Verwahrung des Anschlagschaftes
Verfasst: Do 29. Aug 2019, 11:36
Hallo liebe Rechtsexperten.
Ich bin mir zu 96,4% sicher dass meine Frage völlig unnötig ist, aber:
kann irgendeine Uniform in Österreich irgendein Problem damit haben wenn ich meine Pistole im Anschlagschaft verwahre, sofern diese brav neben den Gewehren im Waffenschrank wohnt?
Grundsätzlich ist das Ding ja nichts anderes als jeder andere Aufbau, nicht waffenrelevant etc. Nachdem meine Logik aber nicht zwingend Behördenlogik sein muss würde ich mich über Erfahrungsberichte freuen.
Ich freue mich natürlich auch über Antworten auf die Frage ob das nicht sowieso beknackt ist.
einen wunderbaren Tag!
Ny
und sorry, ich bin sicher die Frage hat irgendjemand schon mal beantwortet aber ich konnte wieder nichts brauchbares finden.
Ich bin mir zu 96,4% sicher dass meine Frage völlig unnötig ist, aber:
kann irgendeine Uniform in Österreich irgendein Problem damit haben wenn ich meine Pistole im Anschlagschaft verwahre, sofern diese brav neben den Gewehren im Waffenschrank wohnt?
Grundsätzlich ist das Ding ja nichts anderes als jeder andere Aufbau, nicht waffenrelevant etc. Nachdem meine Logik aber nicht zwingend Behördenlogik sein muss würde ich mich über Erfahrungsberichte freuen.
Ich freue mich natürlich auch über Antworten auf die Frage ob das nicht sowieso beknackt ist.
einen wunderbaren Tag!
Ny
und sorry, ich bin sicher die Frage hat irgendjemand schon mal beantwortet aber ich konnte wieder nichts brauchbares finden.