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Schriftform?

Verfasst: Mi 14. Apr 2021, 07:54
von oJo
Wsl. eine dumme Frage, aber auf Grund von COVID, und da mir mein Sachbearbeiter in Aussicht gestellt hat, meinen Erweiterungsantrag nicht anzunehmen solange ich keine Überprüfung hatte, stellt sich für mich eine doch wichtige Frage. An welche Form ist der Antrag gebunden? Eine kurze Recherche verleitet mich nämlich zur Antwort "Keine". Von dem was ich jetzt gefunden habe, müsste der Antrag schriftlich, mündlich und auch sonstwie möglich sein. Im WaffG wird die Schriftform nur für bestimmte andere Dinge festgelegt.

Würde dann nämlich den Antrag einfach per E-Mail einkippen und auf meinen Negativbescheid warten. Termin fürs "Vorsprechen" gibts nämlich erst nach der Überprüfung.

Re: Schriftform?

Verfasst: Mi 14. Apr 2021, 07:58
von gewo
oJo hat geschrieben: Mi 14. Apr 2021, 07:54 Wsl. eine dumme Frage, aber auf Grund von COVID, und da mir mein Sachbearbeiter in Aussicht gestellt hat, meinen Erweiterungsantrag nicht anzunehmen solange ich keine Überprüfung hatte, stellt sich für mich eine doch wichtige Frage. An welche Form ist der Antrag gebunden? Eine kurze Recherche verleitet mich nämlich zur Antwort "Keine". Von dem was ich jetzt gefunden habe, müsste der Antrag schriftlich, mündlich und auch sonstwie möglich sein. Im WaffG wird die Schriftform nur für bestimmte andere Dinge festgelegt.

Würde dann nämlich den Antrag einfach per E-Mail einkippen und auf meinen Negativbescheid warten. Termin fürs "Vorsprechen" gibts nämlich erst nach der Überprüfung.
Eingeschrieben
Voila

Re: Schriftform?

Verfasst: Mi 14. Apr 2021, 09:26
von oJo
gewo hat geschrieben: Mi 14. Apr 2021, 07:58
oJo hat geschrieben: Mi 14. Apr 2021, 07:54 Wsl. eine dumme Frage, aber auf Grund von COVID, und da mir mein Sachbearbeiter in Aussicht gestellt hat, meinen Erweiterungsantrag nicht anzunehmen solange ich keine Überprüfung hatte, stellt sich für mich eine doch wichtige Frage. An welche Form ist der Antrag gebunden? Eine kurze Recherche verleitet mich nämlich zur Antwort "Keine". Von dem was ich jetzt gefunden habe, müsste der Antrag schriftlich, mündlich und auch sonstwie möglich sein. Im WaffG wird die Schriftform nur für bestimmte andere Dinge festgelegt.

Würde dann nämlich den Antrag einfach per E-Mail einkippen und auf meinen Negativbescheid warten. Termin fürs "Vorsprechen" gibts nämlich erst nach der Überprüfung.
Eingeschrieben
Voila
Das würde ich machen wenn die Schriftform verpflichtend ist, aber wenn sies nicht ist reicht ne E-Mail auch.

Re: Schriftform?

Verfasst: Mi 14. Apr 2021, 10:19
von Wolf1971
oJo hat geschrieben: Mi 14. Apr 2021, 07:54 Wsl. eine dumme Frage, aber auf Grund von COVID, und da mir mein Sachbearbeiter in Aussicht gestellt hat, meinen Erweiterungsantrag nicht anzunehmen solange ich keine Überprüfung hatte, stellt sich für mich eine doch wichtige Frage. An welche Form ist der Antrag gebunden? Eine kurze Recherche verleitet mich nämlich zur Antwort "Keine". Von dem was ich jetzt gefunden habe, müsste der Antrag schriftlich, mündlich und auch sonstwie möglich sein. Im WaffG wird die Schriftform nur für bestimmte andere Dinge festgelegt.

Würde dann nämlich den Antrag einfach per E-Mail einkippen und auf meinen Negativbescheid warten. Termin fürs "Vorsprechen" gibts nämlich erst nach der Überprüfung.
Die Erweiterung ist nicht an die Überprüfung gebunden.

Ich hab zweimal ohne Überprüfung im Abstand von nur 2 Jahren erweitert. Von 2 auf 5 und dann von 5 auf 10. Nachweis Sportschütze mit Verein und Listen.

Re: Schriftform?

