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Kurzarbeit - Finanzielles
Verfasst: Sa 11. Apr 2020, 11:09
von Wulpe
Mir stellen sich bzgl. Kurzarbeit zwei Fragen, zu denen ich auf den Seiten der AK etc. keine Antwort gefunden habe
1. sinken während der 3 oder 6 Monate vermindertem Einkommen auch etwaige Unterhaltszahlungen?
2. Im alten Abfertigungssystem bekommt man z. B. bei 15 Jahren Betriebszugehörigkeit ein halbes Jahresgehalt Abfertigung. Wird das verminderte Kurzarbeitsgehalt zur Berechnung herangezogen, d.h. sinkt die Abfertigung?
Hat jemand Ahnung?
Re: Kurzarbeit - Finanzielles
Verfasst: Sa 11. Apr 2020, 11:28
von diver99
Zu 1 kann ich nichts sagen. Zu 2: es wird auch das Urlaubsgeld in voller Höhe ausbezahlt, die Abfertigung ist davon ebenso nicht betroffen, da hier eine andere Bemessungsgrundlage gilt.
Re: Kurzarbeit - Finanzielles
Verfasst: Sa 11. Apr 2020, 11:42
von Mindfreeq
2 wurde ja bereits beantwortet, zu 1, ja denke schon aber erst mit dem nächstem Jahr, da du ja meines wissens Alimente jährlich Neu berechnen lassen kannst und das orientiert sich am Netto Jahreseinkommen.
Re: Kurzarbeit - Finanzielles
Verfasst: Sa 11. Apr 2020, 11:55
von Hane
Zu Abfertigung Alt: da bin ich mir nicht so sicher.
*Monatsentgelt = Jener Verdienst (Gehalt, Lohn, Zulagen,…), der sich aus den regelmäßig im Monat wiederkehrenden Bezügen zuzüglich des aliquoten Anteils an Urlaubs- und Weihnachtsgeld ergibt. Sind Entgeltteile zu berücksichtigen, die zwar regelmäßig, aber in wechselnder Höhe anfallen (zum Beispiel Provisionen, Überstunden), so ist ein Durchschnittsverdienst (des letzten Jahres oder der letzten 13 Wochen) heranzuziehen. Quelle: AK
Re: Kurzarbeit - Finanzielles
Verfasst: Sa 11. Apr 2020, 12:10
von Wulpe
diver99 hat geschrieben: Sa 11. Apr 2020, 11:28
Zu 1 kann ich nichts sagen. Zu 2: es wird auch das Urlaubsgeld in voller Höhe ausbezahlt, die Abfertigung ist davon ebenso nicht betroffen, da hier eine andere Bemessungsgrundlage gilt.
Bzgl. Bemessungsgrundlage bin ich mir eben nicht sicher:
Nach § 23 Abs 1 AngG ist die Basis für die Berechnung des Abfertigungsanspruchs das für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührende Entgelt. Nach der Rechtsprechung ist darunter der sich aus den mit einer gewissen Regelmäßigkeit - wenn auch nicht jeden Monat - wiederkehrenden Bezügen ergebende Durchschnittsverdienst zu verstehen.
Die Abfertigung darf diesen als Bemessungsgrundlage dienenden Durchschnittsverdienst weder übersteigen noch hinter ihm zurückbleiben. Schwankt die Höhe des Entgelts innerhalb des letzten Jahres vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ist ein Zwölftel des gesamten Entgelts dieses Jahres als Bemessungsgrundlage der Abfertigung zugrunde zu legen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob diese Schwankungen durch variable Prämien, Zulagen, Provisionen, Sonderzahlungen oder Überstundenentgelte bewirkt werden.
https://www.weka.at/personalverrechnung ... -Gleitzeit
Klingt für mich eher so, als wäre das Kurzarbeitsgehalt heranzuziehen.
Re: Kurzarbeit - Finanzielles
Verfasst: Sa 11. Apr 2020, 12:20
von diver99
Wir haben gerade den Fall Ende Juni wegen einer Pensionierung. Wir haben die Auskunft erhalten, dass die Abfertigung vom ungekürzten Bruttogegehalt zu berechnen ist. Provisionen, Überstunden im Schnitt. Kann natürlich wegen Kurzarbeit hier niedriger sein.
Re: Kurzarbeit - Finanzielles
Verfasst: Sa 11. Apr 2020, 12:26
von Sauer202
Bei uns in der Firma haben wir auch Kurzarbeit.
Arbeite nur 2 Tage die Woche, Rest Urlaub. So fall ich selbst bis Oktober nicht in die Kurzarbeit sollte es noch so lange dauern. Fast 100 Tage Alturlaub sei dank, in der Not zahlt es sich aus, wenn man nur 10-15 Tage Urlaub geht im Jahr.
Re: Kurzarbeit - Finanzielles
Verfasst: Sa 11. Apr 2020, 12:31
von gewo
Wulpe hat geschrieben: Sa 11. Apr 2020, 11:09
Mir stellen sich bzgl. Kurzarbeit zwei Fragen, zu denen ich auf den Seiten der AK etc. keine Antwort gefunden habe
1. sinken während der 3 oder 6 Monate vermindertem Einkommen auch etwaige Unterhaltszahlungen?
