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Treiber verletzt - Schrotschuss zuordnen
Verfasst: Di 18. Sep 2018, 06:40
von rhodium
https://mobil.krone.at/1773185
Scheint nochmal glimpflich ausgegangen zu sein. Die Waffen wurden gleich beschlagnahmt.
Eine Zuordnung kann doch eigentlich rein nach der Munition erfolgen oder kann Schrot aus identischen Patronen einer Waffe zugeordnet werden?
Re: Treiber verletzt - Schrotschuss zuordnen
Verfasst: Di 18. Sep 2018, 08:20
von Glock1768
eventuell kann man auf dem Schrott auch Spuren von Reinigungsmittel aus dem Lauf nachweisen und auch so die Zugehörigkeit untermauern ... einer verwendet WD40 und ein anderer was anderes ... eventuell so???
Wenn nicht alle die gleiche Munition verwendet haben kannst auch schon bestimmte Schützen/Waffen ausschließen.
Vielleicht kann man über solche Faktoren zumindest den Kreis der Betroffenen verkleinern???
Re: Treiber verletzt - Schrotschuss zuordnen
Verfasst: Di 18. Sep 2018, 09:06
von gunlove
Also mMn. kann wenn überhaupt - wie von rhodium schon erwähnt - eine Zuordnung nur nach der Munition erfolgen. Aber ich lasse mich auch gerne von anderen Möglichkeiten überzeugen.
Re: Treiber verletzt - Schrotschuss zuordnen
Verfasst: Di 18. Sep 2018, 14:48
von Coolhand1980
Du kannst aus dem Winkel und der Verletzungstiefe/Art den Schützenstand errechnen. Mit eingezogenen Waffen und der jeweils dazu verwendeten Munition ist das sehr viel Aufwand, aber oft sehr genau möglich.
Auch sind Deformationen an der Schrotkugel oft zu sehen, die Rückschlüsse auf durchdrungenes oder eben nicht durchdrungenes Material zulassen.
Es gab mal einen Fall eines Jägers, der ebenfalls eine Schrotkugel abbekommen hat. Da ging es darum, ob der bereits ermittelte Schütze fahrlässig gehandelt hatte, oder nicht. Es konnten die Abdrücke einer Fasanenfeder auf der Schrotkugel festgestellt werden. Damit war bewiesen, dass der Schuss in (sichere) Richtung Fasan ging, jedoch von selbigem abprallte, und der Schütze damit nicht fahrlässig gehandelt hatte. Wer hätte das gedacht?
Es ist aber in der Tat richtig, dass im Unterschied zu einem Büchsenschuss ein Geschoss nicht durch eine vergleichsmakroskopische Untersuchung einwandfrei einer Waffe zugeordnet werden kann.
Re: Treiber verletzt - Schrotschuss zuordnen
Verfasst: Di 18. Sep 2018, 18:38
von impact
Werden bei den Pulvern nicht irgendwelche Marker eingesetzt die Rückschlüsse erlauben? Oder verwechsel ich da was?
Rückstände am Lauf die zu eventuellen Rückständen am Geschoss/Schrot passen... auch wenns bei Schrotmunition mit Schrotbecher eventuell sehr schwierig wird?
Re: Treiber verletzt - Schrotschuss zuordnen
Verfasst: Di 18. Sep 2018, 20:24
von Hane
Bei solchen "Industriellen-Jagden" wird sogar häufig die Munition zur Verfügung gestellt, zumindest war das früher so. Dann hätten eventuell alle oder zumindest mehrere der Jäger die selbe Munition.
Bei mir ist es öfters der Fall, dass ich mir einen Sammelsurium verschiedener Schrotpatronen haben gehe, ich habe da eine Kiste und da kommen alle 3er Schrotpatronen rein und eine andere für die 3,5er...
Da stelle ich mir das Ich schwer vor.
Bei diesen "Industriellen-Jagden" ist es auch üblich, dass die Patronenhülsen einfach ausgeworfen werden und erst später vom "Personal" eingesammelt werden. Das kann dann auch die Ermittlungen erschweren.
Ich nehme an es war eine Rebhuhn-Jagd, da wird immer sehr flach geschossen. Satelliten besonders vorsichtig sein!
Re: Treiber verletzt - Schrotschuss zuordnen
Verfasst: Di 18. Sep 2018, 20:54
von Norander
Jagd ist vorbei, jetzt wird im trüben gefischt.
Re: Treiber verletzt - Schrotschuss zuordnen
Verfasst: Di 18. Sep 2018, 21:50
von HS911
Coolhand1980 hat geschrieben:
Es ist aber in der Tat richtig, dass im Unterschied zu einem Büchsenschuss ein Geschoss nicht durch eine vergleichsmakroskopische Untersuchung einwandfrei einer Waffe zugeordnet werden kann.
Angeblich ist die Zuordnung bei Pistolen oder Büchsengeschossen auch nicht so einwandfrei wie man sich das erwarten würde.
https://en.wikipedia.org/wiki/Forensic_ ... Criticisms
Re: Treiber verletzt - Schrotschuss zuordnen
Verfasst: Mi 19. Sep 2018, 14:12
von Coolhand1980
Der Richter ist frei in seiner Beweiswürdigung.
Es wird dann der Gutachter auf der Seite der Gewinner stehen, der den Richter überzeugen kann.
