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Aufgehobenes Waffenverbot - Laut ZWR aber nicht
Verfasst: Fr 15. Mai 2020, 18:42
von spirin
Hello,
Habe es seit April geschafft mein fast 9 Jahre altes Waffenverbot endlich aufheben zu lassen.
Nach ner menge Geld und 6 Monate hin und her tun auch den Bescheid von der BH erhalten.
So, heute guten Mutes zum Waffenhändler um die Ecke gegangen um mich Beraten zu lassen bezüglich Flintenkauf(Kat. C).
Der hat natürlich gleich nachgesehen im Zentralen Waffenregister und siehe da, Waffenverkauf für meine Person nicht erlaubt, da Waffenverbot...
Natürlich war ich mega geschockt und hab gefragt wie das sein kann. Dazu konnte er leider auch nix sagen, da sowas nicht wirklich oft vorkommt.
Ist einfach die Zeitspanne zu kurz das im ZWR die Aufhebung einfach noch nicht eingetragen wurde, muss man das wieder extra entfernen lassen oder hab ich da was falsch verstanden?
Achja Waffenverbot wegen Straftat...
Hat jemand da vielleicht Erfahrung oder Rat?
lg
Re: Aufgehobenes Waffenverbot - Laut ZWR aber nicht
Verfasst: Fr 15. Mai 2020, 19:21
von rupi
Einfach noch nicht ausgetragen
Ruf an auf der BH
Re: Aufgehobenes Waffenverbot - Laut ZWR aber nicht
Verfasst: Fr 15. Mai 2020, 23:03
von spirin
Muss so sein, werde ich die Tage machen.
Kann ich jetzt deswegen eigentlich noch belangt werden? Also das der Händler nachgeschaut hat, da ja nach ZMR noch ein Verbot vorliegt?
Re: Aufgehobenes Waffenverbot - Laut ZWR aber nicht
Verfasst: Fr 15. Mai 2020, 23:05
von gewo
spirin hat geschrieben: Fr 15. Mai 2020, 23:03
Muss so sein, werde ich die Tage machen.
Kann ich jetzt deswegen eigentlich noch belangt werden? Also das der Händler nachgeschaut hat, da ja nach ZMR noch ein Verbot vorliegt?
Kaum vorstellbar
Das ZWR ist oft nicht aktuell
Re: Aufgehobenes Waffenverbot - Laut ZWR aber nicht
Verfasst: Sa 16. Mai 2020, 10:28
von John Connor
spirin hat geschrieben: Fr 15. Mai 2020, 18:42
Habe es seit April geschafft mein fast 9 Jahre altes Waffenverbot endlich aufheben zu lassen.
Wann genau ist Dir der Bescheid zugestellt worden? Ist in der Rechtsmittelbelehrung eine Frist angegeben? Hast Du einen Rechtsmittelverzicht abgegeben?
Das wäre alles wichtig zu wissen, nämlich ob der Bescheid bereits rechtskräftig ist. Dann „gilt“ er.
spirin hat geschrieben: Fr 15. Mai 2020, 23:03
Kann ich jetzt deswegen eigentlich noch belangt werden? Also das der Händler nachgeschaut hat, da ja nach ZMR noch ein Verbot vorliegt?
Wichtig ist ein rechtskräftiger Bescheid. Was im ZMR steht, ist rechtlich - für Dich - wurscht.
Seh keinen Grund dafür, dass Du überhaupt auf die Idee kommst, „jetzt noch bestraft werden zu können“. Waffe hast ja - noch nicht - gekauft. Das Nachschauen im ZMR ist jedenfalls kein Delikt

Re: Aufgehobenes Waffenverbot - Laut ZWR aber nicht
Verfasst: Sa 16. Mai 2020, 10:54
von gewo
John Connor hat geschrieben: Sa 16. Mai 2020, 10:28
Seh keinen Grund dafür, dass Du überhaupt auf die Idee kommst, „jetzt noch bestraft werden zu können“. Waffe hast ja - noch nicht - gekauft. Das Nachschauen im ZMR ist jedenfalls kein Delikt
selbstverstaendlich ist auch schon der versuch eine waffe zu erwerben bei einem aufrechten waffenverbot ein eigenes, neuerliches getrenntes delikt.
der versuch ist strafbar
Re: Aufgehobenes Waffenverbot - Laut ZWR aber nicht
Verfasst: Sa 16. Mai 2020, 11:04
von John Connor
gewo hat geschrieben: Sa 16. Mai 2020, 10:54
[quote="John Connor" post_id=794976 time=<a href="tel:1589617690">1589617690</a> user_id=7359]
Seh keinen Grund dafür, dass Du überhaupt auf die Idee kommst, „jetzt noch bestraft werden zu können“. Waffe hast ja - noch nicht - gekauft. Das Nachschauen im ZMR ist jedenfalls kein Delikt
selbstverstaendlich ist auch schon der versuch eine waffe zu erwerben bei einem aufrechten waffenverbot ein eigenes, neuerliches getrenntes delikt.
