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Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- burggraben
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Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
Ich mach mal einen Thread auf um neue Erkenntnisse aus der ARGE ZS Roadshow zu diskutieren. Ich habe gestern leider die erste Hälfte verpasst.
Interessant fand ich die Aussage dass es für Altbestand einen A-Platz gibt und man später da drauf andere Waffen kaufen können soll.
Interessant fand ich die Aussage dass es für Altbestand einen A-Platz gibt und man später da drauf andere Waffen kaufen können soll.
Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
Offenbar Ende der Kulanz nachregistrierungsmoeglichkeit fuer meldepflichtige aber bisher nicht gemeldete kat C und kat D Waffen
Es muss bei einer ZWR Meldung ab Dezember verpflichtend der Vorbesitzer angegeben werden
Meldung von Waffen die noch nicht im ZWR sind nur mehr ueber die behoerde
Es muss bei einer ZWR Meldung ab Dezember verpflichtend der Vorbesitzer angegeben werden
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doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
Übergangsfrist
Meldungen der Magazine
14.12.19 bis 13.12.21
Das ZWR muss dafür erst erweitert werden.
Die neuen Kategoriesierungen gelten ab 14.12.19.
Meldungen der Magazine
14.12.19 bis 13.12.21
Das ZWR muss dafür erst erweitert werden.
Die neuen Kategoriesierungen gelten ab 14.12.19.
Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
Bedeutet wohl, dass der Kat. D Altbestand - sofern kein Vorbesitzer bekannt ist - bis 13.12.2019 gemeldet werden muss ?!gewo hat geschrieben:Offenbar Ende der Kulanz nachregistrierungsmoeglichkeit fuer meldepflichtige aber bisher nicht gemeldete kat C und kat D Waffen
Es muss bei einer ZWR Meldung ab Dezember verpflichtend der Vorbesitzer angegeben werden
Meldung von Waffen die noch nicht im ZWR sind nur mehr ueber die behoerde
Was passiert ab dem 14.12.2019, wenn man keinen Vorbesitzer angeben kann und die Waffe bisher nicht im ZWR ist ?
Wird wohl bei vielen "alten" Schrotflinten der Fall sein...
Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
* Gab es Details wie die Nachregistierung von Altbestands-Magazinen im ZWR nun wirklich ausschauen soll? Also jedes Stück einzeln, oder bekommt man eine allgemeine Erlaubnis große Magazine zu besitzen?
* Details zur Einstufung von Halbautomaten ab 14.12.19?
Edit: Datum korrigiert
* Details zur Einstufung von Halbautomaten ab 14.12.19?
Edit: Datum korrigiert
Zuletzt geändert von fast12 am Di 8. Jan 2019, 14:05, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
Führen von kat B fuer Jaeger nur zu Fuß
Im kfz muss die Waffe immer - auch im Revier - ungeladen und in einem geschlossen Behältnis transportiert werden
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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
Laut meinem Gedächtnis vom heutigen Vortrag:
Wer Magazine aus Altbestand hat, bekommt die entsprechende Anzahl als Magazin-Plätze (und kann auf diesen Plätzen auch nachkaufen)
Wer Magazine als Sportschütze hat ("§11b"), bekommt einfach Magazine eingetragen (ohne Stückzahlbeschränkung)
Und es ist keine Durchführungsverordnung geplant, weil sich alles aus Gesetz und Erläuterungen ableiten ließe.
Nur eine Verordnung zur Verwahrung soll heuer noch kommen.
Wer Magazine aus Altbestand hat, bekommt die entsprechende Anzahl als Magazin-Plätze (und kann auf diesen Plätzen auch nachkaufen)
Wer Magazine als Sportschütze hat ("§11b"), bekommt einfach Magazine eingetragen (ohne Stückzahlbeschränkung)
Und es ist keine Durchführungsverordnung geplant, weil sich alles aus Gesetz und Erläuterungen ableiten ließe.
Nur eine Verordnung zur Verwahrung soll heuer noch kommen.
Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
Laut meinem Gedächtnis vom heutigen Vortrag eine Verwaltungsübertretung und somit den Besitzer zur Registrierung an die Behörde verweisen.MikeD hat geschrieben:Was passiert ab dem 14.12.2019, wenn man keinen Vorbesitzer angeben kann und die Waffe bisher nicht im ZWR ist ?
Wird wohl bei vielen "alten" Schrotflinten der Fall sein...
Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
im den neuen bestimmungen steht dass sich der verkaeufer dem kaeufer gegenueber legitimieren mussMikeD hat geschrieben:Was passiert ab dem 14.12.2019, wenn man keinen Vorbesitzer angeben kann und die Waffe bisher nicht im ZWR ist ?
Wird wohl bei vielen "alten" Schrotflinten der Fall sein...
in welchen faellen sollte es also der fall sein dass man bei einem kauf nach dem 14.12.2019 den vorbesitzer nicht angeben kann?
auch alte schrotflinten haben einen vorbesitzer ....
die alten kat D sind nicht das problem
zum problem werden meldepflichtige kat C die bisher nicht ins ZWR gemeldet worden sind
Zuletzt geändert von gewo am Di 8. Jan 2019, 14:18, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
Vielen Dank schon mal für eure Infos! Bitte lasst und wissen was euch sonst noch einfällt.
Das wird ein Spaß 
-SSG308 hat geschrieben: Und es ist keine Durchführungsverordnung geplant, weil sich alles aus Gesetz und Erläuterungen ableiten ließe.
Nur eine Verordnung zur Verwahrung soll heuer noch kommen.


Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
Gab es dazu auch irgendeine Erläuterung oder Verweis auf eine rechtliche Grundlage? Soweit ich mich erinnere darf ich in NÖ sogar aus dem (stehenden) Kfz jagen...gewo hat geschrieben:Führen von kat B fuer Jaeger nur zu Fuß
Im kfz muss die Waffe immer - auch im Revier - ungeladen und in einem geschlossen Behältnis transportiert werden
Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
Laut meinem Gedächtnis vom heutigen Vortrag: im sich bewegenden Kfzfast12 hat geschrieben:Gab es dazu auch irgendeine Erläuterung oder Verweis auf eine rechtliche Grundlage? Soweit ich mich erinnere darf ich in NÖ sogar aus dem (stehenden) Kfz jagen...gewo hat geschrieben:Führen von kat B fuer Jaeger nur zu Fuß
Im kfz muss die Waffe immer - auch im Revier - ungeladen und in einem geschlossen Behältnis transportiert werden
Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
Laut meinem Gedächtnis vom heutigen Vortrag:
Schalldämpfer gemäß § 17 Abs. 3a ("Arbeitgeber") werden ins ZWR eingetragen
Schalldämpfer gemäß § 17 Abs. 3b ("Jäger") werden nicht ins ZWR eingetragen
Schalldämpfer gemäß § 17 Abs. 3a ("Arbeitgeber") werden ins ZWR eingetragen
Schalldämpfer gemäß § 17 Abs. 3b ("Jäger") werden nicht ins ZWR eingetragen
- burggraben
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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
Im Ernst? Eine neue Durchführungsverordnung wäre eigentlich schon angebracht.SSG308 hat geschrieben:Und es ist keine Durchführungsverordnung geplant, weil sich alles aus Gesetz und Erläuterungen ableiten ließe.
Nur eine Verordnung zur Verwahrung soll heuer noch kommen.
- burggraben
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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
Das Waffenverbot für Leute aus Drittstaaten mit Wohnsitz in AT war ein Thema und ist wohl eine Sache wo es ein paar blöde Grenzfälle geben wird. zb der reiche Russe mit Jagdrevier und Jagdschein
Oder die Schweizer für die das anscheinend auch gilt. Jetzt frag ich mich grad selber ob im Falle des ungeregelten Brexit auch alle hier ansässigen Briten dann von heute auf morgen in ein paar Monaten illegale Waffenbesitzer sind.
Oder die Schweizer für die das anscheinend auch gilt. Jetzt frag ich mich grad selber ob im Falle des ungeregelten Brexit auch alle hier ansässigen Briten dann von heute auf morgen in ein paar Monaten illegale Waffenbesitzer sind.