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Neue WBK ab 14.12.19 kat.A

Verfasst: So 28. Jul 2019, 09:13
von storma
Hallo
Wenn mann HiCap Mags ab 14.12 mit der dazugehörigen Waffe registriert, wird ja aus Kat.B -Kat. A
Weiß (oder vermutet, oder ahnt) schon wer ob "wahrscheinlicher weise" man dann eine neu WBK Karte braucht.
Mir geht's es da um eine Erweiterung, wenn ich sowieso eine neue Karte brauche zahle ich nicht innerhalb kürzester Zeit 2 mal.

Danke

Re: Neue WBK ab 19.12.19 kat.A

Verfasst: So 28. Jul 2019, 10:05
von panhandle
Servus...

Bezugnehmend auf das Waffg §23/2 ist davon auszugehen das man dann eine neue WBK bekommt, da ja der KAT A Platz einen KAT B Platz "wegnimmt".

siehe ZITAT : WAFFG. .. Bei der Festsetzung der
Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B gemäß dem zweiten Satz
ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11
sowie § 18, die der Betroffene besitzen darf, einzurechnen...

So hätte ich das interpretiert...
EDIT: Datum wäre 14.12.19

g
Willi

Re: Neue WBK ab 19.12.19 kat.A

Verfasst: So 28. Jul 2019, 10:19
von AUG-andy
storma hat geschrieben: So 28. Jul 2019, 09:13 Hallo
Wenn mann HiCap Mags ab 19.12 mit der dazugehörigen Waffe registriert, wird ja aus Kat.B -Kat. A
Weiß (oder vermutet, oder ahnt) schon wer ob "wahrscheinlicher weise" man dann eine neu WBK Karte braucht.
Mir geht's es da um eine Erweiterung, wenn ich sowieso eine neue Karte brauche zahle ich nicht innerhalb kürzester Zeit 2 mal.

Danke
Das Geheimnis was mit den Magazinen passiert ist derzeit noch völlig offen.
Es weiß selbst die Behörde noch nicht wie sie das Umsetzen wollen. Es gibt da einige Versionen die im Raum stehen. Eine neue Karte brauchst du sicher , was dann drauf steht steht noch in den Sternen . Im Dezember wissen wir sicher mehr.

Re: Neue WBK ab 19.12.19 kat.A

Verfasst: So 28. Jul 2019, 10:58
von storma
Danke
Wenn ich sowieso eine neue Karte brauche, dann warte ich mit der Erweiterung noch.
Um die 120 Euro kauf i ma lieber Magazine.

Hab oben das verkehrte Datum geschrieben.

Re: Neue WBK ab 19.12.19 kat.A

Verfasst: So 28. Jul 2019, 14:21
von Steppenwolf
Du hast dann eh 2 Jahre Zeit die Mags zu registrieren ( mein letzter Stand). Wenn sich das mit deiner Erweiterung in den 2 Jahren ausgeht, würde ich es so platzieren das du 2 Fliegen mit 1 Klappe schlägst und gut ists.

Re: Neue WBK ab 19.12.19 kat.A

Verfasst: So 28. Jul 2019, 17:30
von Papa Bär
falsches Datum bitte in der Überschrift ausbessern ;-)

Re: Neue WBK ab 19.12.19 kat.A

Verfasst: Di 30. Jul 2019, 18:21
von Emil
Das Geheimnis was mit den Magazinen passiert ist derzeit noch völlig offen.
Es weiß selbst die Behörde noch nicht wie sie das Umsetzen wollen. Es gibt da einige Versionen die im Raum stehen. Eine neue Karte brauchst du sicher , was dann drauf steht steht noch in den Sternen . Im Dezember wissen wir sicher mehr.
Könntest du uns ein paar Einblicke in die Versionen die im Raum stehen geben..?

§58 Abs. 13:
Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11 rechtmäßig besitzen, ist der Besitz dieser verbotenen Waffen weiterhin zulässig, wenn die Betroffenen dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 melden. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass für solche Waffen auszustellen. Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie B ist von der Behörde entsprechend einzuschränken.


Das einzige was hier eindeutig klar ist, ist dass man eine neue Karte braucht und - bei rechtmäßigem Besitz und rechtzeitiger Meldung - seine "Waffen" (Magazine) behalten darf.
Die praktische Umsetzung hingegen ist etwas unklar z.B.:
- hat jemand nur ein 30er Magazin und überhaupt keine Waffen (demnach §17 Z9 oder Z10) bekommt er dann einfach einen Bescheid dass er es weiterhin besitzen darf? Oder bekommt er eine WBK nur für eine verbotene Waffe gem. §17 Z9 oder Z10 d.h. für ein Magazin?
- derzeit darf man ein - ungeladenes - 30er Magazin - ohne Waffe - auch "führen" bzw. besser gesagt man kann es nicht im Sinne des WaffG "führen" weil es derzeit überhaupt keine Waffe ist. Darf der rechtmäßige Besitzer des 30er Magazins dann in Zukunft das Magazin weiterhin "führen", bekommt er also einen Bescheid der ihm das Führen erlaubt? Oder bekommt er einen WP zum Führen einer verbotene Waffe gem. §17 Z9 oder Z10 d.h. seines 30er Magazins?