der versuch ist strafbar
[/quote]
gewo hat geschrieben: Sa 16. Mai 2020, 10:54
John Connor hat geschrieben: Sa 16. Mai 2020, 10:28
Seh keinen Grund dafür, dass Du überhaupt auf die Idee kommst, „jetzt noch bestraft werden zu können“. Waffe hast ja - noch nicht - gekauft. Das Nachschauen im ZMR ist jedenfalls kein Delikt
selbstverstaendlich ist auch schon der versuch eine waffe zu erwerben bei einem aufrechten waffenverbot ein eigenes, neuerliches getrenntes delikt.
der versuch ist strafbar
Er hat aber einen Aufhebungsbescheid! Ob der jetzt rechtskräftig ist oder nicht, ich würd da den Vorsatz jedenfalls in Frage stellen. Spätestens beim Rechtsirrtum - es ist ja „Nebenstrafrecht“ wäre man wohl draußen. Übrig bliebe allenfalls ein Fahrlässigkeritsdelik.
Was. ich meinte ist aber sich beim Händler nach einer Waffe erkundigen („Vorbereitsungsstadium“ = straflos) und dem Versuchsstadium nach meinem Dafürhalten noch ab bissal ein Platz.
Re: Aufgehobenes Waffenverbot - Laut ZWR aber nicht
Verfasst: Sa 16. Mai 2020, 11:05
von spirin
John Connor hat geschrieben: Sa 16. Mai 2020, 10:28
spirin hat geschrieben: Fr 15. Mai 2020, 18:42
Habe es seit April geschafft mein fast 9 Jahre altes Waffenverbot endlich aufheben zu lassen.
Wann genau ist Dir der Bescheid zugestellt worden? Ist in der Rechtsmittelbelehrung eine Frist angegeben? Hast Du einen Rechtsmittelverzicht abgegeben?
Das wäre alles wichtig zu wissen, nämlich ob der Bescheid bereits rechtskräftig ist. Dann „gilt“ er.
spirin hat geschrieben: Fr 15. Mai 2020, 23:03
Kann ich jetzt deswegen eigentlich noch belangt werden? Also das der Händler nachgeschaut hat, da ja nach ZMR noch ein Verbot vorliegt?
Wichtig ist ein rechtskräftiger Bescheid. Was im ZMR steht, ist rechtlich - für Dich - wurscht.
Seh keinen Grund dafür, dass Du überhaupt auf die Idee kommst, „jetzt noch bestraft werden zu können“. Waffe hast ja - noch nicht - gekauft. Das Nachschauen im ZMR ist jedenfalls kein Delikt
Bescheid ist am 6.4.2020 zugestellt worden und auch mit diesem Datum gekennzeichnet. Frist ist keine angegeben worden bzw. ab wann der Bescheid gültig ist, Verzicht wurde auch nicht abgegeben.
Schon komisch irgendwie, auf deiner einen Seite hab ich kein Verbot und auf der anderen wiederum schon, da soll sich wer auskennen

Re: Aufgehobenes Waffenverbot - Laut ZWR aber nicht
Verfasst: Sa 16. Mai 2020, 11:09
von John Connor
spirin hat geschrieben: Sa 16. Mai 2020, 11:05
John Connor hat geschrieben: Sa 16. Mai 2020, 10:28
spirin hat geschrieben: Fr 15. Mai 2020, 18:42
Habe es seit April geschafft mein fast 9 Jahre altes Waffenverbot endlich aufheben zu lassen.
Wann genau ist Dir der Bescheid zugestellt worden? Ist in der Rechtsmittelbelehrung eine Frist angegeben? Hast Du einen Rechtsmittelverzicht abgegeben?
Das wäre alles wichtig zu wissen, nämlich ob der Bescheid bereits rechtskräftig ist. Dann „gilt“ er.
spirin hat geschrieben: Fr 15. Mai 2020, 23:03
Kann ich jetzt deswegen eigentlich noch belangt werden? Also das der Händler nachgeschaut hat, da ja nach ZMR noch ein Verbot vorliegt?
Wichtig ist ein rechtskräftiger Bescheid. Was im ZMR steht, ist rechtlich - für Dich - wurscht.
Seh keinen Grund dafür, dass Du überhaupt auf die Idee kommst, „jetzt noch bestraft werden zu können“. Waffe hast ja - noch nicht - gekauft. Das Nachschauen im ZMR ist jedenfalls kein Delikt
Bescheid ist am 6.4.2020 zugestellt worden und auch mit diesem Datum gekennzeichnet. Frist ist keine angegeben worden bzw. ab wann der Bescheid gültig ist, Verzicht wurde auch nicht abgegeben.
