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Hausrecht bei gemeinsam genutzten Bereichen, z.B Dachterrasse

Verfasst: Mo 28. Jun 2021, 21:39
von zeroflow
Servus!

Da sich hier einige sehr gut mit dem Waffenrecht auskennen, möchte ich mal eine Frage zum Hausrecht stellen.

Der Fall ist dieser:
Auf dem Dach eines Wohnhauses gibt es eine Dachterrasse mit Pool.
Diese ist laut Hausordnung exklusiv für Mieter der jeweiligen Wohnungen zu benützen.
Besucher, Verwandte oder andere hausfremde Personen sind explizit aus der Nutzung ausgenommen.

Nun sagt natürlich niemand etwas dagegen, wenn mal jemand einen Gast mit nimmt, nur gibts leider schwarze Schafe.
Und wenn dann eben plötzlich 5 hausfremde Personen den ganzen Abend auf der Dachterrasse laut sind, Drogen konsumieren und auch nach 22:00 noch laut sind, ist meine Schmerzgrenze erreicht. Vor allem, wenn das nicht nur einmal ist.
Da ich nichts explizites zu diesem Thema finde, wollte ich mal hier fragen, ob jemand dazu mehr Ahnung hat, oder sich damit auskennt.

Darf ich, als Mieter, aufgrund des Hausrechts die fremden Personen von der Dachterrasse verweisen?

Natürlich werden diese Personen dann nicht freiwillig gehen. Wäre das eurer Meinung nach dann Aufgabe der Polizei, die Personen aus dem Haus zu entfernen?
Oder warte ich dann erst 2h, damit mir dann jemand sagt, dadurch dass es "Gäste" eines Bewohners sind, und sie nur gegen die Hausordnung verstoßen, können sie nichts machen?

LG Thomas

Re: Hausrecht bei gemeinsam genutzten Bereichen, z.B Dachterrasse

Verfasst: Mo 28. Jun 2021, 21:44
von Alaskan454
zeroflow hat geschrieben: Mo 28. Jun 2021, 21:39
Darf ich, als Mieter, aufgrund des Hausrechts die fremden Personen von der Dachterrasse verweisen?
Thomas ich glaube der leichteste Weg wäre ein Anruf bei der Hausverwaltung.

Die werden dir konkret sagen können wie da zu verfahren ist.

Re: Hausrecht bei gemeinsam genutzten Bereichen, z.B Dachterrasse

Verfasst: Mo 28. Jun 2021, 21:46
von zeroflow
Haben wir natürlich auch schon, nur sind die natürlich nicht so flott beim Antworten wie viele der PDler hier.

Weiterhin habe ich natürlich, falls die Hausverwaltung nur sagt "tut uns leid", gerne eine 2. oder 3. Meinung dazu.

Re: Hausrecht bei gemeinsam genutzten Bereichen, z.B Dachterrasse

Verfasst: Mo 28. Jun 2021, 21:58
von Alaskan454
Ja nur grundsätzlich wäre interessant ob für die Hausverwaltung,Gäste der Mieter auch Fremde sind.

Das kann dir hier aber keiner mit Sicherheit sagen.

Nicht das du da was "anzettelst" und im Endeffekt vielleicht selbst übrig bleibst und troubles mit den Nachbarn bekommst, die vielleicht seitens der HV auch noch im Recht sind.

Re: Hausrecht bei gemeinsam genutzten Bereichen, z.B Dachterrasse

Verfasst: Mo 28. Jun 2021, 22:07
von Spiky
zeroflow hat geschrieben: Mo 28. Jun 2021, 21:39 Der Fall ist dieser:
Auf dem Dach eines Wohnhauses gibt es eine Dachterrasse mit Pool.
Diese ist laut Hausordnung exklusiv für Mieter der jeweiligen Wohnungen zu benützen.
Besucher, Verwandte oder andere hausfremde Personen sind explizit aus der Nutzung ausgenommen.
Das sollte eindeutig sein.
Besitzstörungsklage und Antrag auf Unterlassung könntest machen.
Bei strafrechtlichen Belangen (Drogenkonsum) ist die Polizei zuständig.
Ob's bei Störung der Nachtruhe Personalien aufnehmen und weitergeben dürfen, weiss ich nicht

Willst Du Dir das wirklich antun?
Da könnte ganz leicht ein veritabler Nachbarschaftsstreit 'rauskommen...