Re: Neue WBK ab 14.12.19 kat.A

Verfasst: Di 30. Jul 2019, 18:37
von gewo
storma hat geschrieben: So 28. Jul 2019, 09:13 Hallo
Wenn mann HiCap Mags ab 14.12 mit der dazugehörigen Waffe registriert, wird ja aus Kat.B -Kat. A
Weiß (oder vermutet, oder ahnt) schon wer ob "wahrscheinlicher weise" man dann eine neu WBK Karte braucht.
Mir geht's es da um eine Erweiterung, wenn ich sowieso eine neue Karte brauche zahle ich nicht innerhalb kürzester Zeit 2 mal.
Danke
definitiv neue karte fuer ALTBESITZ
- von hicap magazinen (ANZAHL der magazine wird im dokument festgehalten)
- von kat A waffen (ANZAHL der kat A waffen wird im dokument festgehalten, die anzahl an kat B waffen wird im selben ausmass reduziert)

wer keinen altbesitz hat und die naforderungen ab 14.12. erfuellt erhaelt keine auf eine STUECKZAHl festgelegte eintragung sondern die generelle bereichtigung zum
- besitz von hicap magazinen bzw
- von kat A waffen (die anzahl an kat B waffen wird im selben ausmass reduziert)

alle antraege erfolgen ueber die behoerde
die haendler haben dabei keine funktion

Re: Neue WBK ab 19.12.19 kat.A

Verfasst: Di 30. Jul 2019, 18:38
von AUG-andy
Emil hat geschrieben: Di 30. Jul 2019, 18:21
Das Geheimnis was mit den Magazinen passiert ist derzeit noch völlig offen.
Es weiß selbst die Behörde noch nicht wie sie das Umsetzen wollen. Es gibt da einige Versionen die im Raum stehen. Eine neue Karte brauchst du sicher , was dann drauf steht steht noch in den Sternen . Im Dezember wissen wir sicher mehr.
Könntest du uns ein paar Einblicke in die Versionen die im Raum stehen geben..?

§58 Abs. 13:
Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11 rechtmäßig besitzen, ist der Besitz dieser verbotenen Waffen weiterhin zulässig, wenn die Betroffenen dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 melden. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass für solche Waffen auszustellen. Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie B ist von der Behörde entsprechend einzuschränken.


Das einzige was hier eindeutig klar ist, ist dass man eine neue Karte braucht und - bei rechtmäßigem Besitz und rechtzeitiger Meldung - seine "Waffen" (Magazine) behalten darf.
Die praktische Umsetzung hingegen ist etwas unklar z.B.:
- hat jemand nur ein 30er Magazin und überhaupt keine Waffen (demnach §17 Z9 oder Z10) bekommt er dann einfach einen Bescheid dass er es weiterhin besitzen darf? Oder bekommt er eine WBK nur für eine verbotene Waffe gem. §17 Z9 oder Z10 d.h. für ein Magazin?
- derzeit darf man ein - ungeladenes - 30er Magazin - ohne Waffe - auch "führen" bzw. besser gesagt man kann es nicht im Sinne des WaffG "führen" weil es derzeit überhaupt keine Waffe ist. Darf der rechtmäßige Besitzer des 30er Magazins dann in Zukunft das Magazin weiterhin "führen", bekommt er also einen Bescheid der ihm das Führen erlaubt? Oder bekommt er einen WP zum Führen einer verbotene Waffe gem. §17 Z9 oder Z10 d.h. seines 30er Magazins?
Wie schon gesagt, steht alles noch in der Glaskugel ;) es könnte so kommen wie von Gewo beschrieben.
Ich selbst habe mir 30er Magazine für diverse Halbautomaten besorgt die derzeit noch Verboten sind . In der Hoffnung das es ab Dezember mehr HA zu kaufen gibt .
A la Ruger Mini 14 .

Re: Neue WBK ab 14.12.19 kat.A

Verfasst: Di 30. Jul 2019, 18:48
von AUG-andy
Eine delikate Frage hätte ich trotzdem :
Wenn sich jetzt jemand Magazine kauft ohne WBK oder WP , mit dem Gedanken in Zukunft mal die WBK zu machen? Halbautomaten wird es ja weiterhin geben aber nur mit 10 Schuß Magazinen. Gibt's da eine WBK auf der nur Magazine stehen? :think:

Re: Neue WBK ab 14.12.19 kat.A

Verfasst: Di 30. Jul 2019, 19:10
von rupi
es gibt auch WBKs auf der nur Schalldämpfer stehen

Re: Neue WBK ab 14.12.19 kat.A

Verfasst: Di 30. Jul 2019, 19:37
von Prometheus
War gestern auf meiner BH und die Dame hat gesagt sie bekommen erst im Herbst eine Schulung wie das mit den Magazinen zu handhaben ist.
Sie meinte sie kann sich das noch überhaupt nicht vorstellen wie das laufen soll.

