Gehäuse Erma EM1 .22 lfb
Verfasst: Mi 19. Jun 2019, 13:30
				
				Frage an die Experten !  
ein Freund von mir hat vor Jahren, bevor die Halbautomaten Langwaffen Kat B wurden, seine ( schöne) Erma KK Em1  geschlachtet, weil er sie nicht melden wollte. Er hat keine WBK und wollte sich das Prozedere  nicht antun....für mich verständlich, und seitdem ballert er mit dem Luftgewehr sehr erfolgreich herum . Lauf und Verschluß wurden mit der Flex vernichtet...……..
  Erma KK Em1  geschlachtet, weil er sie nicht melden wollte. Er hat keine WBK und wollte sich das Prozedere  nicht antun....für mich verständlich, und seitdem ballert er mit dem Luftgewehr sehr erfolgreich herum . Lauf und Verschluß wurden mit der Flex vernichtet...……..
Frage: ist das Gehäuse ( Griffstück) Kat B ? oder kann man das ohne Bedenken verkaufen ?
			ein Freund von mir hat vor Jahren, bevor die Halbautomaten Langwaffen Kat B wurden, seine ( schöne)
 Erma KK Em1  geschlachtet, weil er sie nicht melden wollte. Er hat keine WBK und wollte sich das Prozedere  nicht antun....für mich verständlich, und seitdem ballert er mit dem Luftgewehr sehr erfolgreich herum . Lauf und Verschluß wurden mit der Flex vernichtet...……..
  Erma KK Em1  geschlachtet, weil er sie nicht melden wollte. Er hat keine WBK und wollte sich das Prozedere  nicht antun....für mich verständlich, und seitdem ballert er mit dem Luftgewehr sehr erfolgreich herum . Lauf und Verschluß wurden mit der Flex vernichtet...……..Frage: ist das Gehäuse ( Griffstück) Kat B ? oder kann man das ohne Bedenken verkaufen ?