Verfasst: Mi 14. Apr 2021, 10:35
von kuni
Wolf1971 hat geschrieben: Mi 14. Apr 2021, 10:19
oJo hat geschrieben: Mi 14. Apr 2021, 07:54 Wsl. eine dumme Frage, aber auf Grund von COVID, und da mir mein Sachbearbeiter in Aussicht gestellt hat, meinen Erweiterungsantrag nicht anzunehmen solange ich keine Überprüfung hatte, stellt sich für mich eine doch wichtige Frage. An welche Form ist der Antrag gebunden? Eine kurze Recherche verleitet mich nämlich zur Antwort "Keine". Von dem was ich jetzt gefunden habe, müsste der Antrag schriftlich, mündlich und auch sonstwie möglich sein. Im WaffG wird die Schriftform nur für bestimmte andere Dinge festgelegt.

Würde dann nämlich den Antrag einfach per E-Mail einkippen und auf meinen Negativbescheid warten. Termin fürs "Vorsprechen" gibts nämlich erst nach der Überprüfung.
Die Erweiterung ist nicht an die Überprüfung gebunden.

Ich hab zweimal ohne Überprüfung im Abstand von nur 2 Jahren erweitert. Von 2 auf 5 und dann von 5 auf 10. Nachweis Sportschütze mit Verein und Listen.
Es kommt auf den SB an. Der kann jederzeit eine Überprüfung beantragen. Meine SB beantragt alle 5 Jahre UND bei jeder Erweiterung. der 5 Jahres Rhythmus startet dann erneut. Derzeit gibt es lt. Ihr einen Rückstau - sie macht gerade die letzten 2015er und ab Mai beginnt Sie mit 2016.

Re: Schriftform?

Verfasst: Mi 14. Apr 2021, 10:37
von kuni
oJo hat geschrieben: Mi 14. Apr 2021, 07:54 Wsl. eine dumme Frage, aber auf Grund von COVID, und da mir mein Sachbearbeiter in Aussicht gestellt hat, meinen Erweiterungsantrag nicht anzunehmen solange ich keine Überprüfung hatte, stellt sich für mich eine doch wichtige Frage. An welche Form ist der Antrag gebunden? Eine kurze Recherche verleitet mich nämlich zur Antwort "Keine". Von dem was ich jetzt gefunden habe, müsste der Antrag schriftlich, mündlich und auch sonstwie möglich sein. Im WaffG wird die Schriftform nur für bestimmte andere Dinge festgelegt.

Würde dann nämlich den Antrag einfach per E-Mail einkippen und auf meinen Negativbescheid warten. Termin fürs "Vorsprechen" gibts nämlich erst nach der Überprüfung.
Und wieso macht er keine Überprüfung?

Re: Schriftform?

Verfasst: Mi 14. Apr 2021, 10:54
von Wolf1971
kuni hat geschrieben: Mi 14. Apr 2021, 10:35
Wolf1971 hat geschrieben: Mi 14. Apr 2021, 10:19
oJo hat geschrieben: Mi 14. Apr 2021, 07:54 Wsl. eine dumme Frage, aber auf Grund von COVID, und da mir mein Sachbearbeiter in Aussicht gestellt hat, meinen Erweiterungsantrag nicht anzunehmen solange ich keine Überprüfung hatte, stellt sich für mich eine doch wichtige Frage. An welche Form ist der Antrag gebunden? Eine kurze Recherche verleitet mich nämlich zur Antwort "Keine". Von dem was ich jetzt gefunden habe, müsste der Antrag schriftlich, mündlich und auch sonstwie möglich sein. Im WaffG wird die Schriftform nur für bestimmte andere Dinge festgelegt.

Würde dann nämlich den Antrag einfach per E-Mail einkippen und auf meinen Negativbescheid warten. Termin fürs "Vorsprechen" gibts nämlich erst nach der Überprüfung.
Die Erweiterung ist nicht an die Überprüfung gebunden.

Ich hab zweimal ohne Überprüfung im Abstand von nur 2 Jahren erweitert. Von 2 auf 5 und dann von 5 auf 10. Nachweis Sportschütze mit Verein und Listen.
Es kommt auf den SB an. Der kann jederzeit eine Überprüfung beantragen. Meine SB beantragt alle 5 Jahre UND bei jeder Erweiterung. der 5 Jahres Rhythmus startet dann erneut. Derzeit gibt es lt. Ihr einen Rückstau - sie macht gerade die letzten 2015er und ab Mai beginnt Sie mit 2016.
Das ist aber ihr Problem - eine nicht erfolgte Überprüfung kann kein Hinderungsgrund für eine Erweiterung sein.

