Geschosse aus Deutschland
Verfasst: So 13. Feb 2011, 23:29
Ist für den Import von Geschossen aus Deutschland ein ähnlicher Aufwand notwendig wie beim Waffenimport?
MfG,
MfG,
hiWiking-76 hat geschrieben:Ist für den Import von Geschossen aus Deutschland ein ähnlicher Aufwand notwendig wie beim Waffenimport?
MfG,
1. als kriegsmaterial gelten die entsprechenden patronen (munition). geschosse alleine darfst du besitzen, ist allerdings die frage was du damit anfängst... alleine ein geschoss im kaliber .50 ist nix verbotenes. stopfe ich es jedoch in eine passende 99mm lange hülse, hab ich auf einmal kriegsmaterial draus gemacht.Kriegsmaterialverordnung:
§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
[...]
d) Gewehrpatronen mit Vollmantelspitz- oder Vollmantelhalbspitzgeschoß, Kaliber .308 (7,62 X 51 mm) und Kaliber .223; sonstige Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, ausgenommen Jagd- und Sportpatronen; Munition mit Verein-, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß sowie Gewehrgranaten für Kriegsmaterial der lit. a, ausgenommen Knallpatronen; Munition für Kriegsmaterial der lit. b.