Schon komisch irgendwie, auf deiner einen Seite hab ich kein Verbot und auf der anderen wiederum schon, da soll sich wer auskennen
Wie gesagt, das Waffenregister ist keine Rechtsquelle. Wennst einen rechtskräftigen Bescheid hast, bist im legalen Bereich. Waffe wirst halt vom Händler nicht bekommen, solange der Eintrag unrichtig ist. Melde einfach Deiner Behörde, dass der ZWR Eintrag unrichtig ist und dass sie den aktualisieren sollen.
Re: Aufgehobenes Waffenverbot - Laut ZWR aber nicht
Verfasst: Sa 16. Mai 2020, 11:37
von gewo
John Connor hat geschrieben: Sa 16. Mai 2020, 11:04.
Was. ich meinte ist aber sich beim Händler nach einer Waffe erkundigen („Vorbereitsungsstadium“ = straflos) und dem Versuchsstadium nach meinem Dafürhalten noch ab bissal ein Platz.
ein haendler darf nur dann im ZWR „nachschauen“ wenn es eine kaufhandlung gibt
ansonsten datenschutzverstoss, amtsmissbrauch und verstoss gegen die ZWR nutzungsbedingungen
wenn der haendler also sieht dass das „geschaeft nicht moeglich“ ist, aka waffenverbot
dann muss es vorher aus rechtlicher sicht bereits einen kaufakt gegeben haben
oder der haendler hat gegen die gesetze verstossen
im sonstigen bin ich deiner meinung, es fehlen vorsatz ect ...
aber der halbsatz „nachschaun kann ja ned strafbar sein“ ist jedenfalls unrichtig
Re: Aufgehobenes Waffenverbot - Laut ZWR aber nicht
Verfasst: Sa 16. Mai 2020, 13:18
von John Connor
gewo hat geschrieben: Sa 16. Mai 2020, 11:37
John Connor hat geschrieben: Sa 16. Mai 2020, 11:04.
Was. ich meinte ist aber sich beim Händler nach einer Waffe erkundigen („Vorbereitsungsstadium“ = straflos) und dem Versuchsstadium nach meinem Dafürhalten noch ab bissal ein Platz.
ein haendler darf nur dann im ZWR „nachschauen“ wenn es eine kaufhandlung gibt
ansonsten datenschutzverstoss, amtsmissbrauch und verstoss gegen die ZWR nutzungsbedingungen
wenn der haendler also sieht dass das „geschaeft nicht moeglich“ ist, aka waffenverbot
dann muss es vorher aus rechtlicher sicht bereits einen kaufakt gegeben haben
oder der haendler hat gegen die gesetze verstossen
im sonstigen bin ich deiner meinung, es fehlen vorsatz ect ...
aber der halbsatz „nachschaun kann ja ned strafbar sein“ ist jedenfalls unrichtig
Dann sag ich mal danke für die Aufklärung, weil dass ein Händler nicht nachschauen darf, wenn es vorher keine Kaufhandlung gab (selbst wenn Kunde Nachschau will - sonst eh klar), wusste ich nicht.
Gekauft hat er aber nix. Für ein Fahrlässigkeitsdelikt gibts auch keinen Versuch.
Vorsatz (Versuch grundsätzlich möglich) kann man mE getrost verneinen, da es um Nebenstrafrecht geht und er zumindest einen Bescheid hat.
So wie er es im nachfolgenden Post geschrieben hat, dürfte der Bescheid aber eh rechtskräftig sein, dann läge lediglich eine falsche Eintragung im ZWR vor. Also Behördenfehler, auf seiner Seite würde dann alles passen. Anruf bei Behörde, Richtigstellung ZWR verlangen und gut ists.
Re: Aufgehobenes Waffenverbot - Laut ZWR aber nicht
Verfasst: Sa 16. Mai 2020, 15:22
von spirin
Bin mir jetzt keiner Schuld bewusst von daher wäre es schon etwas komisch dafür belangt zu werden.
Werde mal am Montag bei der BH anrufen und fragen wie das so aussieht.
Führt nichts daran vorbei.
Re: Aufgehobenes Waffenverbot - Laut ZWR aber nicht
Verfasst: Sa 16. Mai 2020, 18:01
von Papa Bär
Eigentlich hat sich nur der Händler was zu Schulden kommen lassen (durchs mal nur schnell mal nachsehen), das ist Fakt.
Re: Aufgehobenes Waffenverbot - Laut ZWR aber nicht
Verfasst: Sa 16. Mai 2020, 18:04
von gewo
Papa Bär hat geschrieben: Sa 16. Mai 2020, 18:01
Eigentlich hat sich nur der Händler was zu Schulden kommen lassen (durchs mal nur schnell mal nachsehen), das ist Fakt.
Das ist ein Orchideen Thema
Rechtstheorie nix weiter
Hab’s Halt nur erwähnt weil der Kollege geschrieben hat „nachschauen ist bedeutungslos“