer/subjektiver Begriff. Im Gesetz hab ich keine genauen Anforderungen gefunden.
Wie gesagt, schwere Holzkiste mit Zahlenschloß = sicher?
Für mich wäre sie es, gibt's Erfahrungen, wie die Polizei das so handhabt?
Re: Verwahrung Perkussionsrevolver
Ronco hat geschrieben:In Deutschland gibt's scheinbar diese B-Tresore.
Aber "sicher Verwahren" ist ein dehnbarer/subjektiver Begriff. Im Gesetz hab ich keine genauen Anforderungen gefunden.
Wie gesagt, schwere Holzkiste mit Zahlenschloß = sicher?
Für mich wäre sie es, gibt's Erfahrungen, wie die Polizei das so handhabt?
Wenn man die Kiste mitnehmen kann, ist die Waffe nicht sicher verwahrt.
Der Begriff schwammig, aber die Urteile weniger.
"§ 3. (1)
Eine Schußwaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer
Weise vor unberechtigtem – auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten –
Zugriff schützt.
(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind
insbesondere folgende Umstände maßgeblich:
1. Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf im
Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in
Dritträumen (zB Banksafe);
2. Schutz vor fremden Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der
Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder
Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;
3. Schutz von Waffen und Munition vor dem
Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren
Verwendung nicht befugt sind;
4. Schutz von Waffen und Munition vor
Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender.
- Irwin J. Finster
- Supporter .500 S&W
- Beiträge: 4509
- Registriert: Di 27. Dez 2011, 21:34
- Wohnort: Beim' Charles Nebenan....
Re: Verwahrung Perkussionsrevolver
Ich würd mir einfach nen günstigen Baumarktmöbeltresor kaufen und den and die Wand dübeln. Ist vermutlich auch nicht sicherer als deine Holzkiste, aber damit ersparst Du Dir jegliche Disskussion mit den Behörden und teuer sind die Dinger auch nicht.
▲
▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

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Re: Verwahrung Perkussionsrevolver
Gilt das auch für minderwirksame § 45 Schusswaffen?
LG Wolfgang
LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,454Casull,500 S&W,
31,36,44VL,12/70
6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .264 Win Mag

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- Sidekix
- .50 BMG
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- Registriert: Mi 1. Sep 2010, 02:55
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Re: Verwahrung Perkussionsrevolver
Trijikon hat geschrieben:Gilt das auch für minderwirksame § 45 Schusswaffen?
Was ist daran so schwer zu verstehen?
usu792 hat geschrieben:Eine Schußwaffe muß immer sicher verwahrt werden, unabhängig von der Kategorie.

Wer auf Nr Sicher gehen will fragt SEINEN zuständigen Sachbearbeiter bei der BH
(die ham manchmal verschiedene Ansichten, aber zu dem Thema verm. nicht)
ersparts euch möglichen Ärger und verwahrts die Prügel ordentlich!

Es is wie´s is.....
Re: Verwahrung Perkussionsrevolver
@sidekix
Es ist eigentlich nicht schwer zu verstehen in dem Sinn den du gemeint hast sondern nur in dem Sinn
das ein Luntenschlossgewehr nicht Deko an der Wand sein darf sondern fest weggeschlossen werden muss.
Das gilt ja natürlich auch für die Modellkanonen im Maßstab 1:8
Wenn das wirklich so exekutiert wird sei mir gestattet am gesunden Menschenverstand der Obrigkeit zu zweifeln.
LG Wolfgang
Es ist eigentlich nicht schwer zu verstehen in dem Sinn den du gemeint hast sondern nur in dem Sinn
das ein Luntenschlossgewehr nicht Deko an der Wand sein darf sondern fest weggeschlossen werden muss.

Das gilt ja natürlich auch für die Modellkanonen im Maßstab 1:8

Wenn das wirklich so exekutiert wird sei mir gestattet am gesunden Menschenverstand der Obrigkeit zu zweifeln.
LG Wolfgang
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- Wohnort: östlich von Wien
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Re: Verwahrung Perkussionsrevolver
Lieber Wolfgang
einen gesunden Menschenverstand oder gar Logik im Waffengesetz zu suchen wäre Zeitverschwendung...
lg Bertl
einen gesunden Menschenverstand oder gar Logik im Waffengesetz zu suchen wäre Zeitverschwendung...

lg Bertl
Es is wie´s is.....
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- Beiträge: 123
- Registriert: So 5. Feb 2012, 15:33
Re: Verwahrung Perkussionsrevolver
Trijikon hat geschrieben:Gilt das auch für minderwirksame § 45 Schusswaffen?
LG Wolfgang
Wie kommst du darauf, daß Cal. .44 Perkussions-Revolver minderwirksame Schusswaffen wären? Mein Ruger Old Army braucht sich mit 220gr Conicals und einer fullhouse Ladung CH2 vor keiner .45 ACP zu verstecken. Wegen des großen Kalibers dürfte die Mannstoppwirkung sicher nicht unter dem Level einer schwächeren .357 Mag. Fabrik-Munition liegen.
Bei uns in Deutschland unterliegen mehrschüssige Perk.-Kurzwaffen den selben erleichterten Erwerbsbedingungen wie Patronen Einzellader und Repetier-Langwaffen (Kat. C), bei der Aufbewahrung werden sie allerdings Patronen-Kurzwaffen der Kat. B gleichgestellt. Aber immerhin gibt es außer der bekannten 2/6-Regel keine Mengenbegenzung.
Gruß
GSJ
Re: Verwahrung Perkussionsrevolver
Minderwirksam = Gesetzesbegriff...
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- Beiträge: 123
- Registriert: So 5. Feb 2012, 15:33
Re: Verwahrung Perkussionsrevolver
JPS1 hat geschrieben:Minderwirksam = Gesetzesbegriff...
Danke, das war mir schon klar.

In Deutschland gibt es dafür die sog. "Deliktrelevanz", die bei Vorderladern eher niedrig eingestuft wird

Gruß
GSJ