Re: Neue WBK ab 14.12.19 kat.A

Verfasst: Di 30. Jul 2019, 19:40
von Emil
gewo hat geschrieben: Di 30. Jul 2019, 18:37 definitiv neue karte fuer ALTBESITZ
- von hicap magazinen (ANZAHL der magazine wird im dokument festgehalten)
- von kat A waffen (ANZAHL der kat A waffen wird im dokument festgehalten, die anzahl an kat B waffen wird im selben ausmass reduziert)

wer keinen altbesitz hat und die naforderungen ab 14.12. erfuellt erhaelt keine auf eine STUECKZAHl festgelegte eintragung sondern die generelle bereichtigung zum
- besitz von hicap magazinen bzw
- von kat A waffen (die anzahl an kat B waffen wird im selben ausmass reduziert)

alle antraege erfolgen ueber die behoerde
die haendler haben dabei keine funktion
Gewo, verstehe ich das richtig, wenn man NUR die Magazine besitzt (ohne dazugehörige Waffe) wird die Stückzahl eingetragen, wenn man AUCH die dazugehörige Waffe besitzt wird keine Stückzahl eingetragen UND man darf weiter entsprechende Magazine für die Waffe dazukaufen?

Also z.B.:
Person mit einer WBK für 2 Stück Kat. B besitzt:
- zwei 30er AUG Magazine
- eine Glock Pistole mit vier Glock 33er Magazinen
- einen üblichen .357er Revolver

Umsetzung:
Er bekommt eine neue WBK auf der Steht:

Die Inhaberin/ der Inhaber der Waffenbesitzkarte ist berechtigt:
Waffe(n) gem. § 17 Abs. 1 des WaffG zu besitzen:
>2 gem. Z.10<
Waffe(n) gem. § 17 Abs. 1 des WaffG zu besitzen, erwerben und einzuführen:
>1 gem. Z.7<
1 Schusswaffe(n) der Kategorie B zu erwerben, zu besitzen und einzuführen
sowie Munition für Faustfeuerwaffen zu erwerben und zu besitzen.


:?:

Re: Neue WBK ab 14.12.19 kat.A

Verfasst: Di 30. Jul 2019, 19:59
von AUG-andy
Emil hat geschrieben: Di 30. Jul 2019, 19:40
gewo hat geschrieben: Di 30. Jul 2019, 18:37 definitiv neue karte fuer ALTBESITZ
- von hicap magazinen (ANZAHL der magazine wird im dokument festgehalten)
- von kat A waffen (ANZAHL der kat A waffen wird im dokument festgehalten, die anzahl an kat B waffen wird im selben ausmass reduziert)

wer keinen altbesitz hat und die naforderungen ab 14.12. erfuellt erhaelt keine auf eine STUECKZAHl festgelegte eintragung sondern die generelle bereichtigung zum
- besitz von hicap magazinen bzw
- von kat A waffen (die anzahl an kat B waffen wird im selben ausmass reduziert)

alle antraege erfolgen ueber die behoerde
die haendler haben dabei keine funktion
Gewo, verstehe ich das richtig, wenn man NUR die Magazine besitzt (ohne dazugehörige Waffe) wird die Stückzahl eingetragen, wenn man AUCH die dazugehörige Waffe besitzt wird keine Stückzahl eingetragen UND man darf weiter entsprechende Magazine für die Waffe dazukaufen?

Also z.B.:
Person mit einer WBK für 2 Stück Kat. B besitzt:
- zwei 30er AUG Magazine
- eine Glock Pistole mit vier Glock 33er Magazinen
- einen üblichen .357er Revolver

Umsetzung:
Er bekommt eine neue WBK auf der Steht:

Die Inhaberin/ der Inhaber der Waffenbesitzkarte ist berechtigt:
Waffe(n) gem. § 17 Abs. 1 des WaffG zu besitzen:
>2 gem. Z.10<
Waffe(n) gem. § 17 Abs. 1 des WaffG zu besitzen, erwerben und einzuführen:
>1 gem. Z.7<
1 Schusswaffe(n) der Kategorie B zu erwerben, zu besitzen und einzuführen
sowie Munition für Faustfeuerwaffen zu erwerben und zu besitzen.


:?:
Lasst doch den armen Gewo in Ruhe .
Zu 100% ist auch das von ihm geschriebene nicht in Stein gemeißelt.
Das ist sein derzeitiger Wissensstand, ändern kann sich noch einiges bis Dezember.
Wartet bis Dezember dann sind wir alle schlauer . Kaffeesudlesen bringt im August sehr wenig.

Beitrag von Prometheus » Di 30. Jul 2019, 19:37

War gestern auf meiner BH und die Dame hat gesagt sie bekommen erst im Herbst eine Schulung wie das mit den Magazinen zu handhaben ist.
Sie meinte sie kann sich das noch überhaupt nicht vorstellen wie das laufen soll.

Re: Neue WBK ab 14.12.19 kat.A

Verfasst: Di 30. Jul 2019, 20:07
von fast12
Mein Sachbearbeiter bei der BH meinte er weiß noch nicht wie das ausschauen wird, aber fix ist, er hat dann a Beschäftigung für zwei Jahre :-D.