So wie ich dir Kritik lese, gibt es keine fixen Anhaltspunkte, wie zB eine genaue, minimale Anzahl an übereinstimmenden Minutien bei Fingerabdrücken, ab wann die Riefungen als "gleich" gelten.
Das mag in speziellen Fällen von Bedeutung sein. Aber wenn ein Anwalt diese Argumentation verwenden muss, schauts schon sehr schlecht aus für seinen Mandanten...
Re: Treiber verletzt - Schrotschuss zuordnen
Verfasst: Mi 19. Sep 2018, 23:49
von Maddin
Coolhand1980 hat geschrieben:Der Richter ist frei in seiner Beweiswürdigung.
Es wird dann der Gutachter auf der Seite der Gewinner stehen, der den Richter überzeugen kann.
Bei was jetzt ?
Im Zivilprozess ok... Im Strafverfahren nicht so einfach. Die Staatsanwaltschaft braucht einen Angeklagten und eine Anklage bzw. Strafantrag darf nur erhoben werden, wenn eine Verurteilung "nahe liegt". Da braucht es in dem Fall exakte Ergebnisse eines Gutachters um überhaupt einen Beschuldigten zu haben... Dann brauchst noch die Fahrlässigkeit... ohne die wirst keinen Schuldspruch zusammenbringen...
Re: Treiber verletzt - Schrotschuss zuordnen
Verfasst: Mi 19. Sep 2018, 23:59
von gewo
Maddin hat geschrieben:Coolhand1980 hat geschrieben:Der Richter ist frei in seiner Beweiswürdigung.
Es wird dann der Gutachter auf der Seite der Gewinner stehen, der den Richter überzeugen kann.
Bei was jetzt ?
Im Zivilprozess ok... Im Strafverfahren nicht so einfach. Die Staatsanwaltschaft braucht einen Angeklagten und eine Anklage bzw. Strafantrag darf nur erhoben werden, wenn eine Verurteilung "nahe liegt". Da braucht es in dem Fall exakte Ergebnisse eines Gutachters um überhaupt einen Beschuldigten zu haben... Dann brauchst noch die Fahrlässigkeit... ohne die wirst keinen Schuldspruch zusammenbringen...
der einsatz von zb stahlschrot ist meiner meinung nach aufgrund des abprallverhaltens grundsaetzlich fahrlaessig ...
Re: Treiber verletzt - Schrotschuss zuordnen
Verfasst: Do 20. Sep 2018, 00:08
von Maddin
gewo hat geschrieben:Maddin hat geschrieben:Coolhand1980 hat geschrieben:Der Richter ist frei in seiner Beweiswürdigung.
Es wird dann der Gutachter auf der Seite der Gewinner stehen, der den Richter überzeugen kann.
Bei was jetzt ?
Im Zivilprozess ok... Im Strafverfahren nicht so einfach. Die Staatsanwaltschaft braucht einen Angeklagten und eine Anklage bzw. Strafantrag darf nur erhoben werden, wenn eine Verurteilung "nahe liegt". Da braucht es in dem Fall exakte Ergebnisse eines Gutachters um überhaupt einen Beschuldigten zu haben... Dann brauchst noch die Fahrlässigkeit... ohne die wirst keinen Schuldspruch zusammenbringen...
der einsatz von zb stahlschrot ist meiner meinung nach aufgrund des abprallverhaltens grundsaetzlich fahrlaessig ...
Es muss eine Verletzung eines Schutzgesetzes (oder Regel) geben. Wenn Stahlschrot für die Jagd nicht verwendet werden darf ist es klar. War Stahlschrot nicht quasi der Ersatz für das Blei ? Genau davor wurde doch von den Jägern so stark gewarnt. Ich bin mir sicher, dass ich das Argument mit dem Abprall von Stahl nicht zum ersten Mal höre.
Ich denke die Frage der Fahrlässigkeit wird sich dann schon klären lassen. Die Schwierigkeit wird hier wohl sein den Schuldigen zu finden und dann vorallem die Sachverhaltsfeststellung.
In der Praxis ist für den Richter die Sachverhaltsfeststellung immer der schwierigste Teil eines Urteils.
Re: Treiber verletzt - Schrotschuss zuordnen
Verfasst: Fr 21. Sep 2018, 15:04
von Coolhand1980
Maddin hat geschrieben:Coolhand1980 hat geschrieben:Der Richter ist frei in seiner Beweiswürdigung.
Es wird dann der Gutachter auf der Seite der Gewinner stehen, der den Richter überzeugen kann.
Bei was jetzt ?
Im Zivilprozess ok... Im Strafverfahren nicht so einfach. Die Staatsanwaltschaft braucht einen Angeklagten und eine Anklage bzw. Strafantrag darf nur erhoben werden, wenn eine Verurteilung "nahe liegt". Da braucht es in dem Fall exakte Ergebnisse eines Gutachters um überhaupt einen Beschuldigten zu haben... Dann brauchst noch die Fahrlässigkeit... ohne die wirst keinen Schuldspruch zusammenbringen...
Was anderes sag ich ja nicht.
Es muss die Schuld bewiesen werden. Wenn das nicht gelingt und berechtigte Zweifel an der Schuld an Beschuldigten in den Augen des Richters nicht ausgeräumt werden können, war die Verteidigung ihr Geld wert.