Re: Hausrecht bei gemeinsam genutzten Bereichen, z.B Dachterrasse

Verfasst: Mo 28. Jun 2021, 22:15
von tousibaer
Salopp gesagt und keine Rechtsauskunft ;) :
Als Mieter kannst eigentlich nur den Eigentümer deiner Wohnung mit Mietreduktion drohen wenn durch wiederholtes Nicht-Einhaltung der Hausordnung Anderer dir ein grober Nachteil entsteht.
Stichwort "unleidliches Verhalten"

Polizei kannst natürlich immer Rufen wegen nächtlicher Ruhestörung ;-)

Falls das Problem bei euch im Haus auch von anderen so wahrgenommen wird dann redets euch zsamm. Eine Beschwerde bei der Hausverwaltung von mehren Mietern wird wesentlich ernster genommen als von nur Einzelnen :D

Grüße

Re: Hausrecht bei gemeinsam genutzten Bereichen, z.B Dachterrasse

Verfasst: Mo 28. Jun 2021, 22:19
von tousibaer
Spiky hat geschrieben: Mo 28. Jun 2021, 22:07
zeroflow hat geschrieben: Mo 28. Jun 2021, 21:39 Der Fall ist dieser:
Auf dem Dach eines Wohnhauses gibt es eine Dachterrasse mit Pool.
Diese ist laut Hausordnung exklusiv für Mieter der jeweiligen Wohnungen zu benützen.
Besucher, Verwandte oder andere hausfremde Personen sind explizit aus der Nutzung ausgenommen.
Das sollte eindeutig sein.
Besitzstörungsklage und Antrag auf Unterlassung könntest machen.
Bei strafrechtlichen Belangen (Drogenkonsum) ist die Polizei zuständig.
Ob's bei Störung der Nachtruhe Personalien aufnehmen und weitergeben dürfen, weiss ich nicht

Willst Du Dir das wirklich antun?
Da könnte ganz leicht ein veritabler Nachbarschaftsstreit 'rauskommen...
wenn die Leute mit Einwilligung eines Mieters dort oben sind wirds aber schwierig mit der Besitzstörung, oder nicht?
Selbst wenn das ein Verstoß gegen die Hausordnung ist.
Abgesehen davon, kannst auch als Mieter Besitzstörung einklagen, oder nur als Eigentümer????

Grüße

Re: Hausrecht bei gemeinsam genutzten Bereichen, z.B Dachterrasse

Verfasst: Mo 28. Jun 2021, 22:21
von zeroflow
tousibaer hat geschrieben: Mo 28. Jun 2021, 22:15 Falls das Problem bei euch im Haus auch von anderen so wahrgenommen wird dann redets euch zsamm. Eine Beschwerde bei der Hausverwaltung von mehren Mietern wird wesentlich ernster genommen als von nur Einzelnen :D
Das ist eh auch schon am laufen, es sehen nicht nur wir so.
Laut denen, die schon länger hier wohnen, ist das wohl ein wiederkehrendes Problem - aber natürlich, gemeinsam gehts wie immer besser.

Die Gruppe wurde z.B auch von anderen schon darauf hingewiesen, allerdings könnt ihr euch die Reaktion darauf vorstellen.

Re: Hausrecht bei gemeinsam genutzten Bereichen, z.B Dachterrasse

Verfasst: Mo 28. Jun 2021, 22:22
von zeroflow
tousibaer hat geschrieben: Mo 28. Jun 2021, 22:19
Spiky hat geschrieben: Mo 28. Jun 2021, 22:07
zeroflow hat geschrieben: Mo 28. Jun 2021, 21:39 Der Fall ist dieser:
Auf dem Dach eines Wohnhauses gibt es eine Dachterrasse mit Pool.
Diese ist laut Hausordnung exklusiv für Mieter der jeweiligen Wohnungen zu benützen.
Besucher, Verwandte oder andere hausfremde Personen sind explizit aus der Nutzung ausgenommen.
Das sollte eindeutig sein.
Besitzstörungsklage und Antrag auf Unterlassung könntest machen.
Bei strafrechtlichen Belangen (Drogenkonsum) ist die Polizei zuständig.
Ob's bei Störung der Nachtruhe Personalien aufnehmen und weitergeben dürfen, weiss ich nicht

Willst Du Dir das wirklich antun?
Da könnte ganz leicht ein veritabler Nachbarschaftsstreit 'rauskommen...
wenn die Leute mit Einwilligung eines Mieters dort oben sind wirds aber schwierig mit der Besitzstörung, oder nicht?
Selbst wenn das ein Verstoß gegen die Hausordnung ist.
Abgesehen davon, kannst auch als Mieter Besitzstörung einklagen, oder nur als Eigentümer????

Grüße
Exakt das ist das was ich mich frage.

Man findet da das eine oder andere Urteil dazu, aber da gehts dann z.B um Veranstaltungen, wo der Mieter für die Mietdauer über ein Hausrecht verfügt.

Und das andere ist eben das mit der Einwilligung. In meinen vier Wänden ists klar - aber wie auch andere schon geschrieben haben, ist da definitiv die Hausverwaltung zuständig.

Re: Hausrecht bei gemeinsam genutzten Bereichen, z.B Dachterrasse

Verfasst: Mo 28. Jun 2021, 22:29
von tousibaer
Leichter ist es sicher wenn euer Haus nur einen Eigentümer, zB eine "Wohnbaugesellschaft" oder so hat (klingt für mich so).

Auf jeden Fall alles dokumentieren! Zusammen mit anderen Mietern (nicht das du als der Querulant erscheinst).