2. Im alten Abfertigungssystem bekommt man z. B. bei 15 Jahren Betriebszugehörigkeit ein halbes Jahresgehalt Abfertigung. Wird das verminderte Kurzarbeitsgehalt zur Berechnung herangezogen, d.h. sinkt die Abfertigung?
Hat jemand Ahnung?
Ich vermutet
1. auf Antrag ja
2. ja
Re: Kurzarbeit - Finanzielles
Verfasst: Sa 11. Apr 2020, 12:39
von diver99
gewo hat geschrieben: Sa 11. Apr 2020, 12:31
Wulpe hat geschrieben: Sa 11. Apr 2020, 11:09
Mir stellen sich bzgl. Kurzarbeit zwei Fragen, zu denen ich auf den Seiten der AK etc. keine Antwort gefunden habe
1. sinken während der 3 oder 6 Monate vermindertem Einkommen auch etwaige Unterhaltszahlungen?
2. Im alten Abfertigungssystem bekommt man z. B. bei 15 Jahren Betriebszugehörigkeit ein halbes Jahresgehalt Abfertigung. Wird das verminderte Kurzarbeitsgehalt zur Berechnung herangezogen, d.h. sinkt die Abfertigung?
Hat jemand Ahnung?
Ich vermutet
1. auf Antrag ja
2. ja
Wie kommst du bei 2 auf ja?
Re: Kurzarbeit - Finanzielles
Verfasst: Sa 11. Apr 2020, 12:43
von diver99
https://www.google.com/url?sa=t&source= ... 6602019725
Bitte lesenen Seite 4! Ich hoffe, der Link funktioniert.
Re: Kurzarbeit - Finanzielles
Verfasst: Sa 11. Apr 2020, 12:46
von diver99
Sonst Handlungsanleitung Corona Kurzarbeit WKO googeln.
Re: Kurzarbeit - Finanzielles
Verfasst: Sa 11. Apr 2020, 13:04
von Wulpe
Re: Kurzarbeit - Finanzielles
Verfasst: Sa 11. Apr 2020, 16:00
von Alaskan454
diver99 hat geschrieben: Sa 11. Apr 2020, 12:20
Wir haben gerade den Fall Ende Juni wegen einer Pensionierung. Wir haben die Auskunft erhalten, dass die Abfertigung vom ungekürzten Bruttogegehalt zu berechnen ist. Provisionen, Überstunden im Schnitt. Kann natürlich wegen Kurzarbeit hier niedriger sein.
Das klingt für mich am logischsten weil,
1) wird die Kurzarbeit auch danach berechnet
2) Ist die Kurzarbeit eine zeitlich befristete Massnahme welche jedoch nicht in deinen bestehenden Arbeitsvertrag mit den dir zustehenden bzw ausgehandelten Konditionen eingreift.
Re: Kurzarbeit - Finanzielles
Verfasst: Sa 11. Apr 2020, 16:17
von gewo
diver99 hat geschrieben: Sa 11. Apr 2020, 12:39
gewo hat geschrieben: Sa 11. Apr 2020, 12:31
Wulpe hat geschrieben: Sa 11. Apr 2020, 11:09
Mir stellen sich bzgl. Kurzarbeit zwei Fragen, zu denen ich auf den Seiten der AK etc. keine Antwort gefunden habe
1. sinken während der 3 oder 6 Monate vermindertem Einkommen auch etwaige Unterhaltszahlungen?
2. Im alten Abfertigungssystem bekommt man z. B. bei 15 Jahren Betriebszugehörigkeit ein halbes Jahresgehalt Abfertigung. Wird das verminderte Kurzarbeitsgehalt zur Berechnung herangezogen, d.h. sinkt die Abfertigung?
Hat jemand Ahnung?
Ich vermutet
1. auf Antrag ja
2. ja
Wie kommst du bei 2 auf ja?
Hast recht
Ist ja ein vertragliches Ding
Die pensionshöhe wird beeinflusst werden ... weil die durchrechnung orientiert sich ja an den SV Beiträgen ..
Re: Kurzarbeit - Finanzielles
Verfasst: Sa 11. Apr 2020, 16:23
von diver99
gewo hat geschrieben: Sa 11. Apr 2020, 16:17
diver99 hat geschrieben: Sa 11. Apr 2020, 12:39
gewo hat geschrieben: Sa 11. Apr 2020, 12:31
Ich vermutet
1. auf Antrag ja
2. ja
Wie kommst du bei 2 auf ja?
Hast recht
Ist ja ein vertragliches Ding
Die pensionshöhe wird beeinflusst werden ... weil die durchrechnung orientiert sich ja an den SV Beiträgen ..
Ich muss dir leider widersprechen! Die SV ist, meines Wissens nach, in voller Höhe abzuführen. Die ist im Ausgleichssatz eingerechnet.