Seite 1 von 1

Verwahrung des Anschlagschaftes

Verfasst: Do 29. Aug 2019, 11:36
von Nydorian
Hallo liebe Rechtsexperten.

Ich bin mir zu 96,4% sicher dass meine Frage völlig unnötig ist, aber:

kann irgendeine Uniform in Österreich irgendein Problem damit haben wenn ich meine Pistole im Anschlagschaft verwahre, sofern diese brav neben den Gewehren im Waffenschrank wohnt?

Grundsätzlich ist das Ding ja nichts anderes als jeder andere Aufbau, nicht waffenrelevant etc. Nachdem meine Logik aber nicht zwingend Behördenlogik sein muss würde ich mich über Erfahrungsberichte freuen.

Ich freue mich natürlich auch über Antworten auf die Frage ob das nicht sowieso beknackt ist.

einen wunderbaren Tag!
Ny

und sorry, ich bin sicher die Frage hat irgendjemand schon mal beantwortet aber ich konnte wieder nichts brauchbares finden.

Re: Verwahrung des Anschlagschaftes

Verfasst: Do 29. Aug 2019, 11:51
von panhandle
Hi...

Also der Anschlagschaft ( mit der Pistole in seinem "Bauch") befindet sich im Waffenschrank......wo siehst Du da ein Problem?
Oder meinst Du, das eine Pistole/Kurzwaffe einen eigenen Safe benötigt?

g
Willi

Re: Verwahrung des Anschlagschaftes

Verfasst: Do 29. Aug 2019, 11:51
von cas81
Ob du das Ding in Einzelteile zerlegt, eingespannt im Roni, bei den anderen Pistolen oder Gewehren oder beiden oder ganz separat verwahrst, ist völlig egal, solange du die allgemeinen Vorschriften gem §16b WaffG über die Verwahrung einhältst. Mir fällt kein Szenario ein, bei dem das ein Problem werden könnte.

Re: Verwahrung des Anschlagschaftes

Verfasst: Do 29. Aug 2019, 12:53
von Revierler_old
Keine Uniform wird damit Probleme haben.