Grüße

Re: Hausrecht bei gemeinsam genutzten Bereichen, z.B Dachterrasse

Verfasst: Mo 28. Jun 2021, 22:39
von johro
Als Mieter kann man niemanden verweisen, das kann der Eigentümer oder oft der Hausbesorger. Kommt natürlich auf die Wohnanlage drauf an.
Wegen Ruhestörung kannst du natürlich die Exekutive aka Polizei verständigen.

Re: Hausrecht bei gemeinsam genutzten Bereichen, z.B Dachterrasse

Verfasst: Di 29. Jun 2021, 00:09
von Paddy91
Dein Problem ist nicht die Dachnutzung durch xy sondern die Ruhestörung. Ob der dort oben sein darf oder nicht ist erstmal egal wenn die Ruhe gestört wird -> Polizei rufen.
Selbiges bei Drogenkonsum hier ist es erneut egal ob irgendwer irgendwo sein darf oder nicht -> Strafrechtsdelikt -> Polizei rufen.

Mit dem Hausrecht und ähnlichen Lustigkeiten (Besitzstörung) kann man kommen wenn zu normalen Zeiten, sich normal Benehmende entfernen sollen.
Wenn das Problem wiederkehrend ist würde ich versuchen die Eventlocation vermiesen. Zb helle Flutlichtanlage mit Bewegungsmelder, zeitgesteuerte Zugänge, eine automatische Bewässerung, Videoüberwachung, Entfernung der Sitzgelegenheiten über Nacht oder ähnliches.

Re: Hausrecht bei gemeinsam genutzten Bereichen, z.B Dachterrasse

Verfasst: Di 29. Jun 2021, 07:38
von Ares
zeroflow hat geschrieben: Mo 28. Jun 2021, 21:39 Servus!

Da sich hier einige sehr gut mit dem Waffenrecht auskennen, möchte ich mal eine Frage zum Hausrecht stellen.

Der Fall ist dieser:
Auf dem Dach eines Wohnhauses gibt es eine Dachterrasse mit Pool.
Diese ist laut Hausordnung exklusiv für Mieter der jeweiligen Wohnungen zu benützen.
Besucher, Verwandte oder andere hausfremde Personen sind explizit aus der Nutzung ausgenommen.

Nun sagt natürlich niemand etwas dagegen, wenn mal jemand einen Gast mit nimmt, nur gibts leider schwarze Schafe.
Und wenn dann eben plötzlich 5 hausfremde Personen den ganzen Abend auf der Dachterrasse laut sind, Drogen konsumieren und auch nach 22:00 noch laut sind, ist meine Schmerzgrenze erreicht. Vor allem, wenn das nicht nur einmal ist.
Da ich nichts explizites zu diesem Thema finde, wollte ich mal hier fragen, ob jemand dazu mehr Ahnung hat, oder sich damit auskennt.

Darf ich, als Mieter, aufgrund des Hausrechts die fremden Personen von der Dachterrasse verweisen?

Natürlich werden diese Personen dann nicht freiwillig gehen. Wäre das eurer Meinung nach dann Aufgabe der Polizei, die Personen aus dem Haus zu entfernen?
Oder warte ich dann erst 2h, damit mir dann jemand sagt, dadurch dass es "Gäste" eines Bewohners sind, und sie nur gegen die Hausordnung verstoßen, können sie nichts machen?

LG Thomas

Wenn ich den Wohnpark Alt Erlaa hernehme, der in Wien als richtungsweisend gelten kann, gibt es solche seltsamen Einschränkungen nicht. Gibt es da vielleicht eine Badeverordnung für dieses Wohnhaus?

Sowas in der Art:

https://www.alt-erlaa.at/bade-und-saunaordnung/

Re: Hausrecht bei gemeinsam genutzten Bereichen, z.B Dachterrasse

Verfasst: Di 29. Jun 2021, 08:33
von gewo
Eigentum oder genossenschaft?

Wobei es eigentlich im dem fall kaum einen unterschied macht

Denn allgemeinteile des hauses stehen mit ausnahme von wohnzubehör ( der zugewiesene keller bzw die zugewiesene garage) im gemeinsamen eigentum.

Ob eine hausordnung bzw benuetzungsordnung gilt haengt dann davon ab ob die zb wirklich von allen untetschrieben wurde bzw ob sie ortsüblich und zumutbar ist.

Mir scheint das nicht der fall
Dass nur der mieter ins bad darf und nicht auch zb die bei ihm wohnende lebensgefaehrtin dass tanzt du mir mal vor vor gericht.

Drogen und lärm anderes thema ..
Polizei

Re: Hausrecht bei gemeinsam genutzten Bereichen, z.B Dachterrasse

Verfasst: Di 29. Jun 2021, 08:43
von wienerfredl66
gegen rücksichtslose o....l..... hilft das alles nix, seids ihr mehrere männer im haus ? regt sich noch wer auf ? wenn ja, geht einmal geschlossen rauf......du verstehst ?