Magazinkapazität .22 lr in HA
Verfasst: Mo 7. Dez 2020, 14:58
Hallo Leute
Ich dachte, die gesetzlich erlaubte Magazinkapazität für Randfeuerpatronen in HA-Langwaffen beträgt 10 Patronen.
Nun sehe ich bei Austria Arms (und die müssten es eigentlich wissen) eine Kriss Vector in .22 mit folgendem Text:
Sonderversion der Kriss Vector CRB 22 in Arctic White.
Kompakte, halbautomatische selbstladebüchse mit 30 Patronen Magazinkapazität. Gemäß gesetzlicher bestimmungen sind Waffen mit Randfeuermunition von Magazinbeschränkungen ausgenommen.
((( https://www.austriaarms.com/index_2.php ... xt=&stay=1 )))
Selbst wenn die Kriss unter KW fallen würde, wären mMn immer noch 10 Patronen zuviel im Magazin.
Ich als Otto Normalverbraucher fühle mich jetzt total verunsichert, da ich mir gerade wegen dieser 10-Schuß-Klausel eine Walther MP5 in .22 nicht gekauft habe.
Auch von der BH-Klagenfurt wurde mir damals gesagt, dass Randfeuerwaffen sehr wohl derselben Regelung unterworfen sind.
Ich hab zwar die Suchfunktion bemüht, leider bin ich anscheinend nicht clever genug, die richtigen Parameter einzugeben.
Danke, falls einer trotzdem so freundlich ist, sich hierauf konstruktiv und verständlich zu äußern.
L.G.
Hauzi
Ich dachte, die gesetzlich erlaubte Magazinkapazität für Randfeuerpatronen in HA-Langwaffen beträgt 10 Patronen.
Nun sehe ich bei Austria Arms (und die müssten es eigentlich wissen) eine Kriss Vector in .22 mit folgendem Text:
Sonderversion der Kriss Vector CRB 22 in Arctic White.
Kompakte, halbautomatische selbstladebüchse mit 30 Patronen Magazinkapazität. Gemäß gesetzlicher bestimmungen sind Waffen mit Randfeuermunition von Magazinbeschränkungen ausgenommen.
((( https://www.austriaarms.com/index_2.php ... xt=&stay=1 )))
Selbst wenn die Kriss unter KW fallen würde, wären mMn immer noch 10 Patronen zuviel im Magazin.
Ich als Otto Normalverbraucher fühle mich jetzt total verunsichert, da ich mir gerade wegen dieser 10-Schuß-Klausel eine Walther MP5 in .22 nicht gekauft habe.
Auch von der BH-Klagenfurt wurde mir damals gesagt, dass Randfeuerwaffen sehr wohl derselben Regelung unterworfen sind.
Ich hab zwar die Suchfunktion bemüht, leider bin ich anscheinend nicht clever genug, die richtigen Parameter einzugeben.
Danke, falls einer trotzdem so freundlich ist, sich hierauf konstruktiv und verständlich zu äußern.
L.G.
Hauzi