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Aufbewahrung im Büro

Verfasst: Mo 14. Mär 2011, 07:49
von Lama12
Hallo!

Der Platz in meinem Tresor wird etwas knapp. Aus diesem Grund möchte ich einen zweiten Tresor im Kasten in meinem Büro unterbringen. Die Waffen wären also gegen den Zugriff von Mitarbeitern gesichert, zusätzlich ist das Gebäude mit einer Alarmanlage mit Polizeialarmierung gesichert. Dieses Vorgehen ist OK oder? Das Büro befindet sich allerdings im Zuständigkeitsbereich einer anderen BH als meine Wohnung. Wie wird das dann mit der Kontrolle geregelt?

Re: Aufbewahrung im Büro

Verfasst: Mo 14. Mär 2011, 10:09
von sandman
Meines Wissens ist das nicht erlaubt, außer Du bist der Chef und Dir gehört das Firmengelände! Ob es mit (schriftlicher) Erlaubnis des Grundstückbesitzers erlaubt ist, weiß ich nicht, aber ich halte es rein prinzipiell nicht für eine gute Idee.

Meines Wissens darfst Du Kat. B. Waffen nur an Deinen Wohnsitzen aufbewaren.

Grüße

Sandman

Re: Aufbewahrung im Büro

Verfasst: Mo 14. Mär 2011, 10:19
von kemira
sandman hat geschrieben:Meines Wissens darfst Du Kat. B. Waffen nur an Deinen Wohnsitzen aufbewaren.
Das dachte ich auch und hab mal verschiedene Gesetze und Verordnungen gewälzt - aber nix dazu gefunden.
Wenn Du dazu Quellen hast, bitte ich darum!

Vorstellen kann ichs mir aber nicht ganz, sonst wäre ja die Verwahrung von Vereinswaffen (die es ja ex lege nicht gibt, weil jede Vereinswaffe auf die WBK eines Menschen geht) im Vereinsgebäude nicht zulässig, außer der Mensch mit der WBK hätte im Vereinsgebäude einen Wohnsitz.

lg
Kemira

Re: Aufbewahrung im Büro

Verfasst: Mo 14. Mär 2011, 10:28
von Ticket
kemira hat geschrieben:
sandman hat geschrieben:Meines Wissens darfst Du Kat. B. Waffen nur an Deinen Wohnsitzen aufbewaren.
Das dachte ich auch und hab mal verschiedene Gesetze und Verordnungen gewälzt - aber nix dazu gefunden.
Wenn Du dazu Quellen hast, bitte ich darum!
Sichere Verwahrung



§ 3. (1) Eine Schußwaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem - auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten - Zugriff schützt.

(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich:


1.
Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);

Ticket

Re: Aufbewahrung im Büro

Verfasst: Mo 14. Mär 2011, 10:31
von kemira
Eben. Von Verwahrung in Wohnsitzen steht da nix. Eher im Gegenteil.
Oder mein Amtsdeutsch is schlecht, kann auch sein.

Re: Aufbewahrung im Büro

Verfasst: Mo 14. Mär 2011, 10:47
von Nudnik
Ich hab ein Gerichtsurteil gefunden, da ging es um jemanden der Waffen in die Wohnung seiner Freundin ausgelagert hat.
Die KAT B Waffen hatte er dort in einem Tresor verwahrt. Diese werden im Bescheid auch nicht weiter erwähnt.
Es geht im Verlauf primär um den Besitz von verbotenen Waffen, möglichem Kriegsmaterial, etc...

Bemerkenswert ist jedoch, dass das Auslagern der FFWs offenbar kein Problem darstellte.

Wer's nachlesen mag: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... ldepflicht" onclick="window.open(this.href);return false;

Re: Aufbewahrung im Büro

Verfasst: Mo 14. Mär 2011, 10:51
von Nudnik
Ticket hat geschrieben:
§ 3. (1) Eine Schußwaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem - auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten - Zugriff schützt.

(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich:


1.
Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);

Ticket
Wo steht das?

Danke!

Re: Aufbewahrung im Büro

Verfasst: Mo 14. Mär 2011, 10:55
von Nudnik
ronhan hat geschrieben: Im Waffengesetz?
:mrgreen: :mrgreen:
Danke :headslap:

Dann steht nur in meiner Ausgabe unter §3 was anderes, nämlich die Begriffsdefinition einer FFW.

Re: Aufbewahrung im Büro

Verfasst: Mo 14. Mär 2011, 10:56
von kemira
Hier:

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... eview=True" onclick="window.open(this.href);return false;

Re: Aufbewahrung im Büro

Verfasst: Mo 14. Mär 2011, 10:56
von Abbath
zweite Durchführungsverordnung von 1998

Re: Aufbewahrung im Büro

Verfasst: Mo 14. Mär 2011, 10:57
von Nudnik
kemira hat geschrieben:Hier:

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... eview=True" onclick="window.open(this.href);return false;

Danke :)

Re: Aufbewahrung im Büro

Verfasst: Mo 14. Mär 2011, 10:57
von ronhan
Nudnik hat geschrieben:
ronhan hat geschrieben: Im Waffengesetz?
:mrgreen: :mrgreen:
Danke :headslap:

Dann steht nur in meiner Ausgabe unter §3 was anderes, nämlich die Begriffsdefinition einer FFW.
Urks, war auch nicht ganz richtig...!
:oops:

(So schnell konnt' ich den Beitrag gar nicht löschen... :shifty: )

Re: Aufbewahrung im Büro

Verfasst: Mo 14. Mär 2011, 11:17
von Nudnik
Nachdem ich gesehen habe, dass du deinen Beitrag gelöscht hast, wollte ich meinen auch löschen. Ich habe nichtmal den Button dazu gefunden :oops:

Re: Aufbewahrung im Büro

Verfasst: Mo 14. Mär 2011, 12:04
von gewo
Nudnik hat geschrieben:Ich hab ein Gerichtsurteil gefunden, da ging es um jemanden der Waffen in die Wohnung seiner Freundin ausgelagert hat.
Die KAT B Waffen hatte er dort in einem Tresor verwahrt.
Bemerkenswert ist jedoch, dass das Auslagern der FFWs offenbar kein Problem darstellte.
hi

tut es auch nicht

du kannst die knarre verwahren wo du willst
habe ich als offizielle auskunft des AB wien erhalten

einzige rahmenbedingungen:
- unberechtigte duerfen keinen zugriff haben
- der berechtigte MUSS IMMER zugriff haben (genau genommen wuerde das GEGEN die aufbewahrung im safe sprechen, ist aber offenbar trotzdem zulaessig)

was also NICHT zulaessig waere ist die verwahrung in einem safe bei der freundin, wenn der berechtigte nicht gleichzeitig auch ueber die wohnungsschluesseln der wohnung der freundinn innehat

auch die verwahrung in gartenhuetten oder holzhuetten (die frage wird bei der ueberpruefung alle fuenf jahre ausdruecklich im fragebogen abgefragt) ist NICHT grundsaetzlich untersagt, in solchen faellen wird aber die verwahrung speziell beurteilt (ich vermute: das geht dann ohne fix verschraubten ordentlichen safe nicht mehr)

Re: Aufbewahrung im Büro

Verfasst: Mo 14. Mär 2011, 16:42
von Lama12
Mhm.. jetzt etwas unsicher bin..