Re: Schriftform?

Verfasst: Mi 14. Apr 2021, 11:24
von MikeD
Einfach den Erweiterungsantrag per e-Mail stellen (Antrag gilt damit als eingebracht und normalerweise bekommt man auch eine e-Mail Bestätigung - zumindest bei meiner BH). Wenn man da auch gleich Belege (Scan vom Vereinsausweis, Listen, etc.) mitschickt, kann die Behörde dann anfordern was sie noch möchte.

Ich habe in der Mail die Verwahrung beschrieben und Fotos von meinem Waffenschrank/Kurzwaffentresor (Typenschild und Außenansicht) mitgeschickt. Zurück kam dann ein Brief mit einem vorausgefülltem Antragsformular (das ich unterschreiben und mit einem Foto zurücksenden sollte). Knapp zwei Wochen später dann die Nachricht, dass ich mir meine Karte abholen kann. Verwahrungsüberprüfung hat keine stattgefunden (liegt lt. Auskunft im Ermessen des/der SachbearbeiterIn).

Re: Schriftform?

Verfasst: Mi 14. Apr 2021, 14:02
von tousibaer
oJo hat geschrieben: Mi 14. Apr 2021, 07:54 Wsl. eine dumme Frage, aber auf Grund von COVID, und da mir mein Sachbearbeiter in Aussicht gestellt hat, meinen Erweiterungsantrag nicht anzunehmen solange ich keine Überprüfung hatte, stellt sich für mich eine doch wichtige Frage. An welche Form ist der Antrag gebunden? Eine kurze Recherche verleitet mich nämlich zur Antwort "Keine". Von dem was ich jetzt gefunden habe, müsste der Antrag schriftlich, mündlich und auch sonstwie möglich sein. Im WaffG wird die Schriftform nur für bestimmte andere Dinge festgelegt.

Würde dann nämlich den Antrag einfach per E-Mail einkippen und auf meinen Negativbescheid warten. Termin fürs "Vorsprechen" gibts nämlich erst nach der Überprüfung.
Übrigens: Es liegt nicht im Ermessungspielraum eines Beamten einen Antrag "nicht anzunehmen"...
Er kann ihn nur (auf Grundlage der Gesetze) ablehnen. Das allerdings unterliegt diversen Formvorschriften.

Grüße

Re: Schriftform?

Verfasst: Do 15. Apr 2021, 06:58
von oJo
Wolf1971 hat geschrieben: Mi 14. Apr 2021, 10:19
oJo hat geschrieben: Mi 14. Apr 2021, 07:54 Wsl. eine dumme Frage, aber auf Grund von COVID, und da mir mein Sachbearbeiter in Aussicht gestellt hat, meinen Erweiterungsantrag nicht anzunehmen solange ich keine Überprüfung hatte, stellt sich für mich eine doch wichtige Frage. An welche Form ist der Antrag gebunden? Eine kurze Recherche verleitet mich nämlich zur Antwort "Keine". Von dem was ich jetzt gefunden habe, müsste der Antrag schriftlich, mündlich und auch sonstwie möglich sein. Im WaffG wird die Schriftform nur für bestimmte andere Dinge festgelegt.

Würde dann nämlich den Antrag einfach per E-Mail einkippen und auf meinen Negativbescheid warten. Termin fürs "Vorsprechen" gibts nämlich erst nach der Überprüfung.
Die Erweiterung ist nicht an die Überprüfung gebunden.

Ich hab zweimal ohne Überprüfung im Abstand von nur 2 Jahren erweitert. Von 2 auf 5 und dann von 5 auf 10. Nachweis Sportschütze mit Verein und Listen.
Laut meinem SB schon. Hab die Mail gestern gesendet, Heute prompt die Antwort ich soll mich melden. "Die Überprüfung ist schon draußen" und ich darf mich danach für einen Termin melden. Is mir so jetzt egal, somit sollte ich den Besuch ja wenigstens bald mal bekommen oder der Antrag läuft sowieso in spätestens 6 Monaten positiv aus.

Re: Schriftform?

Verfasst: Do 15. Apr 2021, 08:16
von gewo
oJo hat geschrieben: Do 15. Apr 2021, 06:58
Wolf1971 hat geschrieben: Mi 14. Apr 2021, 10:19 Die Erweiterung ist nicht an die Überprüfung gebunden.
Laut meinem SB schon.
Ist eh schoen dass alles gut gegangen ist
Gratuliere

Trotzdem immer wieder frappierend auf welche justament standpunkte sich amtsbedienstete stellen tw
Die stellt doch bescheide aus
Du muss doch wissen dass sie wenn was bedingt im gesetz steht bei vorlage der bedingungen ausstellen MUSS .....

Verwahrungsueberpruefung steht nicht als bedingung fuer die erweiterung im gesetz, es ist eine abschliessende aufzaehlung und es gibt auch kein ermessen ...

So what?

Einfach weil „ wir das immer so machen“ ?

Re: Schriftform?

Verfasst: Do 15. Apr 2021, 08:53
von combatmiles
einfach weil nie jemand dagegen redet....

Re: Schriftform?

Verfasst: Do 15. Apr 2021, 13:56
von oJo
Es ist das typische "Das ist halt so", und ich kann nix machen, den Negativbescheid müssens mir erst in 6 Monaten ausstellen und bis dahin is die Verwahrungsüberprüfung fix durch. Und der SB kann ja in Wahrheit auch nix dafür, ich bin mir sicher dass wird auf anderer Ebene bestimmt (Wsl. vom Hausjurist).
Ich hab den Antrag gestellt, die Fristen laufen nachweislich und meine Meldungen sind fristgerecht erfolgt.

Und combatmiles, das hat nix mit "dagegenreden" zu tun, kein Gericht wird jemals urteilen, denn:
A) Ich habe demnächst die Überprüfung und bekomme danach die Erweiterung. Natürlich könnte ich dagegen rechtlich vorgehen, aber das Gericht würde es abschmetern mit "Ihrem Antrag wurde vollständig folge geleistet". Da es hier garantiert zu keiner Fristüberschreitung kommen wird, gibt es NICHTS was rechtlich unsauber ist.
Du könntest maximal dem Beamten Verschleppung andichten, nur beweis das mal in Österreich, so ein Verfahren wird es zu meinen Lebzeiten nicht geben. Und wenn der nach Vorgaben gehandelt hat ist er dafür nicht haftbar blablabla. Kannste knicken.
B) Die Überprüfung lässt länger als sechs Monate auf sich warten, ich kann also Rechtsmittel einlegen. Hier wird in der Sache entschieden, meines Wissens gibt es keine folgen für die säumige Behörde. Meinem Antrag wird vollumfänglich Folge geleistet, es gibt kein Unrecht im Sinne des Gesetzes.

Der öffentliche Dienst in Österreich hat ganz einfach VIEL Zeit für alles, willst du etwas schneller musst du mehr oder weniger auf den guten Willen der Beamten hoffen. Rechtsstaatlich hast du die Garantie, dass "irgendwann" (welches wenigstens halbwegs definiert ist) entsprechend der Gesetze behandelt wirst. Anspruch auf "jetzt" oder "gleich" gibt es ganz einfach nicht.

Re: Schriftform?

Verfasst: Do 15. Apr 2021, 14:38
von MikeD
Das Problem ist, dass man für eine Erweiterung nach 5 Jahren glaubhaft machen muss, dass man für die sichere Verwahrung der Waffen vorgesorgt hat (§23 Abs. 2b Pkt. 3). Und da entscheidet der/die SB ob das nun glaubhaft dargelegt ist oder nicht.

Meine SB hat gemeint, "Wenn Sie 4 Kat. B Waffen sicher verwahren, werden Sie das auch mit 6 Waffen tun. Und dass die Waffen sicher verwahrt werden, hat ja die letzte Überprüfung gezeigt". Somit war die Sache klar, keine extra Überprüfung der Verwahrung notwendig.

Andere Behörden sehen das vielleicht anders, aber sie können ja dann jederzeit die Polizei mit der Überprüfung der Verwahrungssituation beauftragen. Und diese wird das dann hoffentlich innerhalb von 6 Monaten durchführen können (falls sie nicht mit der Jagd auf Verkehrs- und Corona-Sünder zu sehr beschäftigt sind).

Re: Schriftform?

Verfasst: Do 15. Apr 2021, 14:49
von Mindfreeq
MikeD hat geschrieben: Do 15. Apr 2021, 14:38 Das Problem ist, dass man für eine Erweiterung nach 5 Jahren glaubhaft machen muss, dass man für die sichere Verwahrung der Waffen vorgesorgt hat (§23 Abs. 2b Pkt. 3). Und da entscheidet der/die SB ob das nun glaubhaft dargelegt ist oder nicht.
Zeigst du mir bitte im Waffgg wo dieser Passus steht das die Erweiterung daran